19.05.2010 · Harte Strafen für Länder mit zu hohen Defiziten und eine strenge Haushaltsüberwachung: Schäuble hat sein angekündigtes Maßnahmenpaket zur Krisenprävention vorgelegt. Am Freitag wird eine EU-Arbeitsgruppe darüber beraten.
Von Manfred Schäfers, BerlinEuro-Ländern mit zu hohen Defiziten sollten EU-Mittel gestrichen und in extremen Fällen das Stimmrecht entzogen werden. Das sieht der Neun-Punkte-Plan von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Stabilisierung der Währungsunion vor. Am Freitag wird eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Präsidenten des Europäischen Rats, Herman von Rompuy, darüber beraten.
„Alle Euro-Mitgliedstaaten sollten sich politisch verpflichten, das Regelwerk des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere den präventiven Arm, auch innerstaatlich verbindlich und glaubwürdig zu verankern“, heißt es in seinem Konzept. „Euro-Mitgliedstaaten, die sich nicht an die Vorgaben zum Defizitabbau halten, sollten vorübergehend keine weiteren EU-Strukturmittel bewilligt bekommen.“ Im Extremfall könnten sie gestrichen werden.
Bessere Überwachung und Koordinierung
Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts könnten stärker verpflichtet werden, ihre Defizite abzubauen. „Stimmrechte im Rat sollten für solche Euro-Mitgliedstaaten für mindestens ein Jahr suspendiert werden, die in grober Weise gegen die Spielregeln der Währungsunion verstoßen.“ Dies gelte insbesondere für jene, die sich nicht an die Empfehlungen zum Defizitabbau hielten. Um die Haushaltsüberwachung zu stärken, will sie Schäuble einer strengen unabhängigen Prüfung unterwerfen, etwa durch die Europäische Zentralbank oder externe Institute.
Darüber hinaus fordert Deutschland eine verbesserte wirtschaftspolitische Überwachung und Koordinierung. Bei der Koordinierung müsse man sich auf die „wettbewerbsschwachen Mitgliedstaaten“ konzentrieren. Der vereinbarte Euro-Rettungsfonds sei aus gutem Grund befristet worden. Zur künftigen Krisenbewältigung brauche man ein Verfahren für eine „geordnete staatliche Insolvenz“.