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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Frauenquote Die Entmündigung der Unternehmen

 ·  Durch die Frauenquote werden die Firmeneigner entmündigt. Künftig werden abgelehnte Bewerberinnen die Unternehmen mit Klagen überziehen. Die Bundesregierung sollte sich gegen diesen Irrweg stemmen.

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Ob Glühbirne oder Frauenquote - es gibt eigentlich gar nichts mehr, für das sich die EU nicht zuständig fühlt. Der Grundsatz der Subsidiarität wird mit dem Vorstoß zum Geschlechterproporz in Aufsichtsräten (und für eine „Flexi-Quote“ in Vorständen) wieder einmal mit Füßen getreten.

Dabei sollte gerade ein Thema, bei dem sogar quer durch die Kanzlerinnenpartei ein Riss geht, nicht von Brüssel aus reglementiert, sondern von den Mitgliedstaaten entschieden werden.

Abgelehnte Bewerberinnen werden massenhaft klagen

Doch wer auch immer eine Quote verordnet - die Firmeneigner werden dadurch entmündigt. Was man von Streitigkeiten um Einstellungen und Beförderungen schon vom „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ kennt, wird sich dann auf höherer Ebene fortsetzen: Abgelehnte Bewerberinnen werden Unternehmen, denen überdies die Beweislast für ihre „Unschuld“ aufgebürdet wird, mit Klagen überziehen.

Weil unvorstellbar ist, wie sie in öffentlicher Gerichtsverhandlung über die Besetzung der sensiblen Posten Rechenschaft ablegen könnten, werden sie sich von missbräuchlichen Klagen freikaufen müssen. Die Bundesregierung sollte sich dagegen stemmen. Es gibt ja noch genug Ministerinnen in der Koalition, die diesen Irrweg ablehnen.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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