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Reformdebatte Das große Euro-Tohuwabohu

01.02.2011 ·  Vorstöße zur Reform der Währungsunion gibt es viele. Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte auf dem anstehenden EU-Gipfeltreffen den „Pakt der Wettbewerbsfähigkeit“ vorstellen. Was am Ende herauskommt, bleibt weiterhin offen.

Von Werner Mussler, Brüssel
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Es wird wieder einmal ein Euro-Gipfel sein - auch wenn er nicht so geplant war. Zwar dringt die Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf, dass das vor langem festgelegte Hauptthema Energiepolitik beim EU-Gipfeltreffen an diesem Freitag in Brüssel nicht unter die Räder kommt. Doch informell geht es selbstverständlich um die Euro-Reform - zumal Merkel selbst ein Anliegen hat: Sie will ihre Kollegen darüber in Kenntnis setzen, was sie künftig unter dem Reizwort „Wirtschaftsregierung“ verstehen will. Der „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“, den sie vorstellen will, soll möglichst wenig an alte französische Vorstellungen erinnern - und den Eindruck vermitteln, nun setze die Kanzlerin ihre eigene Reformagenda für Europa durch.

Wie so viele Vorstöße in der Euro-Reformdebatte dürfte indes auch Merkels Vorschlag am Ende nicht so heiß gegessen werden, wie er in Berlin gekocht wurde. Denn immer noch gilt: So lange nicht alle kontroversen Punkte geklärt sind, ist gar nichts geklärt. Und die Wirtschaftsregierung ist in dieser Debatte nur einer von vielen Punkten. Das Paket, das die EU-Staaten schnüren wollen, umfasst weitere komplizierte Fragen: Wie soll der Rettungsschirm für die Euro-Staaten kurz- und langfristig aussehen? Wie genau sollen dafür die Europäischen Verträge geändert werden? Sollen Griechenland und Irland Abschläge auf die Zinsen bekommen, die sie für die Hilfe der Euro-Staaten zahlen müssen? Kann der EU-Stabilitätspakt geschärft werden? Was muss mittel- und langfristig für die angeschlagenen europäischen Banken getan werden?

Eine Lösung nicht in Sicht

Hinter all diesen Fragen stecken erhebliche, noch längst nicht gelöste inhaltliche Konflikte - und ein großer Streit um Zuständigkeiten. Dieser schwelt in der EU teilweise seit vielen Jahren, unabhängig von der Krise. Dass auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen Ergebnisse in der Substanz zu erwarten sind, lässt sich deshalb praktisch ausschließen. Schon eine Lösung eines Teils dieser Konflikte bis zum nächsten EU-Gipfeltreffen Ende März gilt als ehrgeizig. Nicht zuletzt deshalb ist jetzt die Rede von einem Zusatzgipfel, der schon Mitte März stattfinden könnte.

Merkels Vorstoß zur Wirtschaftsregierung ist mit dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy abgestimmt. Bis vor einem halben Jahr hatte die Kanzlerin versucht, französischem Druck in dieser Frage mit einer institutionengeprägten Sicht zu begegnen: Die europäische Wirtschaftsregierung bestehe aus den 27 Staats- und Regierungschefs. Punkt. Darüber, was sie tun sollten, sagte Merkel nichts. So wollte sie Sarkozys Wunsch ausweichen, eine Wirtschaftsregierung der 17 Euro-Chefs zu etablieren - und so ein politisches Gegengewicht zur Europäischen Zentralbank (EZB) zu schaffen. Eine verstärkte wirtschaftspolitische Zusammenarbeit der Euro-Staaten sollte es nach dem damaligen Willen der Kanzlerin nicht geben.

„Wirtschaftsregierung“ soll kontrollieren

Mittlerweile hat Merkel ihre Meinung geändert. Sie hält eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung im Euro-Raum für nötig - und nennt diese aus zwei Gründen „Wirtschaftsregierung“. Zum einen klingt das in französischen Ohren gut. Zum anderen soll die EU-Kommission nach Merkels Willen nur eine Rolle am Rande spielen. Vor allem soll die Behörde Berichte schreiben; entscheiden soll sie möglichst wenig. Innenpolitisch gilt indes eher die Formulierung „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“ als wichtig. Sie soll den Eindruck vermitteln, es gehe gar nicht um eine Wirtschaftsregierung nach französischem Vorbild, sondern um einen deutschen Reformplan für ganz Europa.

