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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Frankfurter Flughafen Arbeitsgericht untersagt Vorfeldmitarbeiterstreik

 ·  Das Frankfurter Arbeitsgericht hat den Streik der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen untersagt. Die Lufthansa prüft eine Klage gegen die GdF. Schon am Dienstag hatte derselbe Richter den Unterstützungsstreik der Fluglotsen gestoppt.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (17)

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werner scheidt

GdF Erpresser

Endlich hat das Arbeitsgericht eingegriffen.
Der angerichtete wirtschafltiche Schaden sollte der GdF in Rechnung gestellt werden.

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Michael mikrator

Ehrensoldbehauptung und Rahmentarifwirklichkeit

Mikrator meint dazu : Es ist unfair, am Tag von zwei juristischen Urteilen zu Staatsschauspielern wie Herrn Wulff und Vorfeldschichtarbeitern die gleichen moralische Grundsätze anzuwenden. Beide Urteile sind auf jeden Fall nicht in der Lage, die komplexen Wechselwirkungen der davon indirekt Betroffenen , sinnvoll zu ordnen. Wulff und die Arbeitgeber-Arbeitnehmer sollten gefälligst von ihren Maximalpositionen Runter. Verdammt noch mal.

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Kai Mar.
Kai Mar. (kai84m) - 29.02.2012 19:55 Uhr

Verträge

Verträge binden beide Seiten, soviel wissen kann man doch sogar von einer Gewerkschaft erwarten.

Es wäre schön wenn die GdF der Fraport und der Lufthansa gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet wird - dann gibts bald eine sinnlose Minigewerkschaft weniger!

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Teito Klein

Es wurde auch Zeit

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Streik der Vorfeldarbeiter verboten und das ist auch gut so.
Sollen doch die eingebildeten Vorfeldmitarbeiter weiter streiken; die braucht sowoeso niemand.
Es handelt sich hier um überbezahlte "Hilfsarbeiter", die leicht zu ersetzen sind.
.
In ihrer Hybris hat diese Mikrogewerkschaft jeden Bezug zur Realität verloren.
Sowas gehört verboten!
.
Ich hoffe, Fraport und die LH fordern Schadenersatz von dieser Mikrogewerkschaft. Es muß ein Zeichen gesetzt werden!

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Alexander Schug

Erinnert mich an Spanien

Das erinnert doch sehr schön an den großen Fluglotsenstreik in Spanien, als die Fluglotsen dort um ihre 250.000€ Jahresgehalt kämpften. Da sie Beamten waren, konnten sie nicht streiken, der Staat wollte ihre Löhne zusammenschrumpfen ( Ich glaube um knapp 50.000 p.A. )
Was machten die Fluglotsen? Sie waren plötzlich ALLE krank und erschienen nicht bei der Arbeit, also ein illegaler, nicht angemeldeter Streik.
Was machte der Staat? Die Armee hat das ganze Übernommen, die Fluglotsen waren fast 4 Monate lang nicht am Arbeiten und bekamen kein Gehalt und haben sofort klein bei geben.
Nur weil eine Spartengruppe glaubt das Land in Geiselhaft zu nehmen, ist sie genausowenig wie Eurogriechenland "alternativlos"
Auch Fraport zeigt, wie es ohne die Vorfeldarbeiter geht und falls die Lotsen streiken, sollte die BW zeigen, wie es ohne sie geht. Denn vielen geht es anscheinend noch viel zu gut...

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Closed via SSO
Detlef Stark (wool-web) - 29.02.2012 16:33 Uhr

Lieber Herr Wurtz, wenn Sie hier schon dem Sozialdarwinismus und ...

... einer Arbeitsrechtsanarchie das Wort reden, dann sollten Sie konsequenterweise auch den Arbeitgebern zugestehen, solcherart Streikende auf der Stelle und rechtswirksam entlassen zu können.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 29.02.2012 18:46 Uhr
Wulf Hermann
Wulf Hermann (wuhe) - 29.02.2012 18:46 Uhr

Herr Stark

Dem stimme ich zu. Aber ein Problemkreis bleibt: Wie stehen Sie als Flugkapitän i.R. dazu, daß bestimmte Berufsgruppen wie Flugzeugführer, Kabinenpersonal, Lokführer (alles Spartengewerkschaften) per Streik ganze Industrie-und Dienstleistungsbetriebe lahmlegen können? Diese Betriebe, die dann auf ihren Kosten sitzenbleiben, müßten dann zumindest per Aussperrung des eigenen Personals in der Lage sein, den Kostenaufwand zu minimieren. Und falls die Leute von der Stromverteilung streiken sollten, gehen alle Lichter aus, auch Ihr und mein PC!

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Michael Scheffler

Herr Wurtz

Überdies sind die Lohnforderungen peinlich: wenn ein Packer auf dem Vorfeld etwa genauso viel bekommen soll wie ein promovierter Ingenier im Hochschuldienst, dann haben wir bald DDR-Verhältnisse.

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Michael Arndt

Es ist schon interessant,

mit welchen juristischen Spitzfindigkeiten solche Urteile getroffen werden. Ich wage zu behaupten, dass damit keine "Waffengleichheit" zwischen Gewerkschaft und Konzern existiert.
Und zum Thema "Spartengewerkschaften": Hat sich schon einmal jemand gefragt, warum es sie gibt? Kann es sein, dass die "Einheitsgewerkschaft" nicht mehr die Bedürfnisse aller ihrer Mitglieder vertritt? Dass die Leute von den bisherigen Ergebnissen ihrer Gewerkschaft schlicht enttäuscht waren?
Und warum gelten Unternehmen, die Teile ihrer Belegschaften wahlweise in eigene GmbHs aus- oder in eigene Zeitarbeitsfirmen eingliedern als clever, während Arbeiter und Angestellte bei ihrer Reaktion darauf mit Gründung einer individuellen Vertretung als unverschämt und eigensüchtig angesehen werden?

