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Geldanlage im Ausland Berlin verschärft Kampf gegen Steuerhinterziehung

05.08.2009 ·  Die Bundesregierung hat neue Vorschriften gegen Steuerhinterziehung beschlossen. Darin werden besondere Pflichten für deutsche Steuerzahler bei Geschäften in solchen Ländern festgelegt, die nicht mit den deutschen Finanzbehörden zusammenarbeiten.

Von Joachim Jahn
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Die Bundesregierung hat neue Vorschriften gegen Steuerhinterziehung beschlossen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin eine Verordnung, die besondere Pflichten für deutsche Steuerzahler bei Geschäften in solchen Ländern festlegt, die nicht mit den deutschen Finanzbehörden zusammenarbeiten. Die Regeln gelten nicht nur für Wirtschaftsunternehmen, sondern auch für Privatpersonen, die dort nur ihr Geld anlegen. „Wir wollen nicht Anlagen im Ausland bestrafen, sondern für die ordnungsgemäße Besteuerung sorgen“, sagte Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD).

Über die Verordnung soll der Bundesrat am 18. September entscheiden. Sie konkretisiert die Vorschriften, die der Bundestag erst vor vier Wochen mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung beschlossen hatte. Die durch die Regelung betroffenen Länder müssen allerdings erst noch vom Bundesfinanzministerium benannt werden. Bei der Aufstellung der Liste von „nicht kooperierenden Jurisdiktionen“ muss Minister Steinbrück sich mit dem Auswärtigem Amt und dem Bundeswirtschaftsministerium verständigen. Steinbrück widersprach allerdings Berichten, dieses Zugeständnis sei ihm erst von den Wirtschaftsverbänden „abgerungen“ worden. Über Zeitpunkt und Umfang dieser Aufstellung machte der Finanzminister keine Angaben. Er wollte keine einzelnen Länder benennen.

Steinbrück stellte die Verordnung in einen Zusammenhang mit seinem Vorgehen, aber auch dem von Bundeskanzlerin Merkel und des französischen Präsidenten Sarkozy gegen Steuerhinterziehung. „Dadurch ist Zug in den Kamin gekommen“, äußerte Steinbrück. Mehr als 40 Länder hätten sich dem Kodex der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angeschlossen oder entsprechende Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung mit Deutschland abgeschlossen. Die Verhandlungen mit der Schweiz liefen an, die mit Österreich hätten sich verzögert, sagte Steinbrück.

Der Deutsche Steuerberaterverband kritisierte, es sei „verfassungswidrig“und ein „Glücksspiel“, dass bis zur Aufstellung der Liste mit den Ländernamen jedes Unternehmen selbst ermitteln müsse, ob seine Aktivitäten unter die verschärften Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt fielen.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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