26.10.2004 · Die Wettbewerbsfähigkeit Europas hängt maßgeblich von der Forschungs- und Innovationsbereitschaft ab. Jetzt soll die europäische Forschungspolitik die Anstrengungen der Mitgliedstaaten ergänzen.
Von Michael Stabenow, BrüsselDie Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft hängt maßgeblich von der Forschungs- und Innovationsbereitschaft ab. Was wie eine Binsenweisheit klingt, ist seit zwei Jahrzehnten fester Bestandteil der Brüsseler Europa-Rhetorik. Damals brachten Kommission und EU-Regierungen unter dem vielversprechenden Namen "Esprit" das erste EU-Programm zur Förderung der Informationstechniken auf den Weg. Vier Jahre lang flossen aus dem Gemeinschaftshaushalt 750 Millionen Ecu - damals mehr als 1,5 Milliarden DM - mit dem Ziel, innerhalb eines Jahrzehnts den Rückstand zur Konkurrenz in Übersee wettzumachen.
Auch heute bleibt das für die europäische Forschungs- und Technologiepolitik damals häufiger benutzte Motto weitgehend gültig: "Mit Milliardenspritze zur Elektronikspitze". Aus den 3,75 Milliarden Ecu, die für das erste Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 1984 bis 1987 eingeplant waren, sind inzwischen - im sechsten Mehrjahresprogramm während des Zeitraums 2002 bis 2006 - 17,5 Milliarden Euro geworden. Dies entspricht rund fünf Prozent sämtlicher staatlicher Forschungsmittel, die zu zivilen Zwecken in den Mitgliedsländern aufgewendet werden. In der darauffolgenden, von 2007 bis 2013 reichenden EU-Finanzierungsperiode dürften Regierungen und Europäisches Parlament nochmals kräftig draufsatteln.
EU will sich nicht verzetteln
Für das im Frühjahr 2000 auf Lissabonner Gipfeltreffen gesetzte ehrgeizige Ziel, Europa innerhalb eines Jahrzehnts in den wachstumsstärksten Wirtschaftsraum der Welt zu verwandeln, spielt die Verwirklichung des sogenannten Europäischen Forschungsraums eine Schlüsselrolle. Im März 2002 konkretisierten die Staats- und Regierungschefs das Ziel mit der Vorgabe, das Finanzvolumen der EU-Forschungsaufwendungen von derzeit zwei auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) Wirtschaftsleistung der Gemeinschaft zu steigern.
Dies entspricht annähernd dem Niveau der Vereinigten Staaten (zuletzt 2,8 Prozent) und Japans (mehr als drei Prozent). Von den Forschungsinvestitionen in Europa sollen rund zwei Drittel aus privaten Mitteln und ein Drittel von der öffentlichen Hand stammen. Auch vor Beginn des laufenden Rahmenprogramms wurde als Devise ausgegeben, daß sich die EU auf eine Reihe thematischer Schwerpunkte beschränken und nicht durch eine Vielzahl unterschiedlichster Fördervorhaben verzetteln solle.
"Europäischer Mehrwert"
Im Gegensatz zu den klassischen Feldern der EU-Marktintegration, aber auch der europäischen Umwelt- und Sozialpolitik zeichnet sich die Forschungspolitik weniger durch gesetzgeberische Arbeit, sondern vor allem durch konkrete Programme aus. Außerdem ist klargestellt, daß die EU-Forschungspolitik keineswegs einzelstaatliche Arbeiten ersetzen soll. Das Streben nach jenem "europäischen Mehrwert" kommt auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck. Im Vordergrund stehen eine bessere Koordinierung der einzelstaatlichen Forschung und die Vermeidung kostenträchtiger Doppelarbeit.
