04.07.2011 · Am Dienstag geht es in Karlsruhe um alles: Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Milliarden für Griechenland mit unserem Grundgesetz vereinbar sind. Können die Richter die Euro-Rettung kippen?
Von Melanie AmannEine Dienstreise haben die Bundesverfassungsrichter in der vergangenen Woche unternommen. Sie reisten nach Luxemburg, zum üblichen Höflichkeitsbesuch bei den Kollegen vom Europäischen Gerichtshof. Auf dem Programm standen „Fachgespräche“, zum Beispiel über „Regelungslücken nach gerichtlichen Entscheidungen“.
Jenseits des offiziellen Programms dürften sich die Richter auch über eine ganz besondere Regelungslücke ausgetauscht haben, die Karlsruhe bald reißen könnte. Die deutschen Richter verhandeln am Dienstag eine der wichtigsten europäischen Fragen dieser Zeit: die Euro-Rettung.
Das Gericht prüft drei Verfassungsbeschwerden gegen die deutschen Hilfen für Griechenland und die Beteiligung am Euro-Rettungsschirm. Das Urteil folgt erst später, trotzdem wird ganz Europa in dieser Woche auf Karlsruhe blicken.
Rund 50 Verfassungsbeschwerden sind bei dem Gericht eingegangen. Gegen die Milliardenhilfen wehren sich Jura-Professoren, Ökonomen, mittelständische Unternehmer, Bundestagsabgeordnete - und ganz normale Bürger. Die meisten Beschwerden hat das Gericht als aussichtslos zurückgewiesen, aber 15 sind noch anhängig, und drei nimmt der 2. Senat des Gerichts jetzt unter die Lupe.
Der Berichterstatter Udo Di Fabio hat zwei Beschwerden einer Professorengruppe um den Juristen Karl Albrecht Schachtschneider ausgewählt (siehe Interview) und eine des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler. Dass überhaupt eine Verhandlung stattfindet, ist keine Selbstverständlichkeit: Über die allermeisten Verfassungsbeschwerden entscheiden die Richter nach Aktenlage. Nur wenn sie denken, dass eine Verhandlung ihnen Erkenntnisse jenseits der Schriftsätze liefert, laden sie die Beteiligten in den Verhandlungssaal mit dem mächtigen holzgeschnitzten Bundesadler. Das bedeutet aber auch, dass die restlichen Beschwerden gegen die Euro-Rettung nicht mehr mündlich verhandelt werden. Das wurmt die Kläger-Gruppe „Europolis“ um Hans-Olaf Henkel so sehr, dass sie sich jetzt im Eilverfahren den Weg in den Gerichtssaal bahnen will. Denn alle Beschwerdeführer brennen darauf, ihre Argumente den Richtern auch mündlich vorzutragen.
Karlsruher Verhandlungen sind Schauspiele eigener Art, nicht zu vergleichen mit „Prozessen“ im Amtsgericht. Hier gibt es keine Kläger, sondern Beschwerdeführer, hier wird strenggenommen nicht einmal „verhandelt“, hier wird ein „Rechtsgespräch geführt“. Stundenlang müssen die Richter in ihren roten Roben vor der holzgetäfelten Wand ausharren. Kurze Austritte wegen menschlicher Bedürfnisse sind tabu, ebenso wie allzu große Gefühlsregungen. Schließlich prüfen die Richter Staatsakte von weltpolitischer Bedeutung.
Die Richter werden nicht frei nach Wilhelm Busch urteilen
Konkret geht es darum, ob die Regierung mitwirken durfte an der Errichtung des Rettungsschirms, obwohl doch die europäischen Verträge einen gegenseitigen „Bailout“ der Staaten verbieten. Ebenfalls geprüft wird, ob die Gesetze des Bundestags über die Beteiligung am Rettungsschirm und über bilaterale Garantien an Griechenland zulässig sind.
Um es vorwegzunehmen: Das Gericht kann den deutschen Beitrag zur Euro-Rettung kippen. Es kann feststellen, dass die Staatsorgane ihre Kompetenzen verletzt haben. Dabei interessieren den Senat die politischen Zwänge der Regierung, das Risiko einer „Kernschmelze“ (Josef Ackermann) in der Finanzwelt oder das drohende Ende des Euro nur begrenzt. „Die Richter erkennen stets einen politischen Entscheidungsspielraum der Regierung an“, sagt Matthias Ruffert, Professor für Europarecht an der Universität Jena. „Aber welche politischen oder wirtschaftlichen Folgen ihr Urteil hat, spielt für die rechtliche Bewertung von Staatsakten keine Rolle.“ Zwar wurden für Dienstag auch Ökonomen von EZB und Bundesbank geladen. Aber die Richter werden nicht frei nach Wilhelm Busch urteilen, dass sein darf, was einfach sein muss.
