25.09.2011 · Andreas Voßkuhle ist der jüngste Präsident, den das Verfassungsgericht je hatte. Viele Bürger hatten gehofft, das Gericht würde die Euro-Rettung stoppen. Doch so weit kam es nicht. Im Interview spricht er über Rettungsgesetze, Eurobonds und die Grenzen der europäischen Integration.
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Im Jahr 2013 wird der Bundestag gewählt.
Nach heutigem Stand kommt dann wieder eine große Koalition.
Und wer wird Justizminister?
Nun, beworben hat sich...
Herr Professor Voßkuhle!
Ein Volk wird versklavt -BVerfG wird unterwandert
Die Rettungsmilliarden sorgen dauerhaft dafür, dass der deutsche Arbeiter und Steuerzahler die längst verdiente Fleissdividende nicht erhalten wird. Noch die Ur-Ur-Ur-Enkel werden es merken: u.a. die Arbeitnehmer in ständig hoch gehaltenen Steuern und Sozialabgaben;dies bei Entgelten, die nicht annähernd in dem Maße gewachsen sind und wachsen werden wie in den Ländern, die Dank der BRD -Rettunghelden -bei sehender Inkaufnahme eigener Not- über Wasser gehalten werden sollen; diese Politik kann notorisch mit Geld nicht umgehen, rettet nun in Wahrheit Casino-Bänker und andere Staatsschuldprofiteure. Wenn mit Soeben-Noch-Ministerpräsident Peter Müller ein Meister der Hinterzimmer, in denen mehr als einmal geltendes Recht weggewischt wurde, zum BVerfG kommt, wird sicher nichts besser. Rechtsbruch begleitet immer dreister Politik auf allen Ebenen. Wer da erfolgreich mitgemacht hat, ist infiziert. Auch dieser Kandidat hat den Beweis moralischen Versagens bereits erbracht und gehört allein deshalb nicht ins oberste Gericht unseres Staates. Auch dass der Europabeamte und Merkels Oberretter Altmeier seine Wahl vorschlägt, sollte uns skeptisch machen.
@ Hr. Wruck: GG erfüllt Minimalvoraussetzung einer Verfassung nicht.
Das deutsche GG erfüllt Minimalvoraussetzung einer Verfassung sicher nicht. So finden Sie in dem GG nur eine Beschreibung des Wahlrechts in Art 38 GG - alles weitere regelt das Wahlgesetz. Letztere ist fest in der Hand der Blockparteien, die damit ein GG widriges Verhalten an den Tag legten, was Ihnen das BVerfGer bestätigte. Inzwischen ist es soweit verkommen, dass der deutsche Bürger gar kein Wahlgesetzt mehr hat - das ist ein exzellentes Beispiel für den Mythos von der parlamentarische Demokratie. Mit Sicherheit haben wir keine Verfassung. Das ist ein Täuschungsversuch - und ein schlechter.
@ Ulrich Mayer: Fein gekontert
Lieber Herr Mayer, Gratulation zu Ihrer feinen und argumentativ überzeugenden Antwort auf den Einwand Herrn von Peters, das Grundgesetz sei ja die von Ihnen vermisste Verfassung Deutschlands. Es ist gut, dass auf die prinzipiell berechtigte Kritik Herrn von Peters, die legalistisch argumentiert, eine dezidiert politische und demokratische Antwort gegeben wird, die auf die durchaus fragwürdige Legitimität des Grundgesetzes (sein Zustandekommen, die daran Beteiligten, den Alliierten-Auftrag etc.) hinweist. Selbstverständlich wird dem Grundgesetz nicht bestritten, dass es viele Elemente enthält, die auch in einer originären deutschen Verfassung stehen müssen. Sein generelles Manko ist und bleibt allerdings die nicht vorhandene Beteiligung des Volkes an seinem Zustandekommen und seiner Inkraftsetzung. Der damalige "Parlamentarische Rat", der es "ausgefertigt und verkündet" hat, war kein von einem souveränen Volk dazu ermächtigtes Gremium, sondern er bestand aus Vertretern der Landtage und tagte auf Anweisung der alliierten Besatzungsmächte. Insofern ist der Präambel-Satz: "...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben" ein Euphemismus - milde ausgedrückt.
