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Rettungspaket für Griechenland Hilfe und Strafe

27.03.2010 ·  Das Rettungspaket für Griechenland ist geschnürt. Die Lösung trägt eine deutsche Handschrift, weil die Kanzlerin hart verhandelt hat. Eine Analyse von Holger Steltzner.

Von Holger Steltzner
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Das Rettungspaket für Griechenland ist geschnürt. Die Lösung trägt eine deutsche Handschrift, die Grenzen für Hilfen sind eng und die Hürden hoch. In den Verhandlungen mit den anderen Regierungschefs hat Bundeskanzlerin Merkel geschickt die engen Spielräume als Druckmittel eingesetzt, die das Bundesverfassungsgericht jeder Bundesregierung in der Schicksalsfrage der gemeinsamen Währung gesetzt hat. Mit ihrer harten Verhandlungsführung hat sie den EU-Partnern mehr abverlangt, als möglich schien. Dies ist keine neue Linie Deutschlands, seine Ziele in Europa zu vertreten – und antieuropäisch ist es auch nicht. Indem Frau Merkel den französischen Präsidenten Sarkozy überzeugt hat, den Internationalen Währungsfonds (IWF) im Euro-Raum helfen zu lassen, hält sie zudem in der Tradition ihrer Vorgänger den deutsch-französischen Motor der europäischen Integration am Laufen.

Eine vorschnelle Finanzhilfe gibt es nicht. Griechenland kann sich nicht selbst zum Notfall deklarieren, den müsste die Euro-Gruppe einstimmig beschließen, und zwar erst dann, wenn die Stabilität der gesamten Euro-Zone bedroht wäre. Davon kann noch keine Rede sein, ebenso wenig von der bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit Griechenlands.

Aber wann tritt der Notfall ein? Wohl kaum, wenn die Hellenen nur höhere Zinsen zahlen müssten. Und Griechenland ist nicht schon morgen überschuldet. Die Zinsquote, die Zinskosten als Anteil an den Gesamtausgaben misst, liegt mit elf Prozent historisch niedrig; früher lag sie bei 30 Prozent. Ein Notfall läge wohl vor, wenn das Land vom Kapitalmarkt kein Geld mehr bekäme. So weit ist es aber noch lange nicht, die jüngste Begebung einer griechischen Staatsanleihe lief problemlos (siehe Griechenland bringt zehnjährige Anleihe auf Markt ).

Bilaterale Kredite zu marktüblichen Zinsen

Der im Notfall nötige Gang zum IWF dürfte am Kapitalmarkt seine Wirkung nicht verfehlen. Zusätzlich soll es dann auch bilaterale Kredite der Euro-Partnerländer geben, aber nicht zu den günstigen IWF-Konditionen, sondern zu marktüblichen Zinsen, um keine Subvention zu geben.

Was bleibt, ist die Frage nach dem „bail out“. Für die Mitglieder der Europäischen Währungsunion gilt, dass kein Land für Schulden eines anderen haften darf. Nun ist ein bilateraler Kredit von Berlin für Athen nicht dasselbe wie die Übernahme der Haftung für die griechische Staatsschuld durch die Bundesrepublik. Aber verstößt nicht auch ein Kredit gegen den Geist des Maastrichter Vertrags? Ob ein Kredit gegen die Nichtbeistandsklausel verstoßen würde oder ob Rechtsgutachten mit anderen Schlüssen wasserdicht sind, kann wohl nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Wie auch immer: Das Vertrauen in den Euro wird mit einem solchen Manöver nicht gestärkt, und es ist schon länger angeknackst, wie man an der Talfahrt des Euro am Devisenmarkt sieht.

Umso wichtiger ist, dass sich in den Köpfen der Bürger nicht der Eindruck verfestigt, eine ehemals stabile Währungsunion solle schrittweise zu einer Haftungsgemeinschaft und Transferunion umgebaut werden. Deshalb sollte man die Idee eines Europäischen Währungsfonds beerdigen. Denn ein Euro-Schuldenfonds würde den fiskalpolitischen Sündenfall institutionalisieren und einem Finanzausgleich nach innerdeutschem Vorbild in der Währungsunion den Weg bereiten — mit schlimmen Folgen für die Länder, die in die Union einzahlen. Solange die Deutschen oder andere Einzahler nicht bereit sind, über die bestehenden Kohäsionsfonds hinaus für die EU zu zahlen, verbietet sich jeder Finanzausgleich, weil man sonst das Vertrauen in den Euro zerstört.

Der Stabilitätspakt muss weh tun, damit er wirkt

Damit die Währungsgemeinschaft nicht noch einmal in eine so brisante Lage kommt, muss künftig die Haushaltspolitik der Mitglieder besser überwacht und gegebenenfalls auch früher eingegriffen werden. Eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des ständigen Ratsvorsitzenden Van Rompuy soll nun hierfür Vorschläge erarbeiten. Das ist kein Vertrauensbeweis für die EU-Kommission und ihren Präsidenten, die sich von Griechenland an der Nase herumführen ließen.

Damit ein geschärfter Stabilitätspakt wirkt, muss er weh tun. Deshalb sollte der wiederholte Verstoß gegen Stabilitätsregeln frühzeitig mit dem Verlust von Fördergeldern und Stimmrechten bestraft werden. Ganz am Ende sollte sogar das Ausscheiden aus der Währungsunion drohen. Wenn diese Konsequenz in der Gemeinschaft nicht mehrheitsfähig ist, kann die Insolvenz eines Mitgliedstaates nicht ausgeschlossen werden.

Die notwendige Schärfung des Stabilitätspakts, den übrigens ausgerechnet Deutschland und Frankreich vor fünf Jahren entschärft hatten, als sie selbst auf der Sünderbank saßen, hängt stark von der Zustimmung der südeuropäischen Länder ab. Wollen Portugal, Italien, Spanien, Griechenland oder andere Mitglieder wirklich schärfere Schuldenregeln? Die Bereitschaft hierfür ist relativ; sie hängt stark vom Druck der Kapitalmärkte ab. Sollte sich die Aufregung an den Märkten legen, schwindet die Einsicht in strengere Regeln. Die Euro-Gemeinschaft muss sich rasch auf eine griffige Reform des Pakts einigen: Auch damit sie vorbereitet ist, wenn die Investoren an den Märkten sich den nächsten Wackelkandidaten vornehmen.

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