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Staatsbankrott Wer kauft eine griechische Insel?

25.04.2010 ·  Weil Griechenland kein Geld hat, ruft es die EU zu Hilfe. Wenn das nicht reicht, wird das Vermögen verwertet. Die entscheidende Frage aber lautet: Gibt es einen Markt für weiße Ruinen aus der Antike?

Von Winand von Petersdorff
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Griechenland bettelt Europa um Hilfe an. Eine Rettung ist das 30-Milliarden-Hilfspaket nicht. Nur die Zinslast wird gelindert: Während die Kapitalmärkte für zehnjährige Anleihen derzeit gut acht Prozent haben wollen, gibt die EU ihre Kredite für rund fünf Prozent her.

Ewig reicht auch dieses Geld nicht. Was kommt dann? Früher oder später könnte Griechenland der Staatsbankrott nicht erspart bleiben. Wie hat man sich eine solche Pleite vorzustellen? Und was unterscheidet sie von einer Insolvenz, wie wir sie von Unternehmen kennen?

Wer feuert die Verantwortlichen?

Bei einer klassischen Unternehmenspleite setzt ein Gericht einen Insolvenzverwalter ein, der die alleinige Verfügungsgewalt über das Vermögen des Unternehmens, sprich das Regiment übernimmt. Ein solcher Insolvenzverwalter prüft, ob die Führung kompetent, loyal und ehrlich ist. „Wenn nicht, wird sie gefeuert“, sagt Horst Piepenburg, einer der bekanntesten Insolvenzverwalter in Deutschland.

Regierungen können – anders als Firmenvorstände – nicht von außen entmachtet werden. Es gibt keine völkerrechtliche Instanz, die über Griechenland einen Insolvenzverwalter einsetzen oder auch nur ein Insolvenzverfahren beginnen könnte. Die Verantwortlichen bleiben, bis sie vom griechischen Volk abgewählt werden, und sie halten auch schützend ihre Hand über das Vermögen des Landes.

Das ist der entscheidende Unterschied zwischen Staats- und Unternehmensbankrotten: Die Pleitiers verschwinden nicht mit der Pleite. Allerdings hat sich ein Verfahren eingebürgert, das das Insolvenzverfahren ersetzt. Klamme Regierungen, vor allem aus Entwicklungsländern, wenden sich an den „Pariser Club“ der traditionellen Gläubigerstaaten und beantragen dort Stundung und Umschuldung. Dieser Club der reichen Länder gibt dann den Insolvenzverwalter: Er macht Auflagen, gibt gewöhnlich aber auch Sanierungshilfen.

Warum fließt kein Geld mehr?

Über das Vermögen von Unternehmen wird das Insolvenzverfahren eröffnet, wenn sie zahlungsunfähig sind. Staaten kennen kein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen. Sie gehen Bankrott, wenn sie zahlungsunwillig sind.

Ein Diktator fände in Griechenland immer noch enorme Möglichkeiten, Geld zu beschaffen und die Zinsen weiter zu bedienen. Athen könnte Staatsunternehmen verkaufen, Beamte später als bisher pensionieren, die Pensionen drastisch kürzen und die Steuereintreibung professionalisieren. All das brächte Geld. Als Ultima Ratio hat die Regierung immer noch die theoretische Möglichkeit, die 10 Millionen Griechen zu enteignen. Doch Demokraten möchten sich und den Bürgern die Schmerzen nicht zumuten, die damit verbunden sind. Lieber kapitulieren sie vor den Gläubigern als vor den Bürgern.

Wie werden die Staaten wieder liquide?

In gewöhnlichen Insolvenzverfahren stellt der Verwalter sorgfältig eine Liste des gesamten Eigentums auf: Grundstücke, Gebäude, Fuhrpark und so weiter. Dann wird unterteilt zwischen dem betriebsnotwendigen Vermögen und dem Vermögen, das für die Fortführung der Firma überflüssig ist. Die Unternehmervilla des bankrotten Industriekonzerns Babcock samt exquisitem Weinkeller und seltenen Gemälden trug nicht zur Wertschöpfung des Energietechnik-Unternehmens bei. Der eingesetzte Vorstandsvorsitzende Piepenburg verkaufte die Immobilie und die Kunst.

