04.09.2009 · Nach massiven Bestechungsvorwürfen gegen Kliniken und Ärzte sollen illegale Prämien an Mediziner gestoppt werden. Die Spitzenorganisationen der Ärzte und Krankenhäuser treten für die Einrichtung sogenannter Clearingstellen in den Ländern zur Prüfung der Vorgänge ein.
Ärzteverbände und Krankenhäuser wollen sogenannte Clearingstellen einrichten, in denen die Zulässigkeit von Behandlungsverträge zwischen Ärzten und Krankenhäusern auf überprüft wird. Das ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am Freitag. Dabei waren alle bemüht, die Debatte um Fangprämien für Ärzte zu dämpfen.
Die paritätisch besetzten Prüfstellen sollen auf Landesebene nicht nur Kooperationsverträge prüfen, sondern auch Beschwerden von Ärzten oder Kliniken annehmen, die illegale Machenschaften vermuten. Die Verbände sicherten zu, Verstößen mit allen Mitteln nachzugehen und sie ahnden zu lassen. Allerdings habe man den Auftrag der Politik, die Behandlung gemeinsam zu organisieren und Vergütungsvereinbarungen zu treffen. „Diese Verhandlungsergebnisse jetzt pauschal zu skandalisieren, fällt direkt auf die Urheber dieser Gesetze zurück,“ hieß es.
Es handle sich um kein „überragendes Problem“, sagte DKG-Präsident Rudolf Kösters. Am Wochenende hatte er dieser Zeitung noch gesagt: „Das sind nicht mehr nur Einzelfälle.“ Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte am Freitag, das Problem habe „überhaupt keine Dimension“. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe hatte dagegen gesagt, die Ehrenkodexe hielten nicht mehr. Zurückhaltend äußerte sich das Bundesversicherungsamt, das alle bundesweit tätigen Kassen aufgefordert hat, bis nächsten Dienstag Verdachtsfälle zu melden. Die Rückmeldungen ließen nicht auf viele Fälle schließen.
Es gab allerdings neue Meldungen von Ärzten, die über verdeckte Prämienzahlungen berichteten. Nach der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin berichtete der Direktor der Klinik für Urologie am Universitätsklinikum Kiel, Klaus-Peter Jünemann, über Prämien von bis zu 300 Euro für die Einweisung eines Hüftpatienten. Den „Lübecker Nachrichten“ sagte er, in der Orthopädie sei für eine Hüftgelenksprothese die Zahlung einer Fangprämie von 200 Euro an den überweisenden Arzt durchaus üblich. „In Hamburg sind es bis zu 300 Euro.“ Er bestätigte damit Angaben von Berufskollegen in der F.A.Z.
Bundesaufsicht wirft Krankenkassen schwere Mängel vor
Das Bundesversicherungsamt wirft gesetzlichen Krankenkassen vor, dass sie sich nur unzureichend gegen Finanzmanipulationen und Betrügereien schützen. Der Prüfdienst der Behörde habe „viele Erkenntnisse über mangelnde Sicherungen und organisatorische Schwachstellen bei den Kassen gewonnen“, heißt es in dem am Freitag vorgelegten Jahresbericht 2008. Es sei Schaden in Millionenhöhe entstanden. Oftmals hätten die Kassen zu vielen Mitarbeitern in ihren Datenverarbeitungssystemen zu umfangreiche Zugriffsrechte eingeräumt. „Selbst sich eigentlich ausschließende Zugriffskombinationen, die es erlaubten, Überweisungen zu erfassen, freizugeben, zu ändern, Bankverbindungen einzurichten oder gar Pseudo-Fälle zu erfinden, waren keine Seltenheit“, heißt es in dem 160-Seiten-Papier. „Der Kreativität der Manipulation waren keine Grenzen gesetzt.“
Das Bundesversicherungsamt überwacht die Krankenkassen, deren Aktivitäten nicht auf ein Land beschränkt sind. Dazu gehören Ersatzkassen sowie die meisten Betriebs- und Innungskassen mit zusammen etwa zwei Dritteln aller gesetzlich Krankenversicherten. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen unterliegen der Länderaufsicht; auf sie beziehen sich die Aussagen der Prüfer nicht.
Der Bericht nennt viele Fälle, in denen Kassenmitarbeiter sich selbst Geld zugeschoben haben sowie Geschäfte zum Nachteil der Kasse oder anderer Kassen getätigt wurden. In einem Fall habe ein Kassenbediensteter „nicht näher zugeordnete Kostenerstattungen“ und Rückerstattungen für fingierte Leistungen wie ambulante Kuren, Erstattungen ambulanter ärztlicher Leistungen oder Operationspauschalen über Dritte sich selbst zukommen lassen. Der Schaden betrage 200.000 Euro.
Die Prüfer monierten ferner, dass flächendeckend Leistungen erstattet würden, die nicht vorgesehen waren. „In praktisch allen Prüfverfahren hatte der Prüfdienst erneut zu bemängeln, dass Krankenkassen Leistungen in Einzelfällen trotz fehlender Rechtsgrundlage übernahmen.“ Die Bandbreite sei äußerst vielfältig. Sie reiche von Heilpraktiker-Rechnungen bis hin zu Behandlungen „mit rein kosmetischem Charakter“. In einem Fall habe eine Kasse „auf Grund einer mündlichen Absprache“ Behandlungskosten einer privaten Orthopädie-Klinik übernommen sowie für Privatrezepte und belegärztliche Leistungen zum erhöhten Satz der ärztlichen Gebührenordnung anstelle des Kassensatzes bezahlt. Seit 2005 habe sich das auf 700 000 Euro summiert. In einem anderen Fall seien Kosten für die ärztliche Behandlung auf Kreuzfahrtschiffen ohne Rechtsgrundlage übernommen worden. Kritisiert werden einmal mehr überteuerte Werbegeschenke oder Treue-Prämien von Kassen, die mit bis zu 180 Euro je Fall den akzeptablen Wert von 75 Euro weit überschreiten. Unverständnis äußern die Prüfer darüber, dass viele Kassen größere Beschaffungen nach wie vor nicht ausschreiben. Millionenaufträge seien vergeben worden, ohne Konkurrenzangebote einzuholen. (ami.)
"Ich bin vollkommen unschuldig!"
Max Mustermann (octopus_vulgaris)
- 04.09.2009, 16:10 Uhr
Mitwisser
Klaus Roderer (isualK)
- 04.09.2009, 17:38 Uhr
Gemeinwesen!
Rolf Huchthausen (huchthausen)
- 04.09.2009, 18:50 Uhr
Wer ist da noch an Aufklärung interessiert?
otto fort (ottofort)
- 04.09.2009, 19:16 Uhr
Kuhhandel.....
wolf haupricht (emilgilels)
- 04.09.2009, 19:34 Uhr
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