In der Wissenschaft soll der Bund bald mit den Ländern zusammenarbeiten dürfen. Die Führung der schwarz-gelben Regierungskoalition will erreichen, dass sich der Bund stärker an der Finanzierung der Hochschulen beteiligen darf. Er soll sie und ihre Einrichtungen dauerhaft finanzieren können, was wegen des im Grundgesetz festgeschriebenen Kooperationsverbots bisher nicht möglich ist. Die Hochschulen heißen diesen Vorstoß gut. Das ist verständlich, weckt er doch Hoffnungen auf mehr Geld.
Vorausgesetzt, Bundestag und Bundesrat stimmen mit Zweidrittelmehrheit zu und es kommt zur geplanten Lockerung des Kooperationsverbots: Ist eine Welt, in der Bund und Länder in der Wissenschaftspolitik zusammenarbeiten, wirklich eine bessere? Und wäre sie noch schöner, wenn, was viele wünschen, das Kooperationsverbot auch in der Schulpolitik fallen würde? Wohl kaum. Die Hoffnungen, die in eine Bund-Länder-Zusammenarbeit gesetzt werden, sind eher von Unzufriedenheit mit der jetzigen Lage und Wunschdenken geprägt als von Realismus. Noch mehr Akteure mit unterschiedlichen Interessen müssten sich dann über die „richtige“ Bildungspolitik einigen. Dem politischen Kuhhandel zwischen Bund und Ländern, auch unter Einbeziehung von Feldern außerhalb der Bildung, wären Tür und Tor noch weiter geöffnet. Die Beamten hätten gut zu tun.
Eine solche Zusammenarbeit ist umständlich und teuer. Auch die Ergebnisse werden oft zu wünschen übriglassen, wenn sich zum Beispiel beim Buhlen um Finanzmittel eine geschickte Lobbyarbeit mehr auszahlt als die Konzeption eines qualitativ hochwertigen Bildungsprojektes. Dies alles sollte bedenken, wer sich von einer Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern einen Befreiungsschlag in der Bildungspolitik erhofft. Reibungslos verliefe sie nur, wenn es einen parteiübergreifenden Konsens gäbe - den es freilich nicht gibt.
Die ideale Bildungspolitik gibt es nicht
Sollte man deshalb lieber alles beim Alten belassen, sollte jedes Bundesland weiterhin für sich entscheiden? Auch das führt nicht zu guten Ergebnissen, wie man zum Beispiel in der Schulpolitik beobachten kann. Da wird zwar in jedem Land unter großem Aufwand und Getöse reformiert; es ändert sich aber wenig. Weitreichende Reformen werden versprochen, blockiert und im politischen Prozess wieder aufgeweicht oder zurückgenommen. Jedes Land experimentiert vor sich hin und bewegt sich in seine eigene Richtung, so dass es für die Bürger schwierig geworden ist, in ein anderes Bundesland umzuziehen.
Ein Ausweg könnte sein, den Bund alleine entscheiden zu lassen. Das verspricht eine Bildungspolitik aus einem Guss, nach der sich viele sehnen. Doch auch einen Bundeszentralismus kann man sich nicht wünschen, abgesehen davon, dass er verfassungsrechtlich und politisch kaum durchsetzbar wäre. Es gäbe dann zwar vergleichbare Abschlüsse; wie aber soll man sich die sonstige Bildungspolitik vorstellen? Etwa so: Eine SPD-Bundesregierung führt die Einheitsschule unter großem Protest eines Teils der Bevölkerung ein, eine CDU-Regierung schafft sie unter großem Protest des anderen Teils wieder ab. Nur ein bisschen Bundeszentralismus, dort wo er sinnvoll ist, wird nicht möglich sein.
Ein ideale Bildungspolitik gibt es nicht. Auch muss man für alle weiteren Überlegungen zur Kenntnis nehmen, dass es in der Gesellschaft eine große Vielfalt an pädagogischen Vorstellungen gibt, die nicht unter einen Hut zu bringen sind. Wenn Bildung aber von oben verordnet wird, dann passiert jedenfalls wenig, und es wird an vielen Bürgern vorbeireformiert.
Besser wäre deshalb eine Bildungspolitik von unten: Der Staat zieht sich aus der Bildungsplanung ein ganzes Stück zurück. Entscheidungen fällen nicht mehr Politiker und Bürokraten, sondern die Betroffenen: die Bildungseinrichtungen und diejenigen, die sie besuchen. So entsteht Raum für Vielfalt und - ganz wichtig - einen Wettbewerb der Ideen, dem sich auch die öffentlichen Einrichtungen stellen müssen. Dann werden mehr pädagogisch anspruchsvolle Konzepte entwickelt, von denen auch schwächere Schüler profitieren.
Kopfpauschale für schwer zu unterrichtende Schüler
Der Staat bleibt der Geldgeber, diskriminiert aber nicht mehr zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen. Das Geld wandert mit jedem Schüler und Studenten in die jeweilige Schule oder Hochschule. Im Schulbereich könnte es sinnvoll sein, eine solche Kopfpauschale für schwer zu unterrichtende Schüler höher anzusetzen oder Schulen in sozialen Brennpunkten eine Zulage zu gewähren. Hilfreich könnte auch eine Entlohnung von Lehrern nach Leistung sein: Wer zum Beispiel Schüler aus bildungsfernen Schichten erfolgreich unterrichtet, verdient mehr.
Eine Verlagerung der Bildungspolitik von der staatlichen auf die private Ebene - das ist eine ungewohnte Vorstellung, die vielen sicher nicht geheuer ist. Doch warum traut man dem Staat die besseren Entscheidungen zu? Beispiele für staatliches Herumirren in der Bildungspolitik gibt es genügend. Man denke nur an die unprofessionell ins Werk gesetzte Verkürzung der Gymnasialzeit, eine Lehrerausbildung, die seit Jahrzehnten die Praxis sträflich vernachlässigt, und die Bologna-Reform. Es ist Zeit, den Menschen vor Ort mehr zuzutrauen.
Nürnberger Trichter
Gottfried Scherer (Friedscher)
- 16.03.2012, 18:54 Uhr