18.09.2011 · Der neue Stabilitätspakt ist weitgehend unter Dach und Fach. Er sieht Verschärfungen im präventiven und korrektiven Teil vor. Dadurch können Haushaltssünder früher bestraft werden. Für Abstimmungsregeln wurden Kompromisse gefunden.
Von Werner Mussler, BreslauDie Reform der EU-Aufsicht über die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten ist weitgehend unter Dach und Fach. Die EU-Finanzminister haben auf ihrem informellen Treffen am Wochenende in Breslau den Kompromisstext gebilligt, den die polnische EU-Ratspräsidentschaft mit Vertretern des Europaparlaments ausgehandelt hatte. Er betrifft vor allem eine wesentliche Verschärfung des EU-Stabilitätspakts und die Einführung eines Verfahrens bei „übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichten“. Nun steht noch die abschließende Beratung im Europaparlament aus.
Die Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Wirtschaft und Währung, die britische Liberale Sharon Bowles, kündigte in Breslau an, ihr Ausschuss werde sich mit dem Kompromissvorschlag bereits an diesem Montag befassen, so dass die abschließende Plenumsabstimmung in der kommenden Woche möglich sei. Bowles hob hervor, dass das Parlament eine wesentlich schärfere Überwachung gegenüber dem