Auch den Bruch europäischer Verträge durch deutsche Staatsorgane prüfen die Richter nicht unmittelbar; sie sind nicht für den Schutz internationalen Rechts zuständig. Die Frage taucht aber mittelbar auf - die Regierung darf auf internationaler Ebene nur in dem Rahmen handeln, den deutsche Ratifizierungsgesetze ziehen. Ist der Rahmen gesprengt, fehlt die Legitimation für Rettungsakte.
All die schönen, kniffeligen Fragen der Rettungsaktion
Es ist aber fraglich, ob die Richter bis zu dieser Frage überhaupt vordringen. Denn Verfassungsbeschwerden setzen voraus, dass die Beschwerdeführer eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend machen. Es genügt also nicht, dass Peter Gauweiler und die Professorengruppe den Senat von der Verfassungswidrigkeit der Euro-Rettung überzeugen. Denn Bürger können das Gericht nicht für „abstrakte Normenkontrollen“ einspannen, nur weil Gesetze ihnen verfassungswidrig vorkommen. Sonst könnte sich das Gericht wohl kaum retten vor Beschwerden gegen Steuersenkungen für Hoteliers oder Atom-Moratorien. Ein „Recht auf Recht“, wie Karl Schachtschneider es propagiert, also ein Anspruch der Bürger, dass alle Staatsakte rechtmäßig sind, ist nicht anerkannt - noch nicht jedenfalls. Also bemühen sich die Beschwerdeführer, eine Verletzung ihrer Rechte zu konstruieren: Sie sagen, dass die Euro-Rettung ihr Eigentumsrecht verletzt, weil der Wert ihres Geldes schrumpft. Aber das dürfte nicht ihr stärkstes Argument sein. Nur wenige Juristen - darunter der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier - fassen unter den Eigentumsschutz auch den Geldwert eines Vermögens. Die meisten sind dagegen, schon weil der Staat den Wert des Euro nicht garantieren könne. Auf der Suche nach einer subjektiven Rechtsverletzung könnte es den Euro-Gegnern aber in die Hände spielen, dass die Richter sich all die schönen, kniffeligen Fragen der Rettungsaktion wohl ungern entgehen lassen wollen. Daraus wird aber nichts, wenn sie die Beschwerden als unzulässig zurückweisen müssen.
Deshalb könnte der Senat die Verfassungsbeschwerden über die Hürde der Zulässigkeit hieven, indem sie - kurz gesagt - abstrakte Verfassungsprinzipien subjektiv interpretieren. So geschehen im Lissabon-Verfahren: Die Richter interpretierten das Demokratieprinzip neu. Es genüge nicht, dass der Bundestag an Europas Einigung beteiligt werde. Die Bürger könnten sich wehren, wenn die Kompetenzen ihrer Abgeordneten zu stark ausgehöhlt würden. Schließlich sei das Wahlrecht wenig wert, wenn die Gewählten eminent wichtige Kompetenzen - wie das Budgetrecht - an Brüssel verlören. Man könnte sagen, dass die Richter ein Recht auf Demokratie erfunden haben.
Ob der Bundestag bei der Griechen-Rettung ausreichend eingebunden wurde, dürfte ein Knackpunkt des Verfahrens sein. Es spricht einiges dafür, dass die Richter wie oft in europäischen Fragen am Ende zu einem „Ja, aber . . .“ kommen: Ja, zur Euro-Rettung, aber bitte nicht so. Sie könnten Vorgaben machen, wie groß der Einfluss des Parlaments auf weitere Rettungsaktionen sein muss. Sie könnten aber auch feststellen, dass das Verfahren bisher nicht so lief, wie die Verfassung es erlaubt. Dann müsste die Rettung neu beginnen - und noch mal richtig.
BVerfG muss nun beweisen ob es unabhängig richtet
André Boeckmann (BringFrieden)
- 04.07.2011, 17:39 Uhr
Wird schon schiefgehen
Karsten Krug (kkrug)
- 04.07.2011, 17:41 Uhr
Nicht der Euro, sondern die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten, die
Bryan Hayes (bhayes)
- 04.07.2011, 17:42 Uhr
Nicht der Euro - die Bundesregierung ....
Franz Müller (hausmeisterhempel)
- 04.07.2011, 18:05 Uhr
das wird nichts
stefan maier (sxyxs)
- 04.07.2011, 18:06 Uhr
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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