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Folgen der Energiewende 60.000 Euro fürs Stromabschalten

 ·  Wirtschaftsminister Philipp Rösler hat eine „Abschaltverordnung“ erarbeitet: Demnach sollen Industrieunternehmen künftig Geld dafür erhalten, dass ihnen im Notfall der Strom abgestellt werden kann. Wer die Kosten dafür tragen soll, steht auch schon fest.

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Industriebetriebe sollen künftig Geld dafür bekommen, dass ihnen im Notfall der Strom abgestellt werden kann. Die vom Wirtschaftsministerium erarbeitete „Abschaltverordnung“ sieht dafür nach Informationen dieser Zeitung ein maximales pauschales Entgelt von 60.000 Euro je Abnehmer und Jahr für entsprechende Verabredung zwischen Netzbetreiber und Betrieb vor. Die Kosten werden auf das Netzentgelt umgelegt, das in den Strompreis einfließt, den die Verbraucher zahlen. Da nur wenige Großverbraucher dafür in Frage kommen, dürften die Mehrkosten nach Schätzung der Regierung den Betrag von 102 Millionen Euro im Jahr nicht übersteigen.

Möglichkeit zur Zwangsabschaltung

Schon bisher hatten die Netzbetreiber die Möglichkeit, freiwillig mit ihren Großkunden wie Alu- und Zinkhütten oder großen Chemieproduzenten Verträge über Schnellabschaltungen („Lastabwurf“) zu treffen, um kritische Situationen im Stromnetz zu vermeiden. Das Gesetz gibt ihnen im Krisenfall auch die Möglichkeit zur Zwangsabschaltung. Allerdings gestalteten sich die Verhandlungen über Preise und Konditionen schwierig. Die Festlegung von Beträgen und Details in der Verordnung, die jetzt in der Regierung abgestimmt wird, würde die Netzbetreiber und ihre Kunden künftig von Verhandlungen über die Konditionen für Lieferunterbrechungen entbinden. Damit sollten die Netzbetreiber auch keine Probleme haben, diese Zusatzkosten von der Regulierungsbehörde anerkannt zu bekommen.

Die Abschaltverordnung ist eine Folge der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung ausgerufenen „Energiewende“. Mit dem forcierten Ausbau der Ökostromerzeugung außerhalb der Verbrauchszentren bei gleichzeitigem Abschalten von Kernkraftwerken nahe den Verbrauchern klagen die Hochspannungsnetzbetreiber vermehrt über Probleme, Netzstabilität und Versorgungssicherheit aufrecht erhalten zu können. Dazu ist es immer öfter kurzfristig notwendig, Verbrauch und Produktion regional zur Deckung zu bringen. Schon heute greifen die Netzbetreiber deshalb in die Erzeugung ein und schreiben den Produzenten - gegen umlagefähiges Entgelt - vor, welche Kraftwerke hoch- oder runtergefahren werden sollen. Das gilt nicht für Ökostrom, weil für den in der Regel der Einspeisevorrang gilt. Die „Abschaltverordnung“ reglementiert künftig nun auch Eingriffe der Netzbetreiber auf der Verbraucherseite.

Entschädigungshöhe lange fraglich

Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hatte mehrfach die Rolle der energieintensiv produzierenden Unternehmen hervorgehoben. Sie spielten eine wichtige Rolle für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutschland. Zudem trügen sie maßgeblich zur Netzstabilität bei. Sie zu unterstützen, sei für den Industriestandort Deutschland von großer Bedeutung.

Allerdings hatte es in den vergangenen Monaten heftige Diskussionen über die angemessene Höhe der Versicherungsprämie gegeben, die die Netzbetreiber den Unternehmen für die Bereitschaft zahlen sollen, kurzfristige Stromunterbrechungen zu akzeptieren. Die Spanne reichte von weniger als 10.000 Euro bis zu mehr als 100.000 Euro, die aus der Branche verlangt wurden. Branchenkenner berichten, dass in Ländern wie den Niederlanden, Spanien oder Italien Höchstbeträge von 70.000 Euro gezahlt würden.

So viel soll es in Deutschland nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums nicht geben. Die Verordnung sieht drei Vergütungsstufen vor. Sie folgen dem Prinzip, je höher die abzuschaltende Leistung, desto höher das Entgelt: Für 150 Megawatt Leistung gibt es 600.000 Euro, für 100 Megawatt 45.000 Euro, für 50 Megawatt 30.000 Euro. Wie oft und wie lange unterbrochen werden darf, ist minutengenau festgelegt. Die Bundesnetzagentur soll jährlich über die Entwicklung berichten. Die mit Zustimmung des Bundestags zu verabschiedende Verordnung selbst soll alle drei Jahre überprüft werden.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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