07.09.2005 · Fleurop muß nach einem Gerichtsbeschluß seine Geschäftspraktiken ändern. Das Unternehmen hat Floristen bei Aufträgen bevorzugt, die ausschließlich mit ihm zusammenarbeiten. Das wird nun als „wirtschaftlicher Druck“ eingestuft - auf Druck der Konkurrenz.
Von Corinna BudrasOb an Muttertag, Geburtstagen oder zum Hochzeitstag - mit der Fleurop AG kann man vieles durch die Blume sagen. Bei seinen eigenen Geschäftspraktiken war der Berliner Vermittler von Blumengrüßen bisher allerdings direkter. So hat das Unternehmen Floristen bei Aufträgen bevorzugt, die ausschließlich mit ihm zusammengearbeitet haben.
Für Fleurop war das bisher ein legitimes Auswahlkriterium für die Vergabe ihrer lukrativen Bestellungen. Das Kammergericht Berlin hat diese Geschäftspraktik jedoch nun als „wirtschaftlichen Druck“ eingestuft, den das Unternehmen künftig zu unterlassen habe. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Exklusivbindungen nicht erlaubt
Geklagt hatte der skandinavische Konkurrent Euroflorist. Er hielt dem deutschen Unternehmen vor, Blumenhändler auf unerlaubte Weise von der Zusammenarbeit mit Euroflorist abzuhalten. Dabei ging es um Ausschließlichkeitsvereinbarungen, die Fleurop mit den Floristen abgeschlossen hatte. Früher hatte das Unternehmen solche Exklusivbindungen ausdrücklich in die Verträge aufgenommen. Das wurde jedoch vom Bundeskartellamt bereits vor Jahren unterbunden. Seitdem wurde von Fleurop wirtschaftlicher Druck ausgeübt, um das Ziel der Exklusivität zu erreichen, so der Vorwurf von Rechtsanwalt Gerald Neben von der Kanzlei Lovells, der Euroflorist in dieser Sache vertritt.
Die Berliner Richter haben nun diese Praxis mit dem Argument verboten, Fleurop habe als marktbeherrschendes Unternehmen eine besondere Rücksicht zu üben. Mit seinen Geschäftspraktiken habe der Blumenvermittler das Ziel verfolgt, sämtliche Partnerfloristen von einer Zusammenarbeit mit Euroflorist abzuhalten. Wegen der Vielzahl der potentiell betroffenen Vertragspartner werden damit die Wettbewerbsmöglichkeiten von Euroflorist „empfindlich behindert“, urteilten die Richter.
Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung
Fleurop könne nicht darauf verweisen, daß es in Deutschland mindestens 22.000 Blumengeschäfte gebe, auf die die Konkurrenz ausweichen könne. Schließlich käme von dieser Gesamtzahl überhaupt nur ein Teil davon als Partner in Betracht, weil einige entweder an dem Marktsegment gar nicht interessiert oder dafür nicht hinreichend ausgerüstet seien. Fleurop selbst arbeitet mit rund 7.000 Blumenfachgeschäften zusammen. Im Durchschnitt hat jeder Florist 1.100 Aufträge mit einem Umsatzvolumen von 21.000 Euro im Jahr, teilte das Unternehmen bei seiner Bilanzpresskonferenz im August mit.
Das Urteil sei „ein spektakulärer Sieg“, sagt Neben. „Das ist einer der krassesten Fälle von Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, den ich bislang gesehen habe, und ich bin froh, daß das Gericht dem eindeutig entgegengetreten ist.“Die Floristen stünden unter einem enormen Druck, der nun weggefallen sei. Euroflorist hatte in der ersten Instanz vor dem Landgericht Berlin bereits auf einen Fall verwiesen, in dem einem Händler wirtschaftliche Konsequenzen angedroht worden seien, wenn dieser weiter mit Euroflorist zusammenarbeite.
Aufträge von Konkurrenten „platzen“ lassen
Als Beweis für seine Loyalität zu Fleurop habe der Händler drei Aufträge des Konkurrenten „platzen“ lassen sollen. Fleurop-Vorstand Hansjörg Buchholz nennt das jedoch einen „Einzelfall“, für den man sich bereits entschuldigt habe. Das sei keineswegs eine übliche Geschäftspraktik. Auch das Bundeskartellamt in Bonn prüft diesen Fall. Zur Zeit befinde man sich noch in den Vorermittlungen, erst danach werde entschieden, ob man ein förmliches Bußgeldverfahren einleiten könne, erklärt Behördensprecherin Irene Tilmann.
