Nein, eine gute Presse hatte dieses Gebilde nicht. Es war weder ein Staatenbund noch ein Bundesstaat, Entscheidungsprozesse zogen sich lange hin und endeten oft im Irgendwo, viele Zuständigkeiten waren gar nicht präzise geregelt. Auch das Währungssystem bedurfte ständiger Nachbesserung. Von einem „irregulären und einem Monstrum ähnlichen Körper“ sprach der Jurist Samuel Pufendorf.
Der Dichter Johann Wolfgang von Goethe, im Hauptberuf Minister eines europäischen Kleinstaats, spottete ebenfalls. Als Jugendlicher hatte er in Frankfurt am Main die Amtseinführung eines Mannes erlebt, der als oberster Repräsentant dieses kuriosen Organismus gelten konnte. „Der junge König schleppte sich in den ungeheuren Gewandstücken mit den Kleinodien Karls des Großen, wie in einer Verkleidung, einher“, schrieb Goethe. „Die Krone, welche man hatte füttern müssen, stand wie ein übergreifendes Dach vom Kopf ab.“
Man ist bei dieser Beschreibung versucht, an den europäischen Ratspräsidenten Herman Van Rompuy zu denken, wie er sich hager und einflussarm von Krisengipfel zu Krisengipfel schleppt - und liest aus Goethes Kritik die heutige Euroskepsis heraus. Aber es handelte sich um den Habsburger Joseph II., der sich 1764 von sieben mitteleuropäischen Regierungschefs zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation wählen und anschließend gleich krönen ließ.
So schlecht hat das Gebilde gar nicht funktioniert
Als der alte Goethe im Rückblick über das Ereignis schrieb, wusste er schon um den Untergang des Reichs im Jahr 1806. Spätestens seit der Gründung des Bismarckreichs 1871 galt der souveräne Nationalstaat dann als das Maß aller Dinge, eine Organisation mit klaren Grenzen und straffen Hierarchien - ein Modell, zu dem in der Europa-Debatte der Gegenwart viele zurückwollen: Sei es, dass sie den Nationalstaat alten Stils wiederherstellen möchten, sei es, dass sie ihn auf europäischer Ebene neu erschaffen wollen.
Dabei könnte das „Alte Reich“ für Europa ein Vorbild sein. Über den Nationalstaat alten Typs ist das heutige Europa Brüsseler Prägung ohnehin längst hinaus. Nach dem Ende der klassischen Moderne mit ihren starren Hierarchien ist es wieder bei einer Organisationsform angekommen, die dem Heiligen Römischen Reich auffallend ähnelt. Daran wird sich mutmaßlich auch nichts ändern, ganz gleich, wie die Debatte um Währungskrise und mögliche Integrationsschritte weitergeht.
So schlecht, wie es im Rückblick schien, hatte dieses Gebilde gar nicht funktioniert, dem am Schluss rund 300 Vollmitglieder angehörten - bis hinunter zum winzigen „Reichsdorf“. Statt einer einheitlichen Verfassung besaß das Reich eine Reihe von „Grundgesetzen“, etwa den Ewigen Landfrieden von 1495, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 oder den Westfälischen Frieden von 1648. Das erste und wichtigste war die Goldene Bulle von 1356, die das Verfahren bei der Kaiserwahl regelte. Zur Stimmabgabe waren fortan nur die sieben Kurfürsten berechtigt - neben den Bischöfen von Mainz, Köln und Trier die weltlichen Herrscher von Böhmen, Sachsen, Brandenburg und der Pfalz.
Die Erfahrung des Heiligen Römischen Reichs zeigt: Ein derart komplexes und kompliziertes Gebilde kann über Jahrhunderte hinweg funktionieren, wahrscheinlich sogar besser als ein starres und stringentes Regelwerk, das an der nächsten Änderung der Zeitläufte zerbricht.