"Aber unser Urteil stellt klar, dass der Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen darf. Und es dürfen keine dauerhaften Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen. Je nachdem, wie Eurobonds konstruiert sind, dürfte unsere Antwort somit recht eindeutig sein."
Frage: Was bedeutet genau " Dauerhaft"?
"Je nachdem wie Eurobonds konstruiert...." → was denn nun? Da stelle ich doch einmal die Frage an Experten: Wie sind Eurobonds konstruiert?
Gut, wir können schimpfen, dass Herr Voßkuhle und seine Kollegen nicht direkt das Rettungspaket verboten haben, aber sie begründen in ihrem Urteil doch, dass es Punkte gibt, die wenn sie nicht Verfassungsmäßig sind dazu führen, daß der Rettungsschirm Verfassungswidrig ist. Es liegt also klar an den Experten, festzustellen ob dies der Fall ist.
Was er scheinbar nicht ganz verstanden hat, ist die Obergrenze! Klar steht da nicht wieviele Milliarden, oder Billionen, sondern nur Einnahmen = Ausgaben!
Das Dauerhafte ergibt sich zudem automatisch, denn durch die immerwährende zusätzliche Aufnahme von Krediten usw.......
Merkel hat ja auch schon andere Aussagen getätigt, die zu denken geben.
"Damit die Menschen in 20 Jahren in einer völlig neuen Weltordnung..." (auf einem CDU Parteitag) und "Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit." (Rede zum 60. Geburtstag der CDU). Da sieht man wohin die Reise geht.
Verantwortung unserer höchsten Richter
Es wäre zu wünschen, wenn Herr Voßkuhle die Papstrede vor dem Bundestag zur Kenntnis genommen und nachvollzogen hat. Deutlicher, wie es der Papst in seiner Rede getan hat, kann man vor den Gefahren der Trennung von Recht und Macht nicht warnen. Gerade unser Verfassungsgericht hat darüber zu wachen, dass die Politik, die immer versucht ist, Macht vor Recht zu setzen, dies nicht unbeschränkt kann. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es der Unabhängigkeit dieses Gerichtes, sowohl was die Berufung der Richter anbetrifft, als auch die geistig moralische Ausrichtung. Wo unser Verfassungsgericht zunehmend zur Abladestelle altgedienter Politiker wird und so die Grundhaltung des Gerichtes vom politischen Denken bestimmt wird, könnte die Unabhängigkeit der Entscheidungen zunehmend unter den Einfluss des politischen Willens der Regierenden geraten. Bedrückend dabei ist vor allem, dass durch eine Vielzahl von nicht nachvollziehbaren Entscheidungen die Karlsruher Richter das allgemeine Ansehen unseres höchsten deutschen Gerichtes nicht eben befördert haben. Der Eindruck, dass Recht und Macht sich zunehmend in unserem Land verwischen, lässt sich kaum mehr beiseiteschieben.
Kaum ein Verfassungsorgan hat das Grundgesetz so ausgbeult wie das BVfG
Herr Voßkuhle bemerkt im besten Verfassungsdeutsch, es dürfen vom deutschen Gesetzgeber " keine dauerhaften Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen." In der europäischen Verfassunhswirklichkeit laufen derartige Feststellungen lebensfremd von vorherein völlig ins Leere und das weiß jeder, auch ein Präsident des BUndes-verfassungsgeichts. Die Garantien für Griechenland werden langfrisitg zur Verfügung gestellt. Das hat jüngst Herr Schäuble auch noch einmal betont. Er möchte sogar die erst für 2013 vorgesehene Transfergrantie noch vorziehen. Aus Sicht der Märkte erscheint das auch durchaus sinnvoll, andernfalls würden die Märkte jeden Tag aufs Neue versuchen, den Euro unter Druck zu setzen. Wieviel Geld aus den Garantien gezogen werden, bestimmt der griechische Gesetzgeber, dem keine Macht der Welt sein Budgetrecht entziehen kann und will. Es wird mithin nichts anderes als ein dauerhafter Mechanismen begründet , der auf eine Haftungsübernahme u.a. Deutschlands für Willensentscheidungen des griechischen Gesetzgebers hinausläiuft. Und sollte das BVfG. dieses tatsächlich einmal zur Kenntnis nehmen, wer holt das erschlichene Geld eigentlich wieder zurück?
welches RECHT besitzt hier eine hohe Verbindlichkeit ?
