Bei den umstrittenen Finanzhilfen für das hoch verschuldete Griechenland droht bis in den Herbst hinein eine juristische Zitterpartei vor dem höchsten
deutschen Gericht. Das Bundesverfassungsgericht muss wegen mehreren Beschwerden namhafter Wirtschaftsprofessoren in den
kommenden Monaten entscheiden, ob die deutschen Gesetze zu Griechenland-Hilfen und zum Euro-Rettungsschirm gegen das Grundgesetz
und EU-Recht verstoßen. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe äußerten die Verfassungshüter allerdings bereits Zweifel über die Zulässigkeit der Klagen.
Das Bundesverfassungsgericht will sich nicht damit befassen, ob die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und die milliardenschweren Griechenland-Hilfen wirtschaftlich sinnvoll sind. „Wir wollen hier keine ökonomische Debatte. Es geht hier um reine Rechtsfragen“, machte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutlich. Er warnte vor „Fehlvorstellungen“ hinsichtlich der Verfahren. Über die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise innerhalb der Europäischen Währungsunion werde in Karlsruhe „nicht verhandelt“. Dies sei Aufgabe der Politik und nicht der Rechtsprechung. Eine Wirtschaftsdebatte unter den Beteiligten sei daher in der Verhandlung nicht erwünscht.
„Das Bundesverfassungsgericht hat aber die Grenzen auszuloten, die das Grundgesetz der Politik setzt“, sagte Voßkuhle. Der Gedanke der Selbstbindung der Regierung und des Parlaments durch Verfassungsrecht sei das Fundament des demokratischen Verfassungsstaates und müsse sich gerade in der Krise bewähren.
Wird das Haushaltsrecht des Bundestages verletzt?
Gemäß der Verhandlungsgliederung geht es vor dem Zweiten Senat vor allem darum, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der gigantischen Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder verletzt ist.
Das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm sieht vor, dass Deutschland mit maximal 147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Nach dem Gesetz zum ersten Hilfspaket für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro. Die erste Tranche für 2010 belief sich bereits auf 8,4 Milliarden Euro.
Gegen die beiden Gesetze klagen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und eine Professorengruppe um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider (K.A. Schachtschneider - „Euro-Gegner, voll und ganz“), der sich der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann angeschlossen hat.
Die Kläger werfen der Bundesregierung schwere Rechtsbrüche vor. Mit dem Rettungspaket für Griechenland und dem Euro-Rettungsschirm seien
Fundamentalnormen der europäischen Währungsverfassung verletzt worden, sagte der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek als Vertreter des
CSU-Bundestagsabgeordneten und Klägers Peter Gauweiler in der mündlichen Verhandlung. Dies seien das Bail-out-Verbot, nach dem die EU-Staaten nicht wechselseitig für ihre Schulden aufkommen dürften sowie das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbank.
Aus Sicht der Kläger entwickelt sich die europäische Währungsunion durch die Milliardenbeihilfe ohne ausreichende rechtliche Grundlage zu einer „Haftungs- und Transfergemeinschaft“. Der Artikel 125 des Lissabon-Vertrages lege ausdrücklich fest, dass ein Mitgliedsland nicht für Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaates hafte oder eintrete.
Auch das Grundgesetz sei verletzt worden, sagte Murswiek. So habe das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm gar keine demokratische Legitimation. Denn der Bundestag habe es in einer Zwangssituation beschlossen, in der er zu einer freien Entscheidung nicht mehr in der Lage gewesen sei. Zudem verstoße das Gesetz gegen das Haushaltsrecht des Parlaments. Die Frage sei, ob man deutsches Verfassungsrecht brechen dürfe, um einen „übereuropavertraglichen Notstand“ zu beheben. In Wirklichkeit hätten mit dem Rettungsschirm doch nur die Risiken einiger Großbanken aufgefangen werden sollen. Nach Aussage der Politiker sei es um die Rettung des Euro gegangen.
