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Nach Junckers Kritik Bundesregierung lehnt Euro-Anleihe weiter ab

08.12.2010 ·  Deutschland bekräftigt seine Ablehnung von gemeinsamen europäischen Anleihen zur Stützung angeschlagener Euro-Länder. Die Auflage von Euro-Bonds hatte unter anderem der Präsident der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, vorgeschlagen - und Kanzlerin Merkel scharf kritisiert.

Von Majid Sattar und Manfred Schäfers, Berlin
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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) denkt nicht daran, ihre ablehnende Haltung gegen gemeinsame Anleihen der Euro-Mitglieder aufzugeben und einem entsprechenden Vorstoß auf dem nächsten EU-Gipfel zuzustimmen. Eurobonds setzten nicht die richtigen Anreize und widersprächen den Verträgen, sagte sie nach einem Treffen mit dem schwedischen Ministerpräsidenten Fredrik Reinfeldt in Berlin.

Nach Ansicht der Bundesregierung schwände durch einen einheitlichen Zinssatz der Anreiz in den Mitgliedstaaten, Haushaltsdisziplin einzuhalten. Sie widersprach damit dem Vorsitzenden der Eurogruppe, Jean-Claude Juncker. Der Luxemburger warf im Gegenzug der Bundesregierung in einem Interview mit der „Zeit“ vor, auf „uneuropäische Art europäische Geschäfte“ zu erledigen.

Juncker: „Deutschland denkt simpel“

Mit Blick auf die Reaktion auf seinen Vorstoß zu gemeinsamen Euroanleihen sagte er: „Deutschland denkt da ein bisschen simpel.“ Merkel reagierte darauf mit den Worten, man müsse „ruhig und zielorientiert“ bleiben.

Für Irritationen in der Koalition hat auch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gesorgt, weil er über die Möglichkeit eines Verzichts der nationalen Parlamente auf Kompetenzen bei der Haushaltsaufstellung gesprochen hatte. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle, stellte klar: „Eine Aufgabe der Budgethoheit und deren Übertragung an Brüssel wird es nicht geben können, solange die wirtschafts- und finanzpolitische Situation so weit auseinander liegt wie zurzeit.“ Alles andere weise in Richtung einer unkontrollierbaren Transferunion, welche die Fraktion ablehne. Der Grünen-Abgeordnete Alexander Bonde urteilte, die Übertragung des Haushaltsrechts sei gleichbedeutend mit der Schaffung eines Europäischen Bundesstaates und dem Ende der europäischen Nationalstaaten.

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