Auch in diesem Verwaltungsverfahren gehe es um den Verdacht, daß der Blumenvermittler eine marktbeherrschende Stellung mißbraucht haben könnte. Ein Teil der Untersuchung sei es, durch eine Markterhebung festzustellen, wie hoch der Marktanteil von Fleurop am Gesamtmarkt der Blumengrußvermittlung sei. Dazu gebe es noch keine aktuellen Zahlen.
Fleurop schon lange Marktführer
Euroflorist schätzt, daß Fleurop mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes auf dem Markt erwirtschaftet. Selbst wenn die genauen Zahlen noch nicht vorliegen - für eine marktbeherrschende Stellung reichen ein Drittel. Auch das Kammergericht Berlin hat es als „überwiegend wahrscheinlich“ angesehen, daß das Berliner Unternehmen den Markt beherrscht. Fleurop hingegen argumentiert, daß es im aktuellen Fall gar nicht um den Gesamtumsatz der Blumengrußvermittlung gehe, sondern nur um den kleinen Teil der Direktkunden, die das Geschäft nicht beim Floristen, sondern direkt bei Fleurop über Telefon und Internet abwickelten.
Das sei ein ganz separater Markt, auf dem sich andere potente Konkurrenten tummelten. Nach Schätzungen von Buchholz beträgt dieser Teil lediglich 10 bis 15 Prozent der gesamten Blumenvermittlung, und er habe keine Ahnung, wieviel Fleurop in diesem Bereich abdecke. Unbestritten ist jedoch, daß Fleurop bei den Blumengrüßen allgemein schon seit langem Marktführer ist.
Festpreise lange vom Kartellamt geduldet
1908 wurde das Unternehmen vom Berliner Blumenhändler Max Hübner gegründet. Damals noch unter dem klangvollen Namen „Blumenspenden-Vermittlungsvereinigung“. Er hatte als erster die Idee, Blumengrüße nicht von einem Auftragsort zum Ort des Empfängers zu bewegen, sondern lediglich Aufträge in einem Netzwerk von Floristen auszutauschen, um die Blumen vor dem Verwelken zu bewahren.
Schon 1939 erreichen die Aufträge einen Gesamtwert von mehr als 4 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr haben die Floristen nach Angaben des Unternehmens über 3,8 Millionen Fleurop-Grüße im Gesamtwert von 67,9 Millionen Euro abgewickelt. Mit den Floristen hatte Fleurop schon seit Jahrzehnten die Preise ausgehandelt, vom Kartellamt wurde das lange Zeit als Rationalisierungskartell gebilligt.
Fleurop nimmt das Urteil gelassen
Im Jahr 1998 wurde zum letzten Mal eine solche Freistellung gegeben, seit Juli diesen Jahres gibt es im deutschen Wettbewerbsrecht die sogenannte Legalausnahme. Seitdem müssen Absprachen nicht mehr beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Die Behörde wird nur noch tätig, wenn es Anzeichen für einen Kartellverstoß gibt. Euroflorist hat die Wettbewerbsbehörde im vergangenen Jahr auf die Spur gesetzt. In einem nächsten Schritt wird sie sich mit Fleurop über die Vorwürfe unterhalten und dann entscheiden, ob sie ein förmliches Verfahren einleitet.
Fleurop nimmt das Urteil des Kammergerichtes Berlin gelassen. „Davon geht die Welt nicht unter“, sagt Buchholz lapidar. Für das Unternehmen selbst würde sich schließlich nichts ändern, nur für die Floristen, bei denen sie die Aufträge nun noch breiter streuen müßten - egal ob sie für andere Unternehmen tätig würden oder nicht (Urteil vom 25. August - 2 U 1/05 Kart).
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.588,50 | +1,07% |
| EUR/USD | 1,2497 | −0,35% |
| Rohöl Brent Crude | 106,70 $ | −0,52% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
Anonym bewerben? Ist das gut?