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Geldpolitik Preisstabilität soll doch in die EU-Verfassung

14.05.2004 ·  Die Europäische Zentralbank hat ein offenes Ohr bei der irischen Ratspräsidentschaft gefunden: die Währungsverfassung der EU wird wohl nicht so schwach wie befürchtet, Wachstum und Stabilität rangieren gleichberechtigt.

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Die Preisstabilität soll nun doch als Ziel der Europäischen Union in der künftigen europäischen Verfassung verankert werden. Mit diesem Vorschlag trägt die irische EU-Ratspräsidentschaft dem wiederholten Drängen der Europäischen Zentralbank (EZB) Rechnung. EZB-Präsident Jean-Claude Trichet hatte zuletzt in einem Brief an die Präsidentschaft mehrere Änderungen am Verfassungsentwurf gefordert. Die neuen Änderungsvorschläge, die die Iren nach Verhandlungen auf Beamtenebene nun der
Regierungskonferenz vorgelegt haben, berücksichtigen allerdings nicht alle Forderungen der EZB.

Ein zentrales Anliegen der Notenbanker soll aber erfüllt werden. Die Preisstabilität wird als Ziel der Union in den ersten Teil der Verfassung in Artikel I-3 aufgenommen. Sie steht damit gleichberechtigt neben dem Ziel eines „ausgewogenen Wirtschaftswachstums“. Im bisherigen Verfassungsentwurf war die Preisstabilität in erster Linie als Ziel der EZB genannt gewesen. Notenbanker und Ökonomen hatten dies kritisiert, weil sie darin eine Abkehr von der Stabilitätsphilosophie der Währungsunion erblickt hatten, die gesamte Wirtschaftspolitik der EU auf das Ziel der Preisstabilität zu verpflichten.

Vereinfachtes Verfahren bleibt

Weitere EZB-Forderungen finden dagegen in den neuen Vorschlägen keinen Niederschlag. So bleibt es dabei, daß Teile der künftigen Verfassung in einem vereinfachten Verfahren geändert werden können. Das betrifft auch den dritten Teil der Verfassung, der unter anderem die Aufgaben der EZB beschreibt. Er kann künftig von den Staats- und Regierungschefs einstimmig geändert werden, ohne daß die Änderung durch die Mitgliedstaaten ratifiziert werden müßte. Trichet hatte kritisiert, daß damit die Sicherung der „Währungsverfassung“ nicht denselben Rang einnehme wie die Ziele der Union im ersten Teil.

Unverändert ist auch vorgesehen, daß der Rat die Mitglieder des EZB-Direktoriums künftig nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit berufen kann. Schließlich soll die Zentralbank weiterhin als „Organ der Union“ geführt werden. Dies hatte die EZB moniert, weil sie davon eine Schwächung ihrer Unabhängigkeit befürchtet.

Die Regierungskonferenz nimmt ihre Arbeiten in der kommenden Woche wieder auf. Der zuvor monatelang umstrittene Vorschlag zur Preisstabilität stieß unter den EU-Regierungen offenbar auf breite Zustimmung und gilt nicht mehr als diskussionsbedürftig. Der endgültige Verfassungsentwurf soll auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Mitte Juni beschlossen werden.

Quelle: wmu., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15. Mai 2004
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