Staaten kennen eine ähnliche Vermögensunterteilung: das Verwaltungsvermögen (Schulen, Straßen, Krankenhäuser), das gewissermaßen für die Erledigung des Kerngeschäfts nötig ist, und das Finanzvermögen, etwa Beteiligungen an Unternehmen oder Wohnungen, das für das Geschäftsmodell von Staaten nicht nötig ist. Ein Insolvenzverwalter würde das Finanzvermögen schnell flüssig machen. Tatsächlich verlangt der Pariser Club regelmäßig die Liquidation des Finanzvermögens. Nur: Die klammen Länder behaupten genauso regelmäßig, kaum Finanzvermögen zu haben.

Dann wird geschachert. Ist die Akropolis, sind die mehr als 3000 griechischen Inseln Verwaltungsvermögen oder doch nicht notwendigerweise im Staatsbesitz? Allerdings prüft der erfahrene Insolvenzverwalter auch, ob es überhaupt einen Abnehmer gibt: Wer kauft denn zurzeit griechische Inseln? Und gibt es einen Markt für weiße Ruinen aus der Antike?

Welches Pfand haben die Gläubiger?

Im deutschen Privatrecht kann ein Gerichtsvollzieher beim säumigen Schuldner Vermögen beschlagnahmen, wenn der Gläubiger lange vergebens gemahnt hat und sich dann entnervt einen sogenannten Schuldtitel bei Gericht besorgt hat. Die Beute wird versteigert, den Erlös bekommt der Gläubiger. Es kann kein ausländischer Gerichtsvollzieher nach Griechenland fliegen, um dort staatliche Wohnungen oder Limousinen zu beschlagnahmen.

Eher möglich ist es, dass Gläubiger das griechische Vermögen im Ausland pfänden. Da gilt die Regel, dass alles, was zum politischen Geschäft nötig gebraucht wird, immun ist. Griechisches Staatsgeld auf deutschen Konten bliebe unangetastet, ist es doch Treibstoff für die Wirtschaftspolitik. Deswegen scheiterte wohl auch der Versuch eines Gläubigers argentinischer Anleihen, die argentinische Botschaft in Italien an sich zu bringen. Außenpolitik bleibt Kerngeschäft von Regierungen.

Wer bezahlt für den Schlamassel?

Die meisten Insolvenzverfahren beenden das wirtschaftliche Leben eines Unternehmens. Oft reicht das Geld aus dem Verkauf von Vermögen kaum aus, um die Kosten der Abwicklung zu bezahlen. Den Gläubigern, die nicht durch besondere Pfandrechte abgesichert sind, bleibt dann gar nichts. Die Quoten liegen meistens im einstelligen Bereich: Für zehn Euro Forderung bekommt der Gläubiger weniger als einen Euro. Fortgeführt werden höchstens zehn Prozent der Unternehmen. Die Chancen wären höher, wenn ihre Geschäftsführungen schon früher zum Konkursrichter gegangen wären.

Die Quote bei Staatsschulden ist etwas besser: Die Ratingagentur Moody’s untersuchte für 13 staatliche Zahlungsausfälle zwischen 1998 und 2008, mit welchem Abschlag die betroffenen Papiere 30 Tage nach dem Zahlungsverzug gehandelt wurden. Im Schnitt betrug der Abschlag 50 Prozent. Das klingt noch verträglich. Allerdings: In den spektakulären Fällen Russland und Argentinien mussten Anleihebesitzer auf mehr als zwei Drittel des ursprünglichen Werts verzichten.

Im Fall Griechenland allerdings könnten die Gläubiger sogar ungeschoren davonkommen. Die Griechen nehmen die von den Euroländern und dem Internationalen Währungsfonds bereitgestellte Rettungshilfe jetzt in Anspruch, ohne dass die Gläubigerbanken bisher um Nachlässe oder Stundungen gebeten wurden.

Doch schon an diesem Wochenende hat die Diskussion begonnen, ob das auch fair ist. Warum sollen Steuerzahler der EU-Staaten mit ihrem Geld die Griechen rauspauken, während die Gläubiger satte Renditen einsacken?

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Jahrgang 1963, stellvertretender Ressortleiter Wirtschaft.

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