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Insolvenzrecht für Banken Regierung will Banken an kommenden Krisen beteiligen

23.08.2010 ·  Eine Bankenabgabe soll die Institute zwingen, für eine Schieflage in ihren Reihen vorzusorgen - das will die Regierung in einem Gesetzentwurf regeln, der am Mittwoch verabschiedet werden soll. Im Ernstfall könnte die Bankenaufsicht dann gar Banken zerschlagen und abwickeln.

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Die Bundesregierung hat sich auf ein Modell zur staatlichen Bankenrettung bei neuen Krisen geeinigt. Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, wonach deutsche Banken künftig einen Teil ihrer Gewinne als Abgabe in einen Fonds einzahlen sollen, wie am Montag aus Regierungskreisen verlautete. Im Falle einer Krise soll aus diesem Geldtopf die Sanierung wichtiger Institute bezahlt werden.

Bei einer Krise hat der Staat den Regierungsplänen zufolge künftig das Recht, systemrelevante Teile von Banken abzuspalten und unter staatliche Kontrolle zu stellen. Systemrelevant sind Bankteile, deren Pleite das weltweit vernetzte Finanzsystem ins Wanken bringen könnten. Sie sollen dann mit den Mitteln aus dem neu einzurichtenden Fonds saniert oder zumindest so abgewickelt werden, dass nicht andere Institute mitgerissen werden. Nicht systemrelevante Teile können parallel in einem normalen Insolvenzverfahren abgewickelt werden. Besonders wichtige Banken müssen schon vor einer Krise festlegen, wie sie im Ernstfall ihre systemrelevanten Teile abspalten wollen.

Investmentbanken mit hohem Risiko sollen stärker belastet werden

Zur Höhe der künftigen Einnahmen gibt es bisher keine Schätzungen der Bundesregierung. Wie aus den Regierungskreisen verlautete, wären aber etwa im sehr erfolgreichen Jahr 2006 rund 1,3 Milliarden Euro in den Fonds geflossen, das wären etwa acht Prozent der Bankgewinne gewesen. In den nächsten Jahren sei aber
durch die Folgen der Krise geringere Einnahmen des Fonds zu erwarten.

Die Banken sollen den Angaben zufolge nach einer festen Formel an dem Fonds beteiligt werden. Die Höhe richtet sich nach Größe, Geschäftsfeldern und Vernetzung der betroffenen Bank. Der von einer Bank erwirtschaftete Gewinn spielt an sich keine Rolle bei der Berechnung. Allerdings soll der Beitrag bei 15 Prozent des Gewinns
gedeckelt werden. Einzahlen müssen auch Banken, die keine Gewinne machen: Der Mindestbeitrag beläuft sich in diesem Fall demnach auf fünf Prozent der eigentlich zu zahlenden Bankenabgabe.

Investmentbanken mit hohem Risiko sollen den Angaben zufolge stärker belastet werden als etwa Sparkassen mit konservativem Geschäft. So hätten Privatbanken 2006 beispielsweise mehr als die Hälfte der Fondslasten getragen, die Sparkassen dagegen weniger als fünf Prozent. Hedgefonds und Versicherungen sind nicht in das neue System eingebunden. Die Bankenabgabe müssen auch nur Banken mit Hauptsitz in Deutschland zahlen. Hierzulande ansässige Auslandsbanken sind nicht betroffen.

Den Gesetzentwurf will das Kabinett am Mittwoch beschließen

Sollten die Mittel des Fonds allerdings nicht ausreichen, springt der Bund demnach mit Krediten und Garantien ein. Dazu sollen Mittel aus dem bisherigen Bankenrettungsfonds SoFFin, die nicht gebraucht wurden, umgewidmet werden. So sollen 20 Milliarden Euro an Krediten und 100 Milliarden Euro an Garantien für die neue Bankenrettung zur Verfügung gestellt werden. Der SoFFin soll bestehen bleiben und die Verwaltung des neuen Bankenfonds übernehmen. Ab 2013 soll der SoFFin-Rettungsschirm endgültig durch den Bankenfonds abgelöst werden.

Den Gesetzentwurf will das Kabinett am Mittwoch beschließen. Danach soll er in einem beschleunigten Verfahren bis zum Jahresende durch den Bundestag und den Bundesrat, der dem Gesetz ebenfalls zustimmen muss. Das deutsche Modell soll dann nach dem Willen der Bundesregierung auch Vorbildfunktion für eine EU-weite Einführung einer Bankenabgabe haben. In Großbritannien ist bereits eine Bankenabgabe beschlossen worden. Andere Staaten planen ähnliche Instrumente.

Der Gesetzentwurf zur Abwicklung von Großbanken

Die Bundesregierung will am Mittwoch ihren Gesetzentwurf zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung systemrelevanter Banken auf den Weg bringen. Der Entwurf, dem Bundestag und -rat zustimmen müssen, soll 2011 in Kraft treten und den bisherigen Bankenrettungsschirm ersetzen. Die wichtigsten Stichworte:

Insolvenz

Bisher gibt es kein Konzept, wie große und weit vernetzte Banken bei einer Schieflage ohne gefährliche Erschütterungen des Weltfinanzsystems restrukturiert werden können. Das „Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten“ sieht zwei Verfahren vor.

