17.08.2010 · Die Kläger gegen den „Euro-Rettungsschirm“ erhalten prominente Unterstützung: 24 Mittelständler aus dem Verband „Die Familienunternehmer“ haben sich der Verfassungsbeschwerde angeschlossen. Sie fürchten die „dauerhafte Finanzierung Südeuropas“ durch nördliche Mitgliedsstaaten.
Von Joachim Jahn, BerlinDie Phalanx der Kläger gegen den „Euro-Rettungschirm“ vor dem Bundesverfassungsgericht ist gewachsen: 24 Mittelständler aus dem Verband „Die Familienunternehmer“ haben sich einer Verfassungsbeschwerde angeschlossen, die der Berliner Finanz- und Rechtswissenschaftler Markus C. Kerber eingelegt hat. Verbandspräsident Patrick Adenauer sagte am Dienstag dieser Zeitung: „Der Bruch des Vertrags von Maastricht muss wieder geheilt werden.“ Vom Verfassungsgericht erwarte er eine Klarstellung, die der Bundesregierung künftig in Brüssel eine stabilitätsorientierte Verhandlungsführung erleichtere. Adenauer selbst hat sich der Klage allerdings nicht angeschlossen.
Deutschland hatte im Mai Garantien für Kredite an Euro-Länder wie Griechenland bis zu 148 Milliarden Euro bewilligt, um die Gemeinschaftswährung zu stützen. Insgesamt haben die Mitgliedstaaten zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds 750 Milliarden Euro bereitgestellt. Die EU-Verträge sehen jedoch vor, dass Mitgliedstaaten nicht für die Schulden anderer EU-Staaten haften. Klagen dagegen hat neben Kerber unter anderem auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) eingereicht; ferner eine Professorengruppe um die Ökonomen Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel und Wilhelm Nölling sowie den Staatsrechtler Karl-Albert Schachtschneider.
„Sprengsatz für Europa“
„Wir sehen die Euro-Stabilität durch den Rettungsschirm langfristig mehr gefährdet als gesichert“, erläuterte der Hamburger Finanzunternehmer Michael Moritz den neuen Vorstoß in Karlsruhe. Die europäischen Regierungen hätten gegen den Stabilitätspakt verstoßen und die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) gefährdet. Durch „organisierten Vertragsbruch“ habe man den Steuerzahlern die wirtschaftlichen Risiken auferlegt – und nicht jenen, die mit ihren Kapitalanlagen erhebliche Risiken eingegangen seien. „Die Haftung wurde so verlagert“, kritisiert Moritz: „Letztlich ist das ein zweites Rettungspaket für die Banken und ein Einfallstor für die dauerhafte Finanzierung der Südeuropäer durch die Nordeuropäer.“ Diese Transferunion sei ein Sprengsatz für Europa.
Auch Marie-Christine Ostermann, Bundesvorsitzende der „Jungen Unternehmer“, hofft auf ein Stoppschild aus Karlsruhe. „Der Rettungsschirm wurde durch angebliche Alternativlosigkeit erpresst“, sagt die Lebensmittelunternehmerin aus Hamm. Unverantwortlich wirtschaftende Mitgliedsländer und Investoren, die auf einen europäischen Ausgleichsmechanismus gewettet hätten, würden dadurch auch noch belohnt. Diese „Durchtrennung von Risiko und Haftung“ drohe für die Steuerzahler zu einem Fass ohne Boden zu werden.
Hochschullehrer Kerber, der die 24 zusätzlichen Vollmachten jetzt an das Bundesverfassungsgericht übermittelt hat, hat zugleich seine ursprüngliche Beschwerde ausgeweitet. Er sieht durch die inzwischen gegründete Zweckgesellschaft namens Europäische Finanzmarktstabilisierungsfazilität (EFSF), die unter Leitung des Deutschen Klaus Regling den Rettungsschirm verwaltet, die Haushaltssanierung in den Mittelmeerstaaten verzögert.
Nach Kerbers Ansicht verletzt dies die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ebenso wie das Recht auf demokratische Teilhabe, das das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag bekräftigt habe. Der Bundestag habe die Gefahr einer Zerrüttung der Staatsfinanzen außer acht gelassen, rügt er. Zudem führten intransparente Anleihenaufkäufe der EZB dazu, dass der Wettbewerb verzerrt werde.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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