Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat für den künftigen Berliner Hauptstadtflughafen nächtliche Flüge in Randzeiten erlaubt. Das Urteil vom Donnerstag bedeutet eine Niederlage für die Klagen von Anwohnern und umliegenden Gemeinden. Der Airport Berlin-Schönefeld kann ohne weitere Einschränkungen an den Start gehen, der für nächsten Juni geplant ist.
Unmittelbar nach dem Urteil teilte der Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVBB) mit, dass er das Urteil nicht akzeptieren wolle. Der Verein, der sich unter anderen für ein Nachtflugverbot eingesetzt hatte, kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen.
Bürgervein will Urteil nicht akzeptieren
Der BVBB betonte am Donnerstag noch einmal, dass die „katastrophal“ falsche Standortentscheidung für den Großflughafen Schönefeld „nicht hingenommen“ wird. Man werde weiter für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Zentralflughafens in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Wie Astrid Bothe betonte, sei der BVBB zuversichtlich, dass auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue Standortentscheidung erzwinge.
Flüge bis Mitternacht und von 5 Uhr an eingeschränkt möglich
Die Richter hatten zuvor den Planergänzungsbeschluss für zulässig erklärt. Er weise keine Fehler auf. Details lägen damit im Ermessen der Behörde, dem brandenburgischen Verkehrsministerium. Nach dessen Planung sind in den Zeiten zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr eingeschränkt Flüge möglich.
Basis dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006. Damals hatten die Richter den Bau des Airports genehmigt, einen 24-Stunden-Betrieb jedoch untersagt. Auf Grundlage des Urteils besserten die Behörden in Brandenburg die Genehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) nach.
Luftverkehrswirtschaft begrüßt die richterliche Erlaubnis
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat die richterliche Erlaubnis für Flüge vor Mitternacht und frühmorgens am künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld begrüßt. BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch sprach am Donnerstag von einem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes für noch anstehende Gerichtsentscheidungen zu anderen Flugplätzen in Deutschland.
„In der Luftfahrt dürfen am späten Abend nicht alle Lichter ausgehen, wenn die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze dieser Branche auch in Zukunft gesichert werden sollen“, erklärte Siegloch. „Die richtige Balance zwischen Wirtschaft und Arbeitsplätzen einerseits und Lärmschutz andererseits ist entscheidend.“
Vor zwei Tagen hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einer einstweiligen Anordnung die geplanten Nachtflüge am Flughafen Frankfurt vorläufig verboten. Der BDL hofft jetzt darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die geplanten 17 Nachtflüge in Frankfurt genehmigt.
Na also!
Gabriel Rosenthal (gabriel_rosenthal)
- 13.10.2011, 13:32 Uhr