Durch die milliardenschweren Hilfsmaßnahmen werde aber die Stabilität des Euro gefährdet. „Den Euro zu retten, indem man die Fundamentalnormen der Währungsverfassung zerstört, das ist so, als wolle man einen Wasserschaden beheben indem man das Haus in die Luft sprengt“.
Befürworter und Gegner zeigen sich zuversichtlich
Vor Beginn der Verhandlung hatten sich Befürworter und Gegner zuversichtlich gezeigt. „Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder auch deutlich gemacht, dass es zur europäischen Verantwortung Deutschlands steht“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier (CDU), am Dienstag im ARD-“Morgenmagazin“.
Einer der Kläger, Ökonomen Joachim Starbatty, sagte im Deutschlandfunk: „Ich klage nur, um Europa zu retten.“ Er befürchte einen „Marsch in den Schuldenstaat“ und fügte hinzu: „Jetzt haben wir die Situation, wo wir sehen, dass aus der Stabilitätsgemeinschaft eine Transfergemeinschaft wird.“ Hier müsse das Gericht „ganz klar sagen, was geht und was nicht geht“.
Auch Gauweiler verteidigte den Gang nach Karlsruhe: Eine Haushaltssituation wie die griechische verlange einen klaren Schnitt ähnlich wie es vor einigen Jahren bei Argentinien, in Russland und in der Türkei der Fall gewesen sei, sagte er auf Bayern 2. Mit der jetzigen Planung gebe der Bundestag „seine Haushaltsautonomie auf, was dann die Stimme jedes Wahlbürgers entwertet“, warnte er. „Eine Pleite zu erklären ist besser als dauerhafte Konkurs- oder Insolvenzverschleppung, die nach unserem Strafgesetzbuch streng bestraft wird.“
Ein Urteil wird im Herbst erwartet
Es gebe für die Griechenland-Hilfe keinen Automatismus, sagte dagegen Peter Altmaier. „Es wird geholfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.“ Bei keinem anderen europäischen Thema sei das Parlament so eng einbezogen werden, sagte Altmaier. Aus „Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht“ sei der Bundestag „sehr hochrangig“ in Karlsruhe vertreten.
Für die Bundesregierung hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Finanzhilfen verteidigt: „Eine gemeinsame Währung kommt nicht ohne Solidarität der Mitglieder aus“, sagte er in der mündlichen Verhandlung. Die Auswirkungen der Krise auf die Stabilität des Finanzsystems hätten sich nicht abschätzen lassen. Angesichts einer drohenden Zahlungsunfähigkeit habe sich den Regierungen die Frage gestellt, „ob es verantwortbar ist, die Belastbarkeit der Märkte in dieser Situation zu testen“. Es sei die Gefahr entstanden, dass sich andere Länder in der Schuldenkrise ansteckten, sagte Schäuble. Deshalb seien die Finanzhilfen erforderlich gewesen.
Mit einem Urteil wird innerhalb von drei Monaten gerechnet.
Sechs Männer gegen den Euro-Rettungsschirm
Peter Gauweiler: Freund des Euro war der CSU-Bundestagsabgeordnete (62) nie. Schon die Idee einer gemeinsamen Währung verspottete er 1990 als „Esperanto-Geld“. Noch 2005 plädierte der promovierte Jurist für eine Rückkehr zur D-Mark, weil der Stabilitätspakt aufgeweicht werde. In seiner Partei hat sich der Ziehsohn von Franz Josef Strauß selten Freunde gemacht. Seine politische Karriere in Bayern glich einer Achterbahnfahrt. „Schwarzer Peter“ blieb einer der netteren Spitznamen für den Rechtsanwalt, der früher Aids-Zwangstests für Homosexuelle forderte und als „Law-and-Order“-Mann galt.
