16.03.2010 · Einen Tag nach dem Grundsatzbeschluss der Euro-Gruppe über die technischen Einzelheiten einer Finanzhilfe für Griechenland haben sich Politiker unterschiedlich über dessen Bedeutung geäußert.
Von Werner Mussler und Günter BannasEinen Tag nach dem Grundsatzbeschluss der Euro-Gruppe über die technischen Einzelheiten einer Finanzhilfe für Griechenland haben sich die an dem Beschluss beteiligten Minister unterschiedlich über dessen Bedeutung geäußert. Während Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) bestritt, dass überhaupt schon ein Beschluss gefasst worden sei, erläuterten mehrere Finanzminister anderer Euro-Staaten in Brüssel, es werde "im Falle eines Falles" wohl auf bilaterale Kredite aller Euro-Staaten an Athen hinauslaufen. Schäuble sagte im Bundestag, da Griechenland nicht um Hilfe gebeten habe, gebe es dazu auch keine Entscheidung. Dass es noch keine Bitte Athens um Hilfe gebe, wurde von auch von den Finanzministern der anderen Euro-Staaten hervorgehoben. Der Vorsitzende der Euro-Gruppe, Luxemburgs Premierminister Juncker, berichtete, die Minister erwarteten nicht, dass die Hilfszusagen je aktuell würden. Er begründete dies mit den griechischen Sparbeschlüssen der vergangenen Monate. Der griechische Finanzminister Giorgios Papakonstaninou bekräftigte, sein Land wolle keine Finanzhilfe, sondern "Solidarität".
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat am Montagabend in der Unionsfraktion ihre Vorstellungen zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) erläutert. Dabei sagte sie, als "Ultima ratio" könne es notwendig sein, dass ein Land den Euro-Raum verlassen müsse. Sie sprach von "einer Kette" von möglicherweise nötigen Reaktionen, um einen Fall wie die griechische Finanzkrise zu vermeiden. Ausdrücklich wies Frau Merkel darauf hin, dass die Planungen für einen EWF nicht unmittelbar mit der Lage Griechenlands und seiner finanzpolitischen Zukunft zu tun hätten. Es sei aber ein Instrumentarium zu schaffen, um ähnlichen Fällen künftig begegnen zu können. Denkbar sei, Zahlungen aus verschiedenen Töpfen der EU an einen Staat zu begrenzen, wenn dieser auf Dauer gegen die Maastricht-Kriterien verstoße. Frau Merkel erwähnte auch, Finanzhilfen aus einem EWF an einen Staat könnten mit der Auflage verbunden werden, dass dieser in den Gremien des Euro-Raumes nicht mehr mit abstimmen dürfe.
Im Falle der Insolvenz eines Staates könnten Instrumentarien wie in einem betrieblichen innerstaatlichen Insolvenzverfahren entwickelt werden, sagte die Kanzlerin. Als letzte Reaktionsmöglichkeit nannte sie die Notwendigkeit, dass ein Land die Euro-Gruppe zu verlassen habe.
Die Euro-Finanzminister hatten sich am Montagabend auf eine Erklärung verständigt, in der nicht nur die Selbstverpflichtung der EU-Staats- und Regierungschefs vom Februar bekräftigt wird, wonach Griechenland „entschlossenes und koordiniertes Handeln der Euro-Staaten“ erwarten könne, wenn Hilfe erforderlich sei. Es heißt dort weiter, dass nun die „technischen Modalitäten“ geklärt seien, die einen Beschluss über das „koordinierte Handeln“ ermöglichten. Sie könnten im Notfall rasch aktiviert werden, „wenn sich die Notwendigkeit dazu abzeichnet“, sagte Juncker. Die EU-Staats- und Regierungschefs müssen den Beschluss noch bestätigen.
Auch am Dienstag blieb offen, wie die Hilfen im Falle eines Falles aussehen sollen. Juncker deutete an, es sei in erster Linie an jeweils bilaterale Kredite aller Euro-Staaten gedacht. Dagegen sagte der österreichische Finanzminister Pröll, er schließe nicht aus, dass nur einige Euro-Staaten die Hilfe leisteten. Möglich seien auch Staatsgarantien. Belgiens Finanzminister Reynders sagte, sein Land wäre bereit, die Griechen zu unterstützen. Doch würden nicht alle Euro-Länder dazu verpflichtet. Italiens Finanzminister Tremonti sagte, seine Regierung werde sich erst bei der endgültigen Vorlage eines Plans festlegen.
In der Erklärung der Euro-Gruppe wird festgehalten, dass jede Hilfe auf alle Fälle zu einem Zins gewährt werden müsse, der oberhalb des Durchschnittsniveaus des Euro-Raums liegen müsse. Details wurden nicht genannt. Die Bestimmung über den Zinsabstand wurde in Brüssel als Schlüssel für die Aussage der Euro-Gruppe gewertet, dass die Finanzhilfe nicht gegen die „No-Bail-Out-Klausel“ der Verträge verstoße, die die Haftung eines Landes für die Schulden eines anderen ausschließt. Offenbar lautet das Argument der Euro-Gruppe, dass Hilfen zu „normalen“ Zinsen nicht als Haftung im Sinne der Verträge zu werten sei. In Berlin wurde außerdem die Lesart verbreitet, dass Griechenland erst dann Hilfe von den Euro-Staaten erbitten dürfe, wenn zuvor der Internationale Währungsfonds (IWF) gefragt worden sei. Damit werde den Erfordernissen der deutschen Gesetzgebung Rechnung getragen, hieß es ohne weitere Nennung von Einzelheiten. In Brüssel war von einer IWF-Beteiligung keine Rede.
Häppchenweise ...
Hans-Dieter Mohl (H.D.Mohl)
- 17.03.2010, 14:03 Uhr