Home
http://www.faz.net/-gqe-6uesm
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Extra-Zahlungen für Betriebsräte Opel weist Vorwurf zurück

17.10.2011 ·  Opel-Betriebsratschef Franz hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wegen Extra-Zahlungen für Betriebsräte scharf zurückgewiesen. Die IG Metall ordnet die Vergütungen als branchenüblich ein.

Von Christoph Ruhkamp
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (5)

Opel-Betriebsratschef Klaus Franz hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit Extra-Zahlungen an Opel-Betriebsräte scharf zurückgewiesen. „Die monatlichen Zusatzzahlungen von 300 Euro für einfache Betriebsratsmitglieder und 1300 Euro für leitende Mitglieder des Betriebsausschusses entsprechen eindeutig den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes“, sagte Franz. Mit diesen Überweisungen würden Überstunden, die im Rahmen der Betriebsratsarbeit anfallen, pauschal ausgeglichen. Damit würden Reisezeiten, Mehrarbeit und Rufbereitschaften abgegolten. Dies sei branchenüblich. In vielen vergleichbaren Unternehmen werde dafür sogar mehr gezahlt.

Im Fall des Aufschlags von 300 Euro für die 30 einfachen, von der Arbeit freigestellten Betriebsratsmitglieder werde von ungefähr zweieinhalb Stunden Mehrarbeit in der Woche ausgegangen mit einem Stundenlohn von 30 Euro. Im Falle der elf leitenden Betriebsratsmitglieder nehme man pauschal zehn Stunden Mehrarbeit je Woche an. Innerhalb der üblichen 35-Stunden-Arbeitsverträge sei die Arbeit eines Bereichsbetriebsrats, der Verantwortung für bis zu 700 Leute trage, nicht zu schaffen, sagte Franz.

Die weit überwiegende Mehrzahl der 76.000 Betriebsräte im Organisationsbereich der IG Metall wird für die Betriebsratsarbeit nur im Einzelfall freigestellt - nämlich in 6 Prozent der Fälle. Diese Personen erhalten die Vergütung, die ihnen für ihre Tätigkeit im Betrieb zustünde. „Oft haben sie aber das Problem, trotz hoher Verantwortung und Mehrbelastung, ihre Freistellung für Betriebsratsarbeit und korrekte Bezahlung überhaupt zu erhalten“, heißt es bei der IG Metall.

„Rufschädigende Schmutzkampagne“

Betriebsratschef Franz ordnet den Vorwurf, dass bei Opel Betriebsräte durch von Franz kontrollierte Zahlungen für Mehrarbeit „geschmiert“ würden, der mit der IG Metall konkurrierenden gewerkschaftsähnlichen AUB (Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsräte) zu, die zwei der 41 freigestellten Betriebsratsmitglieder bei Opel stellt. Er kontrolliere die Zahlungen nicht, sondern habe lediglich ein Vorschlagsrecht gegenüber der Unternehmensführung. „Das ist eine rufschädigende Schmutzkampagne, die von der AUB ausgeht“, sagte Franz.

Auch die Unternehmensführung von Opel wies den Vorwurf, sie habe mit Hilfe von Franz Betriebsräte geschmiert, zurück. „Unsere betriebliche Vereinbarung, die die Stellung und die Vergütung von Betriebsräten regelt, ist voll konform mit dem Betriebsverfassungsgesetz“, sagte ein Unternehmenssprecher. Spekulationen, die dies in Frage stellen, weise Opel mit aller Entschiedenheit zurück.

Ähnliche Regeln auch anderswo

Bei der IG Metall wird das bei Opel gültige System von Zusatzzahlungen für die Mehrarbeit von Betriebsratsmitgliedern als branchenüblich eingestuft. „Niemand darf durch seine Arbeit als Betriebsrat besser oder schlechter gestellt werden. Deshalb ist die Vergütung von Mehrarbeit auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes durchaus rechtens“, sagte IG-Metall-Chefjustiziar Thomas Klebe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ähnliche Regeln gebe es auch anderswo in der Autoindustrie. Insbesondere sei es mit dem Betriebsverfassungsgesetz durchaus vereinbar, alle Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freizustellen, wenn dies für ihre Betriebsratsarbeit notwendig sei. „Das sieht das Gesetz so vor“, sagte Klebe. Opel hatte zuvor in einer jüngst geschlossenen Betriebsvereinbarung der Freistellung von 41 Betriebsräten anstelle der gesetzlich mindestens vorgeschriebenen 17 zugestimmt. Nach den Angaben von Klebe ist es zudem in Ordnung, die Mehrarbeit pauschal zu vergüten. Alle Regeln für pauschale Vergütungen, die für normale Beschäftigte gelten, könnten auch auf Betriebsräte angewendet werden. Dies gelte etwa für Dienstreiseverordnungen.

Nach Angaben der Opel-Unternehmensführung bringt die Betriebsratstätigkeit üblicherweise erhebliche Mehrarbeit mit sich: „Dies wurde bei Opel insbesondere in der schwierigen Situation während der letzten Jahre deutlich.“ Gerade in einer Phase besonderer Arbeitsbelastung sei eine Abgeltung der Mehrarbeit über Freizeit nicht möglich gewesen. Doch liege die Entscheidung über Gehälter der Mitglieder einzig in der Opel-Personalabteilung, nicht bei Betriebsratschef Franz.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft.

Jüngste Beiträge

Die Förderlücke

Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 5

29.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.396,84 +1,16%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.394,15 +1,26%
Dow Jones 12.555,40 +0,81%
EUR/USD 1,2480 −0,49%
Rohöl Brent Crude 106,65 $ −0,57%
Gold 1.574,60 $ +0,32%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.