Das Europäische Gericht hat der Europäischen Zentralbank eine Klage gegen deren Programm für den potentiell unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen zugestellt. Der Klage (Az. T-492/12) des Berliner Vereins „Zivile Koalition“ haben sich nach Auskunft des in Luxemburg ansässigen Europäischen Gerichts (EuG), einer Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), 5217 Kläger angeschlossen.
Ziel der Klage sei es, den Beschluss des EZB-Rates vom 6. September rückgängig zu machen, sagte am Freitag Beatrix von Storch, eine der Klägerinnen der „Zivilen Koalition“. Die EZB beschloss damals unter Auflagen zugunsten der Krisenländer potentiell unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen. Bisher wurde dieses Programm nicht angewendet.
EZB muss in zwei Monaten Stellung beziehen
Die EZB hat nun zwei Monate Zeit auf die Klage zu erwidern, worauf die Kläger mit einer Gegenerwiderung antworten können. Danach kann es zu einer mündlichen Verhandlung kommen.
Ein Sprecher des Europäischen Gerichts wies allerdings darauf hin, dass mit der Zustellung einer Klage noch nicht über deren Zulässigkeit entschieden sei. Die EZB reagierte bisher noch nicht auf Anfragen zur Klage.
Das Gesetz der Hydra: Gebt den Bürgern ihren Staat zurück! von
Paul Kirchhof
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- 13.01.2013, 08:10 Uhr
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Joachim Solcher (Old_Europe)
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Noch schöner wäre eine Klage gegen die EU…
Erwin Stahlberg (Nundenn)
- 11.01.2013, 20:14 Uhr
kaum Aussicht auf Erfolg weil das EZB-Mandat Gummiparagraphen enthält
Andreas Gati (Andreas-Gati)
- 11.01.2013, 17:20 Uhr