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Finanzpolitik Koch und Steinbrück bereiten den finanzpolitischen Brückenschlag vor

19.10.2005 ·  Roland Koch und Peer Steinbrück kennen sich gut. Als Vorsitzende einer Arbeitsgruppe haben sie schon einmal einen Subventionsabbau ausgearbeitet. Jetzt sollen sie gemeinsam die Möglichkeiten einer schwarz-roten Finanzpolitik ausloten.

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Roland Koch und Peer Steinbrück sollen den finanzpolitischen Brückenschlag für die große Koalition vorbereiten. Das liegt nahe, haben sie ihn doch schon geprobt. Der konservative Hesse und der von der SPD ausgeguckte neue Bundesfinanzminister werden maßgeblich daran mitwirken, welche Ziele sich Union und SPD setzen werden - für den Haushalt und in der Steuerpolitik.

Koch und Steinbrück sind zwei Politiker, die sich gut kennen und miteinander können. Im Jahr 2003 bereiteten die Ministerpräsidenten aus Wiesbaden und Düsseldorf lagerübergreifend einen Kompromiß zum umstrittenen Steuervergünstigungsabbaugesetz von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vor.

Sie einigten sich auf ein paar Punkte, die zu Mehrbelastungen der Unternehmen führen sollten, verabredeten, dem Vermittlungsausschuß vorzuschlagen, in einer Protokollerklärung weitere Maßnahmen festzuschreiben. Und sie verständigten sich darauf, die Subventionen um pauschal 10 Prozent in drei Jahren abzubauen.

Das Drei-Körbe-System

Im Laufe des Jahres bereiteten sie die Kappung von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen weiter vor. Dabei verfeinerten sie ihre Arbeitsweise. Sie bedienten sich sogenannter Körbe: In den ersten kamen die einvernehmlichen Vorschläge, in den zweiten Korb die strittigen und in den dritten das, was beide ausklammern wollten, weil sie dies für sinnvoll hielten. Zu den Steuervergünstigungen, die Koch und Steinbrück anpackten, gehörten die Eigenheimzulage, die Pendlerpauschale, der Sparerfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag.

Bei den Finanzhilfen traf ihr Abbauplan vor allem den Steinkohlebergbau, die Bahn und andere Verkehrsbetriebe sowie Werften, Landwirtschaft und Fischerei. Nicht einigen konnten sie sich über die Steuerfreiheit für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (an denen Steinbrück festhielt) sowie die Verschonung der gewerblichen Wirtschaft von der Ökosteuer (bei ihrer Kürzung sperrte sich Koch).

Einig waren sie sich wiederum, folgendes auszuklammern: die Besteuerung der Alterseinkünfte (die ohnehin reformiert werden sollte), die medizinische Versorgung, den Mittelstand, gemeinnützige Einrichtungen einschließlich Kirchen, Forschung und Entwicklung, Bildung und die neuen Länder.

Ausnahmen sind absehbar

Das Arbeiten mit Körben und das pauschale Streichen böte sich nun abermals an. Dabei fiele die Etatentlastung je nach Kürzungssatz höher oder niedriger aus. Doch sind Ausnahmen absehbar: Zum einen war der erste steuerpolitische Beschluß der künftigen Großkoalitionäre, die Steuerfreiheit der Zuschläge für ungeliebte Arbeitszeiten beizubehalten. Zudem haben sowohl Union als auch SPD die Absicht, die Eigenheimzulage vollständig zu streichen. „Wer bauen will, sollte damit nicht mehr warten“, hieß es denn auch in SPD-Verhandlungskreisen.

Es gibt weitere Streichlisten, auf die die Unterhändler zugreifen könnten, wie Spitzenverbände der Wirtschaft befürchten. So hatten die Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern vor einem Jahr einen Bericht über die Konsenspunkte der verschiedenen Steuerreformmodelle vorgelegt. Ihr Fazit könnte jedoch nicht zur Vorbereitung einer grundlegenden Steuerreform, sondern als „Steinbruch“ zur Erhöhung des Steueraufkommens genutzt werden, heißt es in einem Verbandspapier.

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