Das Recht, die Verfassung zu brechen ?
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Das Recht, geschlossene Verträge zu brechen ?
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Das Recht, bestehende Gesetze zu brechen ?
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Das einzige Recht mit hoher Verbindlichkeit in Deutschland ist das Recht der Regierungskriminalität zu Lasten der nächsten Generationen.
Ich kann gar nicht begreifen, dass der Mann sich zum Interview traut
Was glaubt er, was wir über ihn denken? Dass er weise und gebildet ist und seinen Job gut gemacht hat? Der Name Voßkuhle wird für immer verwoben sein mit den Namen der Volksschädiger Merkel und Schäuble. Dass er es wagt, das Wort "Ewigkeitsklausel" überhaupt in den Mund zu nehmen, nachdem er dafür gesorgt hat, dass die nachfolgenden Generationen in ihrer gesamten Existenz bedroht werden... Ich habe noch nie jemanden so eingebildet, selbstfgefällig und dumm daherschwätzen hören. Hauptsache, er hat die nächsten 12 Jahre ausgesorgt... Einfach widerlich. Voßkuhle, Asmussen und all ihr anderen Schleimer, wir verachten euch!
LIebe Mitforisten, wozu aufregen?
Schauen Sie sich bitte seine Sozialisation an und da werden Sie geholfen. Mit diesem Lebensweg kann man nur zu solchen Aussagen kommen. Aber irgendwann wird es auch ihn ereilen, wie uns alle. Dummerweis uns vor ihm. Der absolute Ruin Deutschland ist nicht mehr fern. Einziger Trost: dnn ist nichts mehr zu holen bei uns.
Das Adverb "kaum" ist der Notausgang des Herrn Voßkuhle
Der windelweiche Gerichtspräsident Voßkuhle, der mit seinem BVerfG im Griechenland-Urteil erst kürzlich ein Beispiel für fragwürdigste juristische Rabulistik zugunsten der politischen Klasse, aber zum Schaden der Verfassung und des deutschen Volkes abgeliefert hat, erklärt jetzt frohgemut: "Mehr Europa lässt das Grundgesetzt kaum zu", wenn es um ESM und EFSF geht, die demnächst vom BVerfG durchgewunken werden sollen. Dieser Richter weiß, wem er seinen Posten zu verdanken hat. Der deutschen Öffentlichkeit gegenüber tut er vordergründig so, als sei nun das Ende der Euro-Rettungsfahnenstange erreicht. Mit dem Adverb "kaum" allerdings relativiert er seine Aussage sofort wieder und signalisiert er den Blockparteien, dass sie mit ihrer irrwitzigen Euro-Rettung fortfahren können. Das BVerfG wird sich jedenfalls nicht dagegen sperren. Wenn es demnächst wieder über diese Thematik entscheiden soll, existiert schon der Notausgang "kaum", durch den es erneut schlüpfen wird, um den Parteien keinen Ärger zu bereiten. Die Bürger fragen sich, wozu sie sich eigentlich ein so teures und aufwendiges Verfassungsgericht leisten, wenn dieses gar nicht gewillt ist, das Grundgesetz als wertvolles Gut des Staates zu hüten und vor Missbrauch zu schützen.
Ihr Einwand ist insofern nicht berechtigt, als einerseits in Großbritannien das geltende grundlegende Recht nicht mit dem Einzel-Begriff der "Verfassung" bezeichnet wird, andererseits dieser Begriff bei uns mit höchster moralischer und legitimatorischer Funktion verwendet wird.