Zwar blieben alle Versuche, im Rahmen einer umfassenden „Reichsreform“ zu einer einheitlichen Verfassung zu gelangen, ebenso erfolglos wie heute die Bemühungen um eine drastische Vereinfachung der europäischen Regularien. Doch ist die Frustration darüber eher dem übersteigerten Wunsch nach einer „Reform an Haupt und Gliedern“ geschuldet, wie es schon im späten Mittelalter hieß - weniger den konkreten Ergebnissen, die durchaus die Funktionsfähigkeit des Reichs sicherten.
So blieb der Reichsverband bis zum Schluss funktionsfähig, vor allem durch Rechtsnormen und Rechtsprechung. Das zuletzt in Wetzlar angesiedelte Reichskammergericht gilt Historikern und Juristen als die am besten funktionierende Institution des Alten Reichs. Alternativ konnten sich Rechtssuchende auch an den Wiener Reichshofrat wenden, der zwar vom Kaiser abhängig, dafür aber schneller und effizienter war. Eine Konkurrenz wie heute zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den Verfassungsgerichten der Einzelstaaten muss also nicht von Nachteil sein.
Die Gipfeltreffen hießen „Reichstag“
Politische Beschlüsse fielen ursprünglich auf unregelmäßigen Gipfeltreffen der Staatsoberhäupter, die den Namen „Reichstag“ trugen und mit einem „Reichsabschied“ endeten, dem Pendant zu den „Schlussfolgerungen“ des Europäischen Rats. Im Jahr 1663 gelang den Fürsten schließlich, was die EU-Regierungschefs noch nicht geschafft haben: An die Stelle des Gipfelzirkusses mit seinem hypertrophen Erwartungsmanagement trat ein kontinuierlich arbeitender Gesandtenkongress, der „Immerwährende Reichstag“ in Regensburg. Das Verfahren blieb ähnlich kompliziert wie die Brüsseler Prozeduren: Ein „Reichsschluss“ kam zustande, wenn Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädte in getrennten Beratungen jeweils gleich lautende Beschlüsse fassten, die anschließend noch die Zustimmung des Kaisers fanden (siehe Grafik).
Kultiviert wurde in einem solchen System vor allem die Kunst des Nichtentscheidens. Das war in Deutschland nach den Verwüstungen der Religionskriege eine zivilisatorische Errungenschaft, ganz ähnlich wie im zerstörten Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Solange auf der Bühne des Reichstags noch verhandelt wurde, gab es um die strittigen Fragen wenigstens keinen Krieg. An die fein austarierten Kompromisse in Glaubensfragen traute sich ohnehin keiner heran. Mit der Harmonie eines „christlichen Abendlands“, das die Gründerväter der europäischen Einigung unter Berufung auf Karl den Großen heraufbeschworen, hatte das Heilige Römische Reich in seiner Spätphase nicht mehr viel zu tun.
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Am strittigsten blieb wie heute in Brüssel die gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik. Hätte das Reich einen Diplomatiebeauftragten gehabt, er wäre aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen kaum handlungsfähiger gewesen als heute die Britin Catherine Ashton im Auftrag der EU. Österreicher und Preußen betrieben Weltpolitik auf eigene Rechnung. Insbesondere die Regierung in Wien beherrschte das Spiel, eigene Machtansprüche moralisch zu überhöhen. So warb sie bei den Reichsfürsten um Solidarität gegen die „Türkengefahr“ - und betrieb damit die Ost-Erweiterung des eigenen Einflussbereichs.
Es blieb bei einer Verfassungsstruktur, die in der Praxis höchst unterschiedliche Formen der Integration vorsah. Das Sacrum Imperium existierte als Reich der verschiedenen Geschwindigkeiten fort, ganz ähnlich, wie sich heute nicht jedes EU-Mitglied der Gemeinschaftswährung oder dem gemeinsamen Grenzregime des Schengen-Raumes anschließt. So war Norditalien aus dem Reichsverband de facto längst ausgeschieden, die Republik der Vereinigten Niederlande und die Schweizer Eidgenossenschaft verließen ihn nach dem Dreißigjährigen Krieg auch de jure. Preußen und Österreich spielten im Reich zwar eine wichtige Rolle, regierten aber gleichzeitig große Gebiete wie Ungarn oder Ostpreußen, die dem Reichsverband nicht angehörten.
