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Riskante Börsenwetten Bundestag verbietet ungedeckte Leerverkäufe

02.07.2010 ·  Bisher konnten Investoren mit Papieren, die sie gar nicht besaßen auf fallende Börsenkurse wetten. Das soll künftig verboten sein, wie der Bundestag mit den Stimmen der Koalition beschlossen hat. Doch Deutschland bleibt mit dieser Regel isoliert. Die Opposition spricht von „Symbolpolitik“.

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Wer mit riskanten Börsenwetten spekuliert, soll künftig weniger Spielraum haben. Der Bundestag beschloss an diesem Freitag ein Verbot ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen von Euro-Ländern. Finanzakteure sollen demnach künftig nur noch mit Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen handeln, die sie selbst besitzen oder sich geliehen haben. Leerverkäufe gelten für manche als Brandbeschleuniger der Krise, die den Finanzmarkt mehrfach an den Rand des Zusammenbruchs getrieben hatte. Mit dem Verbot steht die schwarz-gelbe Koalition, mit deren Stimmen das Gesetz verabschiedet wurde, international weitgehend isoliert da. Kritiker bemängeln, deshalb werde das Gesetz keine Wirkung entfalten. Die SPD stimmte dagegen, Grüne und Linkspartei enthielten sich.

Bei ungedeckten Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse (Wie Leerverkäufe funktionieren). Dabei haben sie die zugrundeliegenden Wertpapiere allerdings noch nicht im Besitz. Verboten wird außerdem der Abschluss ungedeckter Kredit-Ausfallversicherungen auf Anleihen von Euro-Ländern. Die CDS genannten Spekulationsinstrumente waren in der Euro-Krise in die Kritik geraten. Mit dem Gesetz werden die Börsenaufsicht BaFin und das Finanzministerium zudem ermächtigt, bei Bedarf weitere Finanzgeschäfte zu untersagen.

Längstens für ein Jahr verbieten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll Finanzinstrumente längstens für ein Jahr verbieten können. Sollte eine Verlängerung nötig werden, muss der Bundestag vom Bundesfinanzministerium unterrichtet werden. Anders als zunächst geplant soll es aber keine Verordnungsermächtigung für das Finanzministerium zum Verbot spekulativer Kredit- und Währungsderivate geben. Diese und andere Änderungen hatten die Koalitionsfraktionen am Montag im Finanzausschuss durchgesetzt.

Ein ungedeckter Leerverkauf soll laut dem geänderten Gesetzentwurf nun vorliegen, wenn der Verkäufer „am Ende des Tages, an welchem das jeweilige Geschäft abgeschlossen wurde“, nicht Eigentümer der betreffenden Wertpapiere ist. In der vorherigen Version hatte sich diese Definition auf den „Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Geschäftes“ bezogen, was bei einer Anhörung im Finanzausschuss aber auf Kritik von Experten gestoßen war.

„Das ist ein Placebo“

Die Opposition kritisierte das Gesetz. Der SPD-Finanzpolitiker Manfred Zöllmer bemängelte: „Dieser Gesetzentwurf ist ein Placebo. Er ist wirkungslos. Er ist reine Symbolpolitik.“ Ein gravierender Geburtsfehler des Vorhabens sei, dass es ein unabgestimmter Alleingang sei. Wer so vorgehe, zeige, dass er nicht Regulierung wolle, sondern sie nur vortäuschen wolle. Das Gesetz gehe zwar gerade in Sachen Transparenz in eine richtige Richtung, sei aber lückenhaft und gehe das Übel Spekulation nicht konsequent an, sagten Abgeordnete der Linkspartei und der Grünen.

Kritik an dem Verbot war selbst aus dem Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) gekommen. Frankreichs Zentralbankpräsident Christian Noyer hatte moniert, Einzellösungen könnten weniger effektiv sein und Schwankungen an den Märkten erhöhen. Die Bundesregierung sieht sich dagegen als Vorreiterin in Europa.

Bundesrat muss noch zustimmen

Schon seit dem 19. Mai sind bestimmte Leerverkäufe in Deutschland untersagt. Das neue Gesetz würde das Verbot ausweiten. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Der Bundesrat entscheidet am Freitag nächster Woche. Eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich, nachdem Interessen der Länder berücksichtigt und die Gesetzespläne entschärft wurden.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen. Die SPD-Abgeordneten lehnten das Gesetz ab. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken enthielten sich der Stimme. Entgegen ursprünglichen Vorschlägen der Regierung sollen untertägige Leerverkäufe weiter erlaubt sein. Der Bundesrat will das Vorhaben am 9. Juli debattieren, muss diesem aber nicht zustimmen.

Die Regierung will mit dem „Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte“ Finanztransaktionen untersagen, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen. Verboten werden sollen ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, sowie der Abschluss ungedeckter Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten, wenn kein eigener Absicherungszweck besteht. Zudem soll ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt werden.

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Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 5

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