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Schuldenkrise EZB-Chefvolkswirt schlägt EU-Sparkommissar vor

23.09.2011 ·  Jürgen Stark fordert die Zwangsverwaltung von Schuldensündern und eine unabhängige Institution zur Überwachung der Fiskalpolitik der Euroländer. Eine solche Behörde könnte langfristig die Keimzelle für ein europäisches Finanzministerium werden.

Von Stefan Ruhkamp
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EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark hat zwei Wochen nach seinem spektakulärem Rücktritt seine Vorstellungen von einem harten Stabilitätspakt veröffentlicht, die weit über die derzeit von Europas Regierungen geplanten Reformen hinausgehen. In einer Studie der Europäischen Zentralbank (EZB) schlägt Stark gemeinsam mit drei anderen Autoren eine unabhängige Institution vor, die das Recht haben soll, die Fiskalpolitik der Euroländer zu bewerten. Diese Behörde solle außerdem die Arbeit der Stabilisierungsfonds überwachen. Ein Land, das ein Hilfsprogramm erhalte und sich nicht an die Auflagen halte, könne dann unter Zwangsverwaltung gestellt werden. Langfristig könne eine solche Institution zur Keimzelle für ein Europäisches Finanzministerium werden. „Die stark gewachsenen Haushaltsungleichgewichte in der Eurozone im Ganzen und die düstere Situation in einzelnen Mitgliedsländern drohen die Stabilität, das Wachstum und die Beschäftigung ebenso zu untergraben wie die Tragfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion selbst“, heißt es in der Analyse weiter.

Jedes Land, das künftig das Defizitziel von höchstens 3 Prozent der Wirtschaftsleistung verfehle, müsse sich zuvor – so schlagen es die Autoren der Studie vor – den Haushalt von den anderen Euroländern einstimmig genehmigen lassen. Alle Defizite jenseits der mittelfristigen Haushaltspläne eines Landes sollten zumindest eine qualifizierte Mehrheit der Euroländer erfordern.

Nicht der notwendige „Quantensprung“

Auch in anderen Fragen machen Stark und seine Mitautoren Vorschläge, die deutlich härter sind als die bislang vereinbarten Reformpläne. So schlagen sie unter anderem eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild vor. Fiskalische Regelverstöße müssten dann im Laufe der Zeit wieder ausgeglichen werden. Jeder Staat solle sich verpflichten, einen automatischen Prozess für die Entrichtung von Bußgeldern zu schaffen über die existierenden Anforderungen des Stabilitätspakts hinaus. Als Strafen schlagen Stark und seine Co-Autoren unter anderem vor, dass bei Verstößen gegen die 3-Prozent-Regel vom zweiten Jahr an ein Bußgeld von 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung fällig wird. Besser noch sei eine Strafzahlung auch im ersten Jahr, der Pakt sehe aber für das erste Jahr schon eine Hinterlegung in gleicher Höhe vor.

Starks Vorschläge kommen zu einer Zeit, da die Regierungen der Euroländer sich gerade auf eine Verschärfung des Stabilitätspakts verständigt haben. Diese Reformpläne gingen in die richtige Richtung, heißt es in der EZB-Studie, sie seien aber nicht der notwendige „Quantensprung“. Die Autoren fragen sich, ob mit der geplanten Reform, die sie als unzureichend einschätzen, eine Chance vertan wird. Der Stabilitätspakt sei in den ersten neun Jahren der Währungsunion verwässert worden, heißt es in der Einleitung der Studie „Der Stabilitäts- und Wachstumspakt – Krise und Reform“. „Um für die Zukunft eine effektive politische Abstimmung und robuste öffentliche Finanzen zu gewährleisten“, seien nun schärfere als die geplanten Regeln erforderlich.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Wirtschaft.

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