10.01.2005 · Die Bundesländer sind fest entschlossen, die 40-Stunden-Woche nicht nur für die Beamten, sondern auch für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst durchzusetzen.
Die Bundesländer sind fest entschlossen, die 40-Stunden-Woche nicht nur für die Beamten, sondern auch für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst durchzusetzen. "Wenn wir auf dem Verhandlungswege nicht das kriegen, was wir wollen, müssen wir eben weiter den Weg gehen, den wir bisher gehen", sagte der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU), dieser Zeitung.
In Niedersachsen können inzwischen nur noch Mitarbeiter eingestellt oder in neu geschlossenen Zeitverträgen beschäftigt, Auszubildende übernommen oder Beschäftigte befördert werden, wenn diese sich einzelvertraglich bereit erklären, 40 Stunden in der Woche zu arbeiten sowie auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu verzichten. "Seit Mitte 2004 haben wir schon 15.000 von insgesamt 70.000 Verträgen umgestellt", berichtet Möllring. Jedes Jahr würden es 10 Prozent mehr, so daß nach fünf Jahren schon die Hälfte der Arbeitsverträge der Staatsdiener umgestellt wären. "Andere Länder haben ähnliche Erfolge."
In manchen Länder müssen Beamte schon 42 Stunden ran
Möllring fordert die Gewerkschaft Verdi und den Beamtenbund daher auf, wieder die Verhandlungen mit den Ländern zu suchen. "Wenn wir nicht verhandeln, bleibt es bei der jetzigen Regelung. Dann wächst sich das innerhalb kürzester Zeit aus." In der freien Wirtschaft werde ohnehin schon seit langem über eine generelle Arbeitszeitverlängerung geredet. Inzwischen hätten sogar der AOK-Bundesverband und die Arbeiterwohlfahrt die Tarifverträge zur Arbeitszeit, zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekündigt. "Wir sind deutlich auf dem Weg in die 40-Stunden-Woche", sagt Möllring.
Während für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes in Westdeutschland noch 38,5 Stunden gälten, seien es in Ostdeutschland schon 40 Stunden und für die Beamten, je nach Land, sogar bis zu 42 Stunden. Auch die Gewerkschaften könnten "kein Interesse daran haben, daß in Deutschland unterschiedliches Recht existiert", warnt Möllring. Er hat allerdings wenig Hoffnung, sich in den Tarifverhandlungen für die fast 3,2 Millionen Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes (rund 2,2 Millionen bei den Kommunen, 800.000 bei den Ländern und 150.000 beim Bund), die am 7. Februar in Potsdam beginnen, auf entsprechende Arbeitszeitverlängerungen zu einigen. Dafür seien die Forderungen von Bund und Kommunen zuwenig ambitioniert. Die Länder, die auf jeden Fall eine tarifliche Öffnungsklausel für die Wochenarbeitszeit, das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld durchsetzen wollen, nehmen daher an den Verhandlungen nicht teil und warten, bis die Gewerkschaften auf sie zukommen.
Kommunen gegen Einkommenserhöhung für Staatsdiener
"Wir werden nichts akzeptieren, was wir nicht selbst verhandelt haben", stellt Möllring klar - und schließt damit aus, daß ein etwaiger Abschluß zwischen Gewerkschaften, Bund und Kommunen anschließend einfach auf die Länder übertragen wird. Anders als die Kommunen seien die Länder auch nicht bereit, den Staatsdienern eine Einkommenserhöhung zuzubilligen - wenn auch nur dadurch, daß sie die Mehrkosten tragen, die mit der Umstellung auf das neue Tarifsystem (F.A.Z. vom 10. Dezember 2004) verbunden sind.
"Mehrkosten können sich die Länder nicht erlauben", betont der Finanzminister und verweist auf die finanzielle Lage in Niedersachsen. "Eine Gehaltserhöhung ist bei uns nicht vorgesehen. Wir haben im Haushalt 2005 eine Nullrunde eingeplant." Im übrigen würde eine Gehaltserhöhung in den elf alten Ländern die fünf neuen Länder weiter in ihrem Bemühen zurückwerfen, bis 2007 das Westniveau zu erreichen. "Die Anpassung müßte dann doppelt schnell laufen. Das können alle fünfe nicht."
Der Vorsitzende der Tarifunion des Beamtenbundes, Frank Stöhr, mahnte seinerseits die Länder, sich der Reform des öffentlichen Tarifrechts nicht zu verschließen. Verhandlungen werde es erst geben, wenn die Länder die gekündigten Tarifverträge zur Arbeitszeit, zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld wieder in Kraft setzten. Es könne nicht allein um Kostensenkungen gehen. "Man kann sich nicht die Filetstücke herausschneiden."
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