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Finanzaufsicht Meist ruft die Bafin nur an

07.09.2010 ·  Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat in den letzten beiden Jahren nur wenige Bußgelder verhängt. Viele Verstöße quittierte sie schlicht mit einer Belehrung - oder stellte die Verfahren gleich ein.

Von Joachim Jahn, Berlin
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) „ahndet“ Verstöße immer häufiger durch einen bloßen Telefonanruf. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler, das dieser Zeitung vorliegt.

So registrierte die Behörde im vergangenen Jahr 54 Verstöße gegen Ad-hoc-Pflichten; im Jahr davor waren es nur 38. Während die Bafin im Jahr 2008 darauf in 18 Fällen mit einer bloßen Belehrung reagierte, tat sie dies 2009 immerhin 32-mal. Die Verletzung der Pflicht, Geschäfte von Führungspersonen mit Aktien des eigenen Unternehmens zu veröffentlichen (directors' dealings), wurde im Jahr 2009 sogar fast ausschließlich mit einer Belehrung beantwortet - nämlich in 101 von 105 Fällen.

Geringe Rate von Bußgeldern

Noch drastischer sieht das Missverhältnis bei Verstößen gegen die Vorschrift aus, dass Investoren das Über- und Unterschreiten bestimmter Anteilsschwellen an einer Aktiengesellschaft bekanntgeben müssen. Von 3712 Verletzungen wurden nur 21 mit einem Bußgeld bestraft, in 288 Fällen folgte eine bloße Belehrung. Mehr als 3000 Verfahren wurden hingegen ohne jede Reaktion eingestellt.

Zur Erklärung schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk, neue Transparenzvorschriften der EU hätten eine Reihe zusätzlicher Obliegenheiten für Emittenten gebracht. So seien die formalen Anforderungen an die Pflichten bei Stimmrechtsmitteilungen verschärft worden, was zu einem Anstieg der Fehler geführt habe. Weitere Informationserfordernisse seien gänzlich neu eingeführt worden, etwa über die „Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren“ oder zur Übermittlung von Finanzberichten an das zentrale Unternehmensregister. Bei erstmaligen Beanstandungen oder fahrlässigen Verstößen belasse die Behörde es daher in der Regel bei einer formellen Belehrung, erläutert der CSU-Politiker. Wo selbst diese unverhältnismäßig erscheine, „greift die Bafin zum Telefonhörer“. Dieses unbürokratische Vorgehen spiegele sich in der geringen Rate von Bußgeldern wider.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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