Kennzeichnend für EU-Projekte ist, daß sie Partner aus mehreren Mitgliedstaaten umfassen und die EU-Kasse nicht die gesamten Kosten übernimmt. Lag der Akzent der Programme einst auf der Grundlagenforschung, so finden sich heute die Schwerpunkte der Vorhaben näher am Markt. Ziel ist es, durch Partnerschaften von Unternehmen, privaten und öffentlichen Einrichtungen eine "kritische Masse" für europäische Forschungsvorhaben zu erreichen. Dies reicht von der herkömmlichen Erforschung von Werkstoffen über Mobilkommunikation, erneuerbare Energien und Stammzellforschung bis hin zur Nanotechnik (der Nutzung kleinster Teilchen), auf der auch in Brüssel große Hoffnungen ruhen.
Dem „Brain Drain“ entgegenwirken
Unverändert zählt es zu den Hauptzielen der Brüsseler Forschungspolitik, die grenzüberschreitende Mobilität der Wissenschaftler zu fördern. In den Vordergrund rücken dabei allerdings Bemühungen, der Abwanderung von Forschern (Brain drain) in die Vereinigten Staaten und andere Regionen der Welt entgegenzuwirken. Ein weiteres Ziel ist die Herausbildung sogenannter Exzellenznetze, die Spitzenforscher und -einrichtungen aus verschiedene Ländern zusammenbringen sollen. So haben sich die europäischen Automobilhersteller in einem gemeinsamen Forschungsprojekt zur Entwicklung neuer umweltfreundlicher Motoren zusammengeschlossen.
Ein anderes Instrument sind die sogenannten Technologieplattformen, die Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden und die internationalen Normungsgremien zusammenbringen. Im vergangenen Sommer ist die Gründung eines entsprechenden Gremiums beschlossen worden, das sich mit Wegen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Textil- und Bekleidungsbranche befassen soll.
Freizügiger Forschungsraum
Der EU-Gesetzesrahmen für die Forschung und technologische Forschung wird sich bei einem Inkrafttreten der EU-Verfassung nur wenig verändern. Maßgeblich sind insbesondere die Artikel III-248 bis 255. Als Hauptziel wird die Verwirklichung eines Forschungsraums genannt, in dem Freizügigkeit für die Wissenschaftler herrschen sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und der Austausch von Erkenntnissen mit dem Ziel der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im Vordergrund stehen sollen.
Im ersten Teil der Verfassung (Artikel I-14) wird die Forschungs- und Technologiepolitik ähnlich wie Agrar-, Umwelt- und Verbraucherpolitik oder auch Marktintegration als ein Aufgabenbereich definiert, bei dem sich die EU und ihre Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten teilen. Allerdings stellt die Verfassung auch klar, daß es sich dabei um "Maßnahmen", insbesondere um die Erstellung von "Programmen", handele.
7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung
Die Verfassung wird es der EU auch offiziell erlauben, zu den Sternen zu greifen. Demnach ist sie (in Artikel III-254 und III-255) erstmals dazu aufgerufen, zur Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft eine "europäische Raumfahrtpolitik" auszuarbeiten. Dazu wird die EU, in Abstimmung mit der zwischenstaatlich organisierten Europäischen Weltraumorganisation (ESA) auch spezifische Programme beschließen können.
Inzwischen sind bereits die Vorarbeiten zum 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung angelaufen. Bis Mitte Oktober hatte die Kommission in einer Internet-Konsultation Stellungnahmen von Industrie, Forschungseinrichtungen und anderen interessierten Gruppen erbeten. Anfang kommenden Jahres will sie unter Federführung des künftigen slowenischen Forschungskommissars Janez Potocnik die Vorschläge für das neue Programm präzisieren. Zu den sieben Zielsetzungen gehören neben der Förderung der "Exzellenznetze" und einer wieder stärkeren Berücksichtigung der Grundlagenforschung erstmals auch die Raumfahrt und die Verbesserung der Sicherheit der Bürger.
Die Macht der EU 13 Forschung und Innovation
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.587,00 | +1,06% |
| EUR/USD | 1,2501 | −0,32% |
| Rohöl Brent Crude | 106,68 $ | −0,54% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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