Insofern ist es durchaus Etikettenschwindel, wenn man einfach das Grundgesetz umbenennt und es "Verfassung" nennt. Man betrügt uns Deutsche, vor allem uns Westdeutsche, dadurch um unser Recht auf eigenständige Schaffung einer deutschen Republik, denn die von den Alliierten befohlene Gründung der BRD stammt nicht aus der Quelle unserer Souveränität.
Und 1990 hat sich nicht das deutsche Volk das Grundgesetz als Verfassung gegeben, sondern die Vertreter des deutschen Volkes in den mitteldeutschen Ländern haben ihr Hoheitsgebiet dem Geltungsbereich des Grundgesetzes zugeführt.
Das gesamte deutsche Volk war nicht Subjekt einer Verfassungsgebung, ebensowenig das Volk in direkter Weise.
Eine Verfassung sollte doch so wichtig sein, dass man eine Volksabstimmung abhält. Politiker, die das verhindern, sind durchaus nicht vertrauenswürdig.
Das BVG will keine Ersatzregierung sein und daher nur bei eindeutigem Rechtsbruch eingreifen.
Von diesem sind wir aber nicht mehr weit entfernt oder er ist schon im Gang. Bleibt zu hoffen, daß das BVG bei noch weitergehendem fragwürdigen Regierungshandeln endlich eingreift. Leider ist diese Chance eher gering.
Herr Mayer, der deutsche Rumpfstaat besteht nicht mehr, Deutschland hat in seinen heutigen Grenzen Satisfaktion erklärt. Und deshalb hat der "Gesamtdeutsche" Bundestag des vormalige Grundgesetz als Verfassung bestimmt. Denn dass eine Verfassung von den Bürgern des Staates abgesegnet werden muss ist staatsrechtlich falsch. Die Verfassung ist lediglich die Gesetzesnorm, die die Grundlagen des Staates regeln. Falls Sie es nicht glauben denken Sie bitte an die berühmte ungeschrieben Verfassung des Vereinigten Königreichs, einem Wust von Normen, der sich aus Urteilen, historischen Überlieferungen,Bräuchen etc zusammensetzt, und an der viele Leute mitgebosselt haben, aber sicher nicht das Volk von England, Wales, Schottland und Nordirland.
Verstehen Sie mich nicht falsch: eine neue Verfassung muss her und würde viele Probleme lösen, wenn, ja wenn nicht die deutsche Politik von Leuten besetzt wäre, denen man alles zutraut nur nicht so etwas wichtiges wie eine Verfassung. Schauen Sie sich moderne Gesetze mal an, da sträuben sich einem die Haare. Dann doch lieber auf das seit 60 Jahren verwässerte Grundgesetz bauen, mit allen bizarren Zusätzen und trotz seiner Mängel qua demokratischer Legitimation.
Autsch, Herr Voßkuhle ! Natürlich stehen klare Obergrenzen im GG.
Im Artikel 115 Abs 2 des GG, Autsch, Herr Voßkuhle !, das steht, sinngemäß "Einnahmen gleich Ausgaben". Und da gibt es nun, Autsch, Herr Voßkuhle !, diese Schuldenbremse. Und das ist eine Zahl, aus der sich die Nettokreditaufnahme ableitet. Autsch, Herr Voßkuhle! Sie könnnen gerne darauf hinweisen, dass der Bund bis 2015 Ausnahmen dulden kann - aber sachlich ist Ihre Aussage nun einmal falsch, Herr Voßkuhle. Autsch, Herr Voßkuhle !
"Mehr lässt das Grundgesetz KAUM zu" und "Es geht NOCH nicht zu weit"
"Das ist immer die Vokabel des Gerichts. Wann geht es denn wirklich einmal zu weit, dem Bundesverfassungsgericht?", so Prof. Schachtschneider nach der Verkündigung dieses "Urteils" am 7.9.11.
Die Richter sehen die Katastrophe ganz klar kommen, verursacht durch die Euro-Banken-Rettungen, aber sie weigern sich, Recht zu sprechen.
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@Anke Blessing: "Ich wünsche mir in naher Zukunft eine absolute Mehrheit für eine neue Partei, die ... die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter und andere "Staatsdiener" ... zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie dem Land grob fahrlässig oder vorsätzlich Schaden zufügen. Auch mit ihrem Vermögen und auch rückwirkend. Ein neu besetztes BVerfG wird es schon durchwinken."
