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Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Staaten Zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet

21.12.2011 ·  Die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den europäischen Emissionshandel ist erlaubt. Der Europäische Gerichtshof sieht darin keinen Verstoß gegen das Völkerrecht. Damit unterliegen die amerikanischen Fluggesellschaften im Streit um die ab Januar geltende Zwangsabgabe.

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Außereuropäische Fluggesellschaften dürfen in den Handel der Europäischen Union mit Kohlendioxid-Zertifikaten einbezogen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden. Das oberste europäische Gericht befand die EU-Richtlinie für gültig, nach der vom 1. Januar 2012 an alle Fluggesellschaften, deren Maschinen in Europa starten und landen, für ihren Ausstoß von Treibhausgas Emissionszertifikate einreichen müssen (Az.: C-366/10). Die Richtlinie verstoße weder gegen Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts noch gegen das „Open Skies“-Abkommen, in dem sich die EU und die Vereinigten Staaten zu einem freien Luftverkehrsmarkt verpflichtet haben. Nach der Richtlinie bekommen die Fluggesellschaften rund 80 Prozent der Emissionsrechte kostenlos zugeteilt. Den Rest müssen sie erwerben.

Geklagt hatten einige nordamerikanische Fluggesellschaften, die sich vor allem daran stören, dass für die Berechnung des Schadstoffausstoßes ein Flug vom Start bis zur Landung berücksichtigt werden soll. Damit müssen sie auch für Emissionen Rechte erwerben, die nicht über EU-Gebiet entstehen – was bei außereuropäischen Fluggesellschaften häufiger der Fall sein dürfte, als bei solchen mit Sitz in der EU. Die Europarichter folgten ihren Bedenken aber nicht. Der EU stehe es frei, die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit wie den Flugverkehr in seinem Hoheitsgebiet nur zuzulassen, wenn die Teilnehmer die von ihr festgelegten Kriterien erfüllten. Souveränitätsrechte von Drittstaaten würden dadurch nicht verletzt. Das Emissionshandelssystem wirke auch nicht diskriminierend, da es mit der Anknüpfung an Starts und Landungen auf EU-Boden auf „nichtdiskriminierende Weise“ inner- und außereuropäische Marktteilnehmer gleich erfasse, hieß es weiter.

Der Streit über das Klimaprojekt der EU schwelt aber nicht nur auf juristischer, sondern vor allem auf politischer Ebene. Viele Drittstaaten, allen voran die Vereinigten Staaten und China, leisten heftigen Widerstand dagegen und drohen unter anderem damit, den europäischen Fluggesellschaften Lande- und Überflugsrechte zu entziehen. In einem Brief an die EU-Kommission forderte Außenministerin Hillary Clinton in der vergangenen Woche, den derzeitigen Kurs zu überprüfen. Ansonsten müssten Gegenmaßnahmen erwogen werden.

Ein Sprecher von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) sagte, das Urteil bestätige die Haltung der Bundesregierung. „Handlungsmotiv für Europa war und ist die Tatsache, dass die Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr seit Jahren überproportional ansteigen und die seit 1998 laufenden Verhandlungen der Luftverkehrsverbandes ICAO bislang zu keinem greifbaren Ergebnis geführt haben.“ Aus Regierungskreisen war allerdings zugleich die Sorge zu vernehmen, dass das Urteil ins Leere zu laufen drohe, wenn sich Amerikaner, Russen und Chinesen nicht daran halten wollten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) regte an, die EU-Kommission solle den Emissionshandel um ein Jahr verschieben, um internationale Spannungen zu vermeiden. Fast wortgleich äußerten sich die europäischen CDU-Abgeordneten Daniel Caspary und Werner Langen und warnten vor Wettbewerbsnachteilen für europäische Fluggesellschaften. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) forderte ein internationales System des Emissionshandels.

EU-Klimaschutzkommissarin Connie Heedegard zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Wer wie die amerikanischen Fluglinien gegen die Einbeziehung in den Handel von Verschmutzungsrechten in Europa klage, müsse sich der Rechtsprechung des EuGH auch unterwerfen, sagte Heedegard. Umweltverbände hießen das Urteil gut. Der BUND sprach von einem „Sieg der Vernunft“.

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