Auf der ersten Stufe steht ein Sanierungsverfahren. Es lehnt sich an das in der Wirtschaft etablierte Insolvenzplanverfahren an und ist freiwillig. Es soll dem Vorstand ein frühzeitiges und entschiedenes Eingreifen auf der Ebene der Geschäftsführung ermöglichen. Eingriffe in Drittrechte wie die von Aktionären sind noch nicht vorgesehen. Das zuständige Gericht kann einen Sanierungsberater einsetzen, der für die Umsetzung des von der Bank vorgelegten Sanierungsverfahrens verantwortlich ist.

Auf der zweiten Stufe steht das Reorganisationsverfahren. Es ermöglicht tiefgreifende Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechte wie das Eigentumsrecht und kann deshalb nur angewendet werden, wenn durch eine Pleite dem gesamten Finanzsystem Gefahr droht. Die Bankenaufsicht kann dieses Verfahren jederzeit auch ohne Zustimmung der Geschäftsleitung der Bank anordnen, ein Sanierungsverfahren muss ihm nicht vorgeschaltet gewesen sein.

Hoheitliche Eingriffe

Im Reorganisationsverfahren sind die Eingriffsrechte des Staates enorm. Die Bankenaufsicht kann die systemrelevanten Teile der Bank ausgliedern und auf einen privaten Erwerber oder auf eine staatliche Brückenbank übertragen. Die restlichen Teile der Bank können dann marktschonend abgewickelt werden. Der Vorstand kann durch einen Sonderbeauftragten ersetzt werden. Was an einer Bank systemrelevant ist, entscheidet die Aufsicht.

Sie kann von den Banken außerdem jederzeit im Vorfeld eine Art letzten Willen verlangen, in dem sie darlegen müssen, wie sie aufgespalten und abgewickelt werden könnten. Das soll im Ernstfall ein zügiges Verfahren ermöglichen, denn Banken bestehen in der Regel aus zahlreichen kleinen Rechtseinheiten.

Bankenabgabe

Um die Reorganisation etwa durch Bürgschaften oder Kredite abzusichern, wird ein Restrukturierungsfonds eingerichtet, der von der Finanzmarkt-Stabilisierungs-Anstalt (FMSA) verwaltet wird, die bereits den Bankenrettungsfonds SoFFin führt. In den Fonds müssen alle Kreditinstitute einzahlen, die ihren Sitz in Deutschland haben: Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Versicherungen oder Investmentfonds zahlen nicht.

Die Höhe der Abgabe orientiert sich am individuellen Risiko des jeweiligen Instituts. Besteuert werden zum einen die Passiva der Bank minus des Eigenkapitals und der Kundeneinlagen. Dabei gilt ein progressiver Tarif: Bis zehn Milliarden Euro beträgt die Steuer 0,02 Prozent, von zehn bis 100 Milliarden Euro 0,03 Prozent und darüber hinaus 0,04 Prozent im Jahr. Zum anderen wird das Nominalvolumen der außerbilanziellen Derivate mit einem einheitlichen Steuersatz von 0,015 Prozent belastet.

Die Höhe der einmal jährlich erhobenen Abgabe darf 15 Prozent des Jahresergebnisses des Institutes nicht übersteigen. Ist kein Jahresüberschuss vorhanden, wird nur ein Mindestbeitrag von fünf Prozent des „regulären“ Jahresbeitrages erhoben.

Im letzten Jahr vor der Finanzkrise - 2006 - wären auf diesem Weg etwa 1,3 Milliarden Euro zusammengekommen. Davon hätten 690 Millionen Euro die Privatbanken, 319 Millionen Euro die Landesbanken, 60 Millionen Euro die Sparkassen und 27 Millionen Euro die Genossenschaftsbanken getragen. Die restlichen 268 Millionen Euro wären auf Spezialbanken entfallen. Wegen der durch die Krise geschwächten Ertragslage vieler Banken dürfte die derzeitige Belastung deutlich geringer sein.

FMSA und Soffin

Über die Mittel aus der Bankenabgabe hinaus kann der Bund dem Restrukturierungsfonds Kredite in Höhe von 20 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Dazu wird ein Teil der Gelder, die bisher dem SoFFin zur Verfügung stehen, umgewidmet. Die Kredite müsste die Bankengemeinschaft später zurückzahlen. Dazu können auch Sonderabgaben angeordnet werden. Zudem kann der neue Fonds Kreditgarantien von bis zu 100 Milliarden Euro vergeben, wozu ebenfalls die Mittel des SoFFin abgesenkt werden.

Der neue Fonds wird den SoFFin langfristig ersetzen, denn ab 2011 können keine neuen Anträge auf SoFFin-Hilfen mehr gestellt werden. Altfälle werden aber weitergeführt. Außerdem soll es möglich sein, dass Institute, die Geschäftsbereiche in eine „Bad Bank“ mit SoFFin-Hilfe ausgelagert haben, dorthin weitere Teile auslagern, wenn das ihren eigenen Verkauf erleichtert.

Mit dem Gesetz soll außerdem der Ausstieg des Bundes aus Bankenbeteiligungen erleichtert werden. So sollen stille Beteiligungen einfacher in Aktien umgewandelt werden können, die leichter am Kapitalmarkt verkäuflich sind. Einsprüche der anderen Aktionäre haben dabei keine aufschiebende Wirkung.

Quelle: FAZ.NET mit AFP und Reuters
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