wmu. BRÜSSEL, 22. November. Der erste Schritt zur Finanzhilfe für Irland ist mit dem Antrag aus Dublin getan. Gerichtet war er an die EU-Kommission, die Euro-Gruppe und an den Internationalen Währungsfonds (IWF). Noch ist der Betrag nicht bekannt, den Irland benötigt. Er wird erst endgültig feststehen, wenn die derzeit in Dublin arbeitenden Fachleute von IWF, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank ihre Gespräche mit der irischen Regierung abgeschlossen haben. Danach wird auch klar sein, welche Auflagen - sowohl für die Restrukturierung der Banken als auch für die Haushaltssanierung - auf Irland zukommen. Diese Auflagen müssen in einem "Memorandum of Understanding" zwischen Europäischer Kommission und IWF auf der einen und der irischen Regierung auf der anderen Seite ausgehandelt werden.
Schon jetzt aber ist klar, dass der irische Staat Hilfe aus vier Töpfen bekommen wird. Da sind einmal die drei Teilelemente des Rettungsschirms für die Euro-Staaten, der im Mai beschlossen wurde. Er besteht erstens aus Hilfen aller EU-Staaten in Höhe von 60 Milliarden Euro, die über den EU-Haushalt abgesichert und von der EU-Kommission im sogenannten "European Financial Stability Mechanism" (EFSM) verwaltet werden. Das zweite und größte Element ist die "European Financial Stabilitity Facility" (EFSF) mit einem Volumen von 440 Milliarden Euro. Die EFSF ist über Garantien der Euro-Staaten abgesichert und nimmt - wie im Fall des EFSM die Kommission - Kredite am Markt auf, die sie dann an Irland weiterreicht. Das dritte Element sind Mittel des IWF; der IWF-Anteil am Gesamtpaket darf ein Drittel nicht überschreiten. Als viertes Element kommen voraussichtlich bilaterale Kredite Großbritanniens und Schwedens (beide sind als Nicht-Euro-Staaten nicht am EFSF beteiligt) an Irland hinzu.
Erst nach Feststellung des genauen irischen Finanzbedarfs wird auch feststehen, welcher der Töpfe in welchem Umfang (und in welcher Reihenfolge) in Anspruch genommen wird. Dies ist Beschlüssen der Euro-Gruppe (für EFSF-Mittel) und der EU-Finanzminister (EFSM-Mittel) sowie des IWF-Exekutivdirektoriums vorbehalten. Die Aussage des EU-Währungskommissars Olli Rehn, bis Monatsende sei mit diesen Beschlüssen zu rechnen, lässt Sondersitzungen am kommenden Wochenende erwarten.
Aber auch nach dem Beschluss der zuständigen Gremien wird nicht sofort Geld fließen. Denn alle Kreditgeber müssen zunächst Mittel am Markt aufnehmen. Die EFSF braucht dafür nach eigenen Angaben knapp zwei Wochen. Der Chef der Euro-Gruppe, Luxemburgs Premierminister Jean-Claude Juncker, rechnet mit der Auszahlung der ersten Tranche an Irland für Anfang Januar. Die haushalts- und wirtschaftspolitischen Auflagen, die mit den Krediten verknüpft werden, dürften vom Verfahren her jenen an Griechenland ähneln - auch die Briten und Schweden wollen ihre Hilfen übrigens an dieselben Auflagen wie die anderen Kreditgeber knüpfen. Griechenland soll nach den Beschlüssen vom Mai über drei Jahre insgesamt 110 Milliarden Euro erhalten; davon stammen 80 Milliarden aus bilateralen Krediten der Euro-Staaten und 30 Milliarden Euro vom IWF. Weil der Rettungsschirm erst nach den Griechenland-Beschlüssen eingerichtet wurde, laufen die Hilfen an Athen außerhalb des Schirms. Auch die Zinskonditionen, zu denen die Kreditgeber Irland Geld leihen, dürften sich an denen für Griechenland orientieren. EFSF-Chef Klaus Regling hat mehrfach betont, er verleihe zu "absichtlich unattraktiven" Bedingungen. Athen zahlt etwa 5 Prozent - die Bedingungen am Markt waren freilich für den Staat vor der Hilfszusage noch ungünstiger. So oder so: Irland dürfte sich auf einen ähnlichen Zinssatz einstellen können wie die Griechen.
Alle Kreditgeber müssen zunächst die Mittel
am Finanzmarkt
aufnehmen.