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Geldauflagen Mannesmann-Prozess: Die Millionen sind verteilt

07.02.2007 ·  Millionenschwere Geldauflagen gab es bei der Einstellung des Mannesmann-Prozesses. Nun steht fest, wer sie bekommen soll. 363 soziale Organisationen sind die Begünstigten. Mit der Verteilung des Geldes werden die Akten endgültig geschlossen.

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Die millionenschweren Geldauflagen aus dem Mannesmann-Prozess gehen an 363 soziale Organisationen im gesamten Bundesgebiet. Das hat das Düsseldorfer Landgericht gut zwei Monate nach der Einstellung des Verfahrens beschlossen. Die Wirtschafts-Strafkammer habe die Begünstigten aus mehr als 4000 Antragstellern ausgesucht und sich dabei um einen repräsentativen Querschnitt bemüht, sagte ein Gerichtssprecher. Von A wie Aids-Hilfe bis Z wie Zukunftsstiftung Entwicklungshilfe reicht die neunseitige Liste der Geldempfänger, die das Gericht am Mittwoch veröffentlichte.

40 Prozent der insgesamt 5,8 Millionen Euro Geldauflagen fließen an gemeinnützige Organisationen. Die Justiz wies daraufhin, dass Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die übrigen Angeklagten diese Summe von 2,3 Millionen Euro nicht als Spenden steuerlich geltend machen dürfen. Der Andrang von Interessenten, die in den Genuss des Geldes kommen wollten, hatte zeitweise den Gerichtsbetrieb behindert. Der Computerserver des Gerichtszentrums brach zusammen, die Telefonzentrale war stundenlang lahm gelegt.

Akten werden damit endgültig geschlossen

Mit Summen zwischen 1000 und 30.000 Euro bedenkt das Gericht nun die verschiedensten Gruppen. Den Höchstbetrag hat das Gericht dem Kinderhilfswerk Unicef, dem Kinderschutzbund, der Deutschen Krebshilfe, der Arbeiterwohlfahrt, dem Diakonieverband und dem Förderkreis der Düsseldorfer Heine-Universität zugedacht. Unter den Empfängern kleinerer Beträge sind etwa Vereine für Schiffbrüchige, Rettungshunde, Quäker, Obdachlose, Stotterer oder Terroropfer.

Mit der Verteilung des Geldes schließt die Justiz die Akten des spektakulärsten deutschen Wirtschafts-Strafprozess endgültig. Ackermann musste mit 3,2 Millionen Euro den größten Teil der Gesamtsumme bezahlen. Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser musste 1,5 Millionen Euro, Ex-Aufsichtsrats-Chef Joachim Funk eine Million Euro und Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel 60.000 Euro zahlen. Für Ex- Betriebsratschef Jürgen Ladberg hatte das Gericht 12 500 und für den Manager Dietmar Droste 30.000 Euro festgelegt. Der Löwenanteil von 60 Prozent der Summe ist der Staatskasse zu Gute gekommen.

Anzeigen gegen Verfahrenseistellung zurückgewiesen

Die ehemaligen Angeklagten hatten mehrere Jahre lang unter dem Verdacht der schweren Untreue oder Beihilfe dazu gestanden, weil sie bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone an der Ausschüttung von 57 Millionen Euro Prämien und Pensionen beteiligt gewesen waren.

Vor wenigen Tagen hatte bereits die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft sämtliche Strafanzeigen gegen die Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. In der ersten Runde des Mannesmann-Prozesses 2004 hatte das Landgericht alle Angeklagten freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hatte die Freisprüche aber aufgehoben und den „objektiven Tatbestand der Untreue“ erfüllt gesehen. Der Fall war an das Landgericht zurückverwiesen und schließlich Ende November 2006 eingestellt worden.

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