Das Strickmuster lautet: Alles, was woanders wirtschaftspolitisch schlecht läuft, soll sich dort ändern - und wenn nicht, soll es von der „Wirtschaftsregierung“ bestraft werden. Die Vorschläge reichen von der alten, bislang nie durchgesetzten deutschen Forderung, alle Euro-Staaten sollten sich selbst fiskalpolitische Grenzen nach dem Vorbild der Schuldenbremse des Grundgesetzes auferlegen, bis zur Vorstellung, das Renteneintrittsalter müsse überall nach oben gesetzt werden. Die Frage, wie die ebenfalls aus Berlin stammende Forderung nach einer auf Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteten Lohnpolitik zu verstehen ist, wird freilich schon recht defensiv beantwortet: Von einem Eingriff in die Tarifautonomie will die Bundesregierung nichts wissen. Denkbar wäre indes, so heißt es in Regierungskreisen, etwa die Lohnindexierung - also die automatische Anbindung der Lohnentwicklung an die Inflationsrate - dort abzuschaffen, wo sie noch besteht: in Portugal, Belgien und Luxemburg.

Idee nur schwer umsetzbar

Dass solche Vorschläge auf wenig Gegenliebe stoßen, ist nicht überraschend. Nicht nur deshalb gilt es in Brüssel als unwahrscheinlich, dass die Berliner Vorschläge den Praxistest bestehen. Zwar ist das Recht der Bundesregierung wenig streitig, für ihr mögliches Entgegenkommen auf anderen Feldern - etwa der Ausweitung des Rettungsschirms - Gegenleistungen zu fordern. Merkels Idee des „Pakts“ für Wettbewerbsfähigkeit stößt indes aus verschiedenen Gründen auf Kritik. Das Hantieren mit Indikatoren für Wettbewerbsfähigkeit gilt als wenig praktikabel. Schon das Renteneintrittsalter gilt als schwierig. So mag es aus deutscher Sicht richtig sein, Mittelmeerländern einen späteren Renteneintritt vorzuschreiben. Aber wie verhält sich dazu das deutsche Berufseintrittsalter? Es ist so hoch wie kaum irgendwo anders. „Man könnte den Deutschen vorschreiben, es gleich um ein paar Jahre zu senken, sagt ein Beamter ironisch.

Vorläufig von der Tagesordnung verschwunden ist eine Forderung, die anlässlich der Hilfsaktion für Irland wieder aufkam: Einheitliche (Mindest-) Steuersätze sind in der EU nicht konsensfähig. Streit darüber gibt es schon in der Bundesregierung. Es ist auch zweifelhaft, ob das seit zehn Jahren diskutierte „Projekt“ einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage in der Unternehmensbesteuerung Chancen hat.

Kein „Kommissar für Wettbewerbsfähigkeit“

Rätselhaft bleibt also nicht nur, wie Merkel ihre Ideen jetzt durchsetzen will. Rätselhaft bleibt auch, wie Verstöße gegen den „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“ gegebenenfalls geahndet werden sollten. Das Vokabular erinnert an den Stabilitätspakt. Dieser ließ sich in der Vergangenheit nicht durchsetzen, weil die Mitgliedstaaten ihn (gegen den Willen der EU-Kommission) fast dauernd verletzten. Die damit verknüpften Anreizprobleme wären jetzt noch stärker, ginge es nach Merkels Willen. Sie will ihre neuen Vorschläge auf der Grundlage des neuen Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) ins Werk gesetzt sehen: Die Euro-Staaten würden demnach gemeinsam beschließen, dass ein Staat eine falsche Politik betreibe und dafür bestraft werden solle. Eine explizite Vertragsgrundlage gäbe es dafür genauso wenig wie glaubwürdige Sanktionsinstrumente. Und einen „Kommissar für Wettbewerbsfähigkeit“ wollen Merkel und Sarkozy ohnehin verhindern: Nach ihrem Willen soll die Kommission außen vor bleiben; die Wirtschaftsregierung soll ausschließlich aus den Chefs der Euro-Staaten bestehen.

Davon abgesehen bleibt der ökonomische Sinn des Berliner Vorstoßes im Dunkeln. Vieles davon erinnert an die grandios gescheiterte „Lissabon-Strategie“: Schon vor zehn Jahr haben die Staats- und Regierungschefs viele wirtschaftspolitische Ziele aufgestellt. Der Zehnjahresplan aus dem Jahre 2000 scheiterte - weil er nicht sanktionierbar war, vor allem aber, weil er ein Plan war. „Die Kanzlerin ist von solchen Plänen offenbar immer noch angetan“, unkt ein Brüsseler Beobachter.

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Jahrgang 1966, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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