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Finanzmarktrecht VW-Gesetz: Verfahren verschoben

05.03.2003 ·  Völlig überraschend hat die EU-Kommission ihre Entscheidung über ein Verfahren gegen das Volkswagen-Gesetz um zwei Wochen verschoben. Die deutschen Kommissare hatten protestiert.

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Völlig überraschend hat die Europäische Kommission ihre Entscheidung über ein EU-Verfahren gegen das Volkswagen-Gesetz um zwei Wochen verschoben. Nach einer halbstündigen Diskussion schlug Kommissionspräsident Romano Prodi vor, einige Aspekte zunächst noch eingehender zu untersuchen. „Ich habe eine tiefer gehende Prüfung bestimmter juristischer Fragen vorgeschlagen", sagte Prodi bei einer Pressekonferenz.

Dem Vernehmen nach hatten zuvor die beiden deutschen Kommissare Günther Verheugen (SPD) und Michaele Schreyer (Grüne) gegen die Einleitung des Verfahrens protestiert. Bedenken habe auch der französische Kommissar Pascal Lamy geäußert, der offenbar Rückwirkungen auf die Unternehmen in seinem Heimatland befürchtet.

Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein bleibe bei seiner Auffassung, daß das VW-Gesetz dem Land Niedersachsen beherrschenden Einfluß auf den Konzern sichere und den freien Kapitalverkehr im EU-Binnenmarkt behindere, sagte ein Mitarbeiter des Kommissars. Durch eine Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent garantiert das Gesetz, daß kein einzelner Investor den Hauptaktionär Niedersachsen überstimmen kann.

Die Regelung sei aber nicht unmittelbar mit den vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Goldenen Aktien in anderen Mitgliedstaaten zu vergleichen, mit denen sich der Staat ein Vetorecht über bestimmte Unternehmen sichere. Das macht es für Bolkestein schwierig, das Verfahren zu begründen. Zwar gebe es keine „direkte Diskriminierung" ausländischer Investoren, aber das komplexe Zusammenspiel verschiedener Teilelemente entfalte in der Wirkung denselben Schutzeffekt, sagte ein Mitarbeiter des Kommissars.

Quelle: bü., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.03.2003, Nr. 55 / Seite 13
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Von Heike Göbel

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