Wilhelm Hankel: Der Finanzfachmann (82) und Ökonomieprofessor meldet sich immer wieder zur Währungspolitik zu Wort. Er begann seine Laufbahn 1952 bei der Bank Deutscher Länder, dem Vorgänger der Bundesbank, und arbeitete später bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. 1968 berief ihn Wirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) in sein Ministerium, wo er eine Reform des deutschen Kreditwesens vorantrieb. 1972 wurde Hankel Präsident der Hessischen Landesbank, die er ein Jahr später wegen einer Schieflage verlassen musste. Er hat in Frankfurt, Bologna, Dresden und in Harvard gelehrt.
Wilhelm Nölling: Die Geldpolitik hat der promovierte Ökonom (77) als Präsident der Hamburger Landeszentralbank in den 80er und 90er Jahren mitbestimmt. Mit dem Euro konnte er sich nie anfreunden und setzte auch schon mal eigenwillig einen Gegenkurs zu Bundesbank und Bundesregierung. Früh beklagte er den fehlenden politischen Unterbau der Währungsunion. 1998 gehörte Nölling zu den Klägern gegen den Euro. Fünf Jahre gehörte er als SPD-Abgeordneter dem Bundestag an, bevor er ab Mitte der 70er Jahre in den Hamburger Senat wechselte, auch als Finanzsenator.
Karl-Albrecht Schachtschneider: Der Staatsrechtler (70) präsentiert sich gern als „Streiter für das Recht“. 1975 trat er aus der SPD aus, weil unabhängige Wählergemeinschaften nicht zur Wahl zugelassen wurden. Er wechselte zur CDU. Später kritisierte der Jurist die innerparteilichen Verhältnisse der Partei als „undemokratisch“, 1989 trat er aus und engagierte sich beim „Bund freier Bürger“ (BfB) des ehemaligen FDP-Mannes Manfred Brunner. 1994 trat er für den BfB bei den Europawahlen an, verließ wenig später jedoch auch diese Partei.
Dieter Spethmann: Der promovierte Jurist (85) hat als Vorstandsvorsitzender der Thyssen AG ab 1973 das einstige Stahlunternehmen zu einem internationalen Technologie- und Investitionsgüterkonzern umgebaut. Nachdem er seinen Vorschlag für einen Nachfolger nicht durchsetzen konnte, verzichtete er nach dem Ausscheiden 1991 auf einen Sitz im Aufsichtsrat. Er arbeitete zunächst für eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei und eröffnete dann ein eigenes Anwaltsbüro. Er beriet vorwiegend ausländische Unternehmen und saß zudem in den Aufsichtsräten wichtiger Konzerne.
Joachim Starbatty: „Euro-Fighter“ gehört zu den Spitznamen des Volkswirtschaftlers (71), der dem Euro von Anfang an skeptisch gegenüberstand. 1998 klagte der emeritierte Professor mit drei Kollegen gegen die Euro-Einführung - ohne Erfolg. Das Kindheitserlebnis der Währungsreform in Westdeutschland, die 1948 über Nacht Waren in die Geschäfte brachte, prägte Starbattys Devise: Geld muss stark sein. Er studierte beim Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft, Alfred Müller-Armack, und blieb dessen Lehre treu.
Dieses Thema ist ohne eine sehr umfassende ökonomische Analyse gar nicht zu
Bryan Hayes (bhayes)
- 05.07.2011, 13:57 Uhr
Die "europäische Verantwortung Deutschlands" (CDU)
Peter Toon (Textmerker)
- 05.07.2011, 14:11 Uhr
Aus dem Lehrbuch der Oligarchie
Max Schmid (CH-Gast)
- 05.07.2011, 14:18 Uhr
Wer vertritt die Rechte des deutschen Volkes?
Reinhard Martin (mfgreinhard)
- 05.07.2011, 14:20 Uhr
Ideologisch motiviertes Gefälligkeitsurteil voraus
Thomas Meier-Herrmann (tmh13)
- 05.07.2011, 14:20 Uhr