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Scheidungsfragen Einbahnstraße Euro?

17.10.2011 ·  Juristen streiten über legale Wege aus der Währungsunion. Einige sind der Meinung, dies könne nur freiwillig geschehen. Dies stößt auf Widerspruch.

Von Heike Göbel
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Juristen streiten, ob und wie ein Euroland aus der Währungsunion ausscheiden kann. Meist heißt es, dass ein Ausstieg im Rahmen der zum "Vertrag von Lissabon" zusammengefassten europäischen Verträge nur freiwillig erfolgen könne. Allerdings gibt es auch Juristen, die dem Freiwilligkeitsprinzip widersprechen. Im Völkerrecht bestehe immer die Möglichkeit, bei schweren Vertragsverletzungen oder Krisen einen Vertrag einseitig zu ändern oder zu beenden, argumentiert der emeritierte Direktor des Kölner Instituts für Bankenrecht, Norbert Horn. Griechenland sei in Anbetracht der Vorgeschichte seines Beitritts und des Ausmaßes der Verschuldung solch ein Fall.

Horn steht damit nicht alleine. In einem juristischen Arbeitspapier, das sich mit "Austritt und Ausschluss aus der EU und der Europäischen Währungsunion" befasst, zieht auch die Europäische Zentralbank diese Möglichkeit in Betracht. Die meisten Juristen akzeptierten, wenn auch widerwillig, die in der Wiener Konvention enthaltene Doktrin, dass eine fundamentale Veränderung der Umstände die einseitige Aufkündigung von internationalen Verträgen erlaube.

„Raum für Spekulationen“

Gesetzlich ausdrücklich geregelt ist mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 aber nur das freiwillige Verlassen - und zwar der EU als Ganzes. "Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Europäischen Union auszutreten", heißt es in Artikel 50 des EU-Vertrags. Das Land muss mit der EU ein Austrittsabkommen aushandeln, das vom Rat und Parlament mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden muss. Möglich ist eine Wiederaufnahme in die EU.

Kann ein Land die Währungsunion verlassen, aber EU-Mitglied bleiben? Auch das hält Horn für möglich. Das Land könne auf den Status eines "Mitglieds mit Ausnahmeregelung" zurückkehren wie Schweden und Großbritannien. In der EZB sieht man das anders. "Ausscheiden aus der Europäischen Währungsunion ohne paralleles Ausscheiden aus der EU ist unmöglich", heißt es in dem Arbeitspapier, das vor Ausbruch der Schuldenkrise erschienen ist. Die Argumentation ist nicht leicht nachzuvollziehen. So gesteht der Autor ein, dass die Ausstiegsklausel in Artikel 50 "Raum für Spekulationen öffnet", ob es auch ein Recht zum Ausstieg aus der Europäischen Währungsunion gebe und ob dieses unabhängig von der Mitgliedschaft in der EU sei.

Als einzig legaler Weg aus der Währungsunion wird das Aushandeln eines Ausstiegsvertrags mit dem Europäischen Rat und der EZB diskutiert. Dies wiederum bedürfe einer Ergänzung des Lissabon-Vertrags. Eine solche Verhandlungslösung mit den 27 Ländern der EU brauche viel Zeit, in der das ausstiegswillige Land völlig gefesselt sei: noch im Euro, aber auf dem Weg heraus - was Investoren zur Flucht veranlassen werde, erwarten Fachleute der Schweizer Bank UBS. Ein legaler Ausstieg sei daher wirtschaftlich keine realistische Option.

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Jahrgang 1959, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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