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Flashmobs vor Gericht Guerrillataktik

28.12.2009 ·  Das Bundesverfassungsgericht sollte den Erfurter Irrweg beenden. Noch besser wäre es, die Politiker fänden endlich einmal den Mut, Arbeitskämpfe gesetzlich zu regeln - statt Richtern den Schwarzen Peter zu überlassen.

Von Joachim Jahn
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Bestreikten Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich den Rat gegeben, doch einfach ihren Laden dichtzumachen. Selbstmord ist jedoch niemals eine probate Lösung, um dem Tod zu entrinnen. Unternehmen haben aber kaum Möglichkeiten, sich gegen jene neue Aktionsform von Gewerkschaften zu wehren, die die höchsten Arbeitsrichter im gleichen Atemzug gebilligt haben: die sogenannten Flashmobs.

Gezielt werden dabei von Aktivisten Geschäftslokale lahmgelegt. Sympathisanten im Gewand ehrlicher Kunden können so in Guerrillamanier den ganzen Betrieb aufhalten. Videos, die im Internet abrufbar sind, zeigen plastisch, wie dann vor allem Belegschaftsfremde lustvoll Chaos stiften. Mit gleicher Verhandlungsmacht auf beiden Seiten, die Mindestvoraussetzung für einen ökonomisch vernünftigen Tarifabschluss ist, hat dies ebenso wenig zu tun wie mit dem Recht von Arbeitnehmern, einer Gewerkschaft fernzubleiben – „negative Koalitionsfreiheit“ genannt.

Das Bundesverfassungsgericht sollte den Erfurter Irrweg beenden. Noch besser wäre es, die Politiker fänden endlich einmal den Mut, Arbeitskämpfe gesetzlich zu regeln – statt Richtern den Schwarzen Peter zu überlassen.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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