Mittelgroße Territorien wie Sachsen oder Bayern agierten immer unabhängiger, während die kleineren Stände auf den Schutz des Kaisers angewiesen blieben - ähnlich wie heute das kleine Luxemburg. Als besonders integrationsfreundlich erwiesen sich die nicht „armierten“ Stände, die über keine eigene Armee verfügten. Funktionsfähig blieb der Reichsverband nur, weil die Großen am Ende erkannten, dass auch sie von einem Mindestmaß an Integration profitierten. Dazu gehörte mit Gulden und Taler auch ein leidlich einheitliches Währungssystem.
Eine Fortsetzung fand der Föderalismus des Alten Reichs nach dessen Untergang 1806 in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie. Bei allen Defiziten gelang es dem alten Österreich-Ungarn über einen erstaunlich langen Zeitraum, das komplizierte Miteinander unterschiedlicher Kulturen und Mentalitäten auszutarieren. Dem langjährigen Ministerpräsidenten Eduard Graf Taaffe zufolge bestand das Geheimnis erfolgreichen Regierens in Österreich darin, alle nationalen Gruppen in einem „Zustand wohltemperierter Unzufriedenheit“ zu erhalten. Die Akzeptanz des Gegebenen war für ein komplexes Gebilde wie die Donaumonarchie so lebenswichtig wie jenes Mindestmaß an Zentralisierung, das der im Reich so erfolglose Reformkaiser Joseph II. Ende des 18. Jahrhunderts in seinen österreichischen Erblanden durchgesetzt hatte.
Hätte man die Nationalitäten in einer Volksabstimmung befragt, ob sie dem skurrilen Gebilde beitreten wollen, so wäre wohl keine Mehrheit zustande gekommen. Da es die Monarchie nun einmal gab, forderte aber keine der nichtdeutschen Gruppierungen ernsthaft deren Auflösung. So war sich selbst Tomas G. Masaryk, nach dem Ersten Weltkrieg Präsident der unabhängigen Tschechoslowakei, noch 1909 vollkommen sicher: „Wir können nicht außerhalb Österreichs unabhängig sein.“ Das Auseinanderbrechen der Monarchie mit ihrem Wirtschafts- und Währungsraum am Ende des Ersten Weltkriegs hatte für den Südosten Europas fatale ökonomische und politische Folgen, die bis heute nachwirken.
Auch das Heilige Römische Reich hatte unter den zeitgenössischen Intellektuellen durchaus prominente Fürsprecher. Zu ihnen zählte auch der Jenaer Geschichtsprofessor Friedrich Schiller, anders als sein Juristenfreund Goethe. Den Westfälischen Frieden von 1648, der das komplexe Geflecht der Reichsverfassung mit unendlich verworrenen Detailbestimmungen noch einmal für 150 Jahre rettete, pries er 1790 als „das interessanteste und charaktervollste Werk der menschlichen Weisheit und Leidenschaft“.
Strohhalm
Peter Giessinger (Pitgiss)
- 12.11.2012, 18:39 Uhr
ha!
Benedikt Hotz (Bundesbene)
- 12.11.2012, 10:15 Uhr
Kerneuropa
Salvatore Genovese (SalvGeno)
- 12.11.2012, 07:05 Uhr
Halbwahrheiten
Jan Meibach (Umpalump)
- 12.11.2012, 06:29 Uhr
Frage des Blickwinkels
Closed via SSO (Ruebezahl24)
- 11.11.2012, 23:09 Uhr