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Worauf Sie sich verlassen können.
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Dazu Dieter Spethmann:
"Denn ein JA [zur EFSF-Bürgschaft] würde unsere Realwirtschaft zwingen, in absehbarer Zeit bis zu €400Mrd (oder mehr) anzuschaffen/auszuspucken. Dann aber wären wir ohne Saatkorn. Dann würden Massenarbeitslosigkeit und Hungersnot zur echten Revolution führen, zur ersten in der Geschichte der deutschen Demokratie. Sie brächte genügend Seile mit, um Leute an den Strassenlaternen aufzuhängen."
Unsere Politik hat das restliche Europa schon mit Errungenschaften
wie viel mehr Verbraucher-, Tier-, Umwelt-, Frauen- und Nichtraucherschutzvorschriften (alles zusammen mit F über Europa vor allem von D betrieben) "beglückt", was überall Bürokratie und Staatskosten drastisch erhöht hat. Man sollte also auch denken, das man (falls man sie in diesen beiden Leitländern wirklich hätte) auch eine gewisse Kostenkontroll-Kultur über Europa erzwingen könnte. Die erstgenannten "Beglückungen" haben kräftig durch Kostensteigerungen zur Steigerung der Staatsverschuldung in absolut allen (auch D und F) europäischen Ländern beigetragen. Das ist allerdings keine Sache für das Verfassunggericht, sondern für die Bevölkerung in ganz Europa, die sich vielleicht gegen die Erzieher wehren sollte.
Mit Bedacht wurde das Notgesetz für das "Staatsfragment BRD" (Carlo Schmid, SPD) nicht als "Verfassung", sondern lediglich als provisorisches "Grundgesetz" bezeichnet.
Eine "Verfassung" nämlich gibt sich ein Volk im Vollbesitz seines Territoriums und seiner Unabhängigkeit, wovon 1949 ja keine Rede sein konnte.
Dass 1990 das provisorische Grundgesetz weiter in Geltung gelassen wurde, widersprach den Zielen der Väter und Mütter des Grundgesetzes.
Erstaunlich ist, dass man schon zu Beginn der BRD das oberste Gericht, das die Wahrung des "Grundgesetzes" sichern sollte, "Bundesverfassungsgericht" und den ensprechenden Dienst "Bundesverfassungsschutz" nannte.
Darauf aufbauend verwendete das oberste Gericht im Jahr 2004 ohne Begründung und quasi unter der Hand den Begriff "deutsche Verfassung" für das "Grundgesetz" - obwohl nie eine Volksabstimmung des deutschen Volkes dem Grundgesetz zugestimmt hat.
Wir leben daher weiterhin in einer verwalteten Republik, die uns zwar viele persönliche Freiheiten lässt, die Volkssouveränität aber von Anfang an und grundsätzlich nicht als ihre Quelle betrachtet.
Daher ist die jetzige katastrophale Missachtung des Volkswillens (TEURO-Rettungsschirm) kein Betriebsunfall, sondern im System angelegt.
Voßkuhle hat jede Gelegenheit im Amt genutzt um die Rechte der deutschen Bürger zu beschädigen. Wer soll jetzt noch glauben, dass er weitere Verletzungen der Souveränität des deutschen Volkes verhindern will? Niemand aus dem Volke jedenfalls. denn die wollten schon den Euro bei der Einführung mehrheitlich nicht. Darum wurde das deutsche Volk nicht dazu gefragt. Darum wollten sie die Rettungsschirme nicht. Darum wurde das deutsche Volk nicht dazu gefragt. Sie wollen keinen europäischen Präsidenten. Darum wurde das deutsche Volk nicht dazu gefragt. Die Liste ist endlos. Weder Politik noch Justiz in Deutschland vertritt mehr die deutschen Interessen. Nicht die Voßkuhle & Co, und nicht die Einheitspartei CDU/CSU/SPD/GRÜNE/FDP/LINKE. Ausnahmslos niemand.