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Wolfgang Wurtz
Wolfgang Wurtz (wolwul) - 29.02.2012 14:12 Uhr

Es gibt keinen illegalen Streik.

Das Streikrecht steht im Grundgesetz und kann durch nichts ausgehebelt werden. Auch die Friedenspflicht ist nur eine raffinierte Erfindung der Rechtssprechung. Außerdem gibt es ja wohl keine Arbeitspflicht mehr, denn wir haben die Sklaverei schon vor einigen Jahren abgeschafft. Also sollten die Vorfeldmitarbeiter, wenn sie sich noch ernst nehmen, einfach trotzdem streiken und die Fluglotsen sollten ihnen solidarisch zur Seite stehen. Das würde das Streikrecht, das einzige uneingeschränkte und uneinschränkbare Recht der Arbeitnehmer, also der Mehrheit der Deutschen, stärken.

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Antworten (6) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 29.02.2012 18:10 Uhr
Philip M. Haibach

Interessant

Sehr geehrter Herr Wurtz,

haben Sie sich schon einmal mit den Forderungen der GdF bezüglich der Vorfeldmitarbieter auseinander gesetzt? Ich kann nicht verstehen wie man solche Forderungen und die Art der Vorgehensweise auf irgendeine Weise unterstützen kann. Aus sogenannten "Solidaritätsgründen" Mitarbeiter in anderen (nicht betroffenen) Bereichen zum Streik zu motivieren finde Ich persönlich nicht besonders solidarisch. Streiks sind eine Form des Widerstands der definitiv äußerst wichtig ist, aber nicht auf diese Art und nicht mit solchen Forderungen. Streiks sind dafür da sich unfairen Arbeitsbedingungen oder schlechter Bezahlung zu widersetzen aber nicht um "einfach mal schnell" mehr Geld für weniger Arbeit zu verlangen, weil einem dies besser gefallen würde.
Wo Ich ihnen jedoch zustimmen muss, ist dass diese Streiks trotz des Urteils des Arbeitsgericht stattfinden sollten, denn dann könnte Fraport sich endlich von diesen Mitarbeitern verabschieden!

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Patrik Justen
Patrik Justen (pjusten) - 29.02.2012 17:45 Uhr

Keine Ahnung!

Wer keine Ahnung von Recht und Rechtsprechung hat, nicht einmal weiß, wie letztere geschrieben wird und ausschließlich falsche Tatsachen behauptet und unrichtige Schlussfolgerungen zieht, der sollte lieber schweigen. Tut mir leid.

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Alexander Schug

Arbeitsverträge zählen nicht mehr?

Ach so, Arbeitsverträge zählen also nicht mehr.
Die ausgebeuteten Vorfeldarbeiter dürfen also gerne zuhause bleiben und die Fluglotsen "solidarisch" dazu, der Arbeitgeber soll das doch bitte so hinnehmen und 50 % mehr Lohn zahlen...
Wenn von Arbeitnehmerseite die Arbeitsverträge so wenig wahrgenommen werden, dann sollte sich auch der Arbeitgeber nicht mehr dran halten müssen, also fristlos und ohne Entschädigung ab und zu einfach entlassen. Empfinden sie als ungerecht und unverschämt? Ich auch!
Streiks dienen als Mittel der Arbeitnehmer dazu, dem Arbeitgeber zu zeigen wen und was er braucht und was dies angemessen zu bezahlen ist. Aber das geht nicht, in dem den Gesetzlichen Rahmen aushebelt. Das Grundgesetzt erlaubt Streiks, das Arbeitsrecht regelt diese Streiks. Mit Friedenszeiten, Schiedszeiten und Streikzeiten. Und das zurrecht.
Da kann keine Spartengewerkschaft sich drüber hinwegsetzten. Streiken ja, von mir aus auch unrealistische Forderungen, aber nicht am Gesetz vorbei.

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wolf haupricht

Na, ja....

Es gibt Spielregeln, die lt. Tarifverträgen, also beidseitig, bis zum Ende der Laufzeit vereinbart sind, d.h. bis zum Ende zum Einhalten verpflichten. Übrigens hat die Gewerkschaft die 2 zusätzlichen Forderungen zurückgezogen, was einen Rückzug bedeutet. Schließlich sollen alle und auch die Kunden darauf vertrauen, rechtzeitig abfliegen zu können und Nachteile auch finanzieller Art vermeiden. D.h. Wildwest schadet allen und es geht hier um sehr viel wie Reputation, Sicherheit usw.

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Paul Banaschak

nur gut, dass sie nicht Recht sprechen

und ich hoffe sehr, dass die Lufthansa Schadenersatz fordern wird. Dann wäre die GdF pleite.

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Weitere Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen
Volker Westerborg

Aufforderung zum Rechtsbruch?

Oder soll das Willkür einer sogenannten "Gewerkschaft" rechtfertigen?

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wolf haupricht

Oh, das ist aber peinlich....

für die Gewerkschaft, die den Bogen überspannt und sogar die Grundvoraussetzung (Einhaltung der Friedenspflicht) für Streiks verletzt hat. Ob da ein Schadensersatz droht? Mindestens die Verhandlungsbasis für weitere Forderungen ist geschwächt. So was darf heute eigentlich nicht mehr passieren. Das gibt Ärger!!!

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