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Frankfurter Flughafen Arbeitsgericht untersagt Vorfeldmitarbeiterstreik

 ·  Das Frankfurter Arbeitsgericht hat den Streik der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen untersagt. Die Lufthansa prüft eine Klage gegen die GdF. Schon am Dienstag hatte derselbe Richter den Unterstützungsstreik der Fluglotsen gestoppt.

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© dapd Auf dem Vorfeld in Frankfurt muss kurzfristig wieder gearbeitet werden

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die bis Donnerstagmorgen um 5.00 Uhr geplanten Streiks am Frankfurter Flughafen untersagt. Das Gericht habe einem entsprechenden Eilantrag des Flughafenbetreibers Fraport und der Lufthansa stattgegeben, sagte Arbeitsrichter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk am Mittwoch. 

Damit muss die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) den Ausstand am größten deutschen Flughafen, der vor neun Tagen begann, kurzfristig abbrechen. Auf eine Berufung verzichtet die GdF nach Beratungen am Nachmittag.

Der Arbeitsrichter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk nannte formale Gründe für seine Entscheidung. Die GdF hatte seiner Einschätzung nach mit zwei Detailforderungen gegen die Friedenspflicht aus dem alten Fraport-Tarifvertrag verstoßen. Dabei ging es um Arbeitsschutzregelungen und ein Nachtschichtverbot für ältere Mitarbeiter.

Die Gewerkschaft sei frei, jederzeit wieder einen Streik ohne diese beiden Forderungen zu beginnen, sagte Kreutzberg-Kowalczyk. Zur Verhältnismäßigkeit des Streiks äußerst sich das Gericht nicht.

Der möglicherweise illegale Streik der Vorfeldarbeiter am Frankfurter Flughafen könnte für die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sehr teuer werden. Die Deutsche Lufthansa prüft, ob sie Schadenersatz in „hoher zweistelliger Millionenhöhe“ von der GdF fordert. Das sagte ein Sprecher der Fluggesellschaft auf Anfrage.

GdF legt Berufung gegen Verbot des Solidarstreiks ein

Am Vortag hatte derselbe Richter den Unterstützungsstreik der Fluglotsen für die Vorfeldleute als unverhältnismäßig eingeschätzt und ebenfalls gestoppt. Der Flughafenbetreiber Fraport hat seine Schäden aus dem Streik seit Donnerstag vorvergangener Woche auf 3,5 Millionen Euro beziffert.

Die Lufthansa spricht bislang von hohen zweistelligen Millionenverlusten. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) legte derweil Berufung gegen das Verbot des Solidaritätsstreiks für die Fluglotsen ein. Die Berufung sei am Mittwochmorgen beim hessischen Landesarbeitsgericht eingegangen, sagte eine Behördensprecherin.

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