08.03.2009 · Aus der Union kommen Forderungen nach schärferen Regeln für die Vergabe staatlicher Bürgschaften und Kredite. Die Staatsgelder dürften lediglich „Finanzierungsbrücken“ für kerngesunde, wettbewerbs- und zukunftsfähige Unternehmen bieten.
Von Andreas Mihm, BerlinAus der Union kommen Forderungen nach schärferen Regeln für die Vergabe staatlicher Bürgschaften und Kredite. Indirekt hätten sie auch Folgen für mögliche Hilfen an den Autohersteller Opel. Der von der Bundesregierung aufgelegte 115 Milliarden Euro schwere Wirtschaftsfonds Deutschland könne und dürfe keine Dauerschutzzone für marode Betriebe sein, die schon vor der Krise nicht überlebensfähig gewesen seien und es auch danach nicht sein würden, sagte der Vorsitzende der Parlamentskreises Mittelstand der Unions-Fraktion, Michael Fuchs (CDU), der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Staatsgelder dürften lediglich „Finanzierungsbrücken“ für kerngesunde, wettbewerbs- und zukunftsfähige Unternehmen bieten, die unverschuldet aufgrund der Bankenkrise akute Finanzierungsprobleme hätten.
Wenn Überkapazitäten im Markt vorhanden seien, dann dürfe deren Abbau nicht künstlich verhindert werden. „Das gilt insbesondere für den Automobilsektor“, sagte Fuchs, ohne indes Opel beim Namen zu nennen. Staatliche Hilfe dürfen weder nach Übersee noch in andere europäische Länder fließen. Eigenkapitalhilfen oder direkte Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen der Realwirtschaft schloss er aus: „Die sind nicht Bestandteil des Wirtschaftsfonds.“
Zugang zum Kapitalmarkt
Mit dem Nachtragshaushalt hatte die Regierung den Rahmen für staatliche Bürgschaften um 75 Milliarden Euro, den für Kredite über die staatliche KfW-Bank um 25 Milliarden Euro erweitert. Anträge können in diesen Tagen eingereicht werden. Dafür hat die Regierung einen Kriterienkatalog erarbeitet. Demnach stehen Großbürgschaften des Bundes, Hilfen von mehr als 50 Millionen Euro, unter Vorbehalt der Prüfung und der Zustimmung der Bürgschaftsausschusses von Bund und Ländern.
Kredite von mehr als 150 Millionen Euro und Bürgschaften von mehr als 300 Millionen Euro muss ein Regierungsausschuss absegnen. Es können aber auch kleinere Fälle aufgegriffen werden, wenn sie von besonderer struktur- oder arbeitsmarktpolitischer Bedeutung sind. Den Regeln nach dürfen Bürgschaften nur vergeben werden, wenn die beantragte Finanzierung nur vorübergehend benötigt werde und „keine dauerhaften und gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten sind“. Zudem müssen die Antragssteller vom Zugang zum Kapitalmarkt ausgeschlossen sein.
Hilfe nur temporär
Fuchs hält diese Kriterien allein nicht für scharf genug. Vor allem will er verhindern, dass Unternehmen durch die Bürgschaft einen Finanzierungsvorteil bei der kreditgebenden Bank erhalten. Denn mit der Staatsbürgschaft im Rücken verlangt die weniger Zinsen, als ein Konkurrenzunternehmen am Markt aufbringen müsste, das keine Staatsbürgschaft benötigt. „Die möglichen Refinanzierungsvorteile von Staatsbürgschaften müssen durch entsprechend hohe Avalgebühren abgeschöpft werden, die Kreditkonditionen müssen marktüblich sein.“
Der Forderungskatalog des Wirtschaftspolitikers umfasst ferner einen verpflichtenden „Nachweis, dass das Unternehmen vor der Finanzkrise gesund und zukunftsfähig war“. Stichtag wäre der 1. Juli 2008. Auch dürfe die Hilfe nur temporär gewährt werden, es dürfe zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommen. Voraussetzung sei ferner eine professionelle Bonitätsprüfung. „Es darf nur um die Überbrückung von Finanzierungsengpässen, nicht um die Zementierung von nicht zukunftsfähigen Strukturen gehen“, sagte Fuchs. „Dauersubventionen gegen den Markt, wie einst bei der Steinkohle, können wir uns nicht leisten und dürfen wir dem Steuerzahler nicht zumuten.“
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.562,70 | +0,87% |
| EUR/USD | 1,2494 | −0,37% |
| Rohöl Brent Crude | 106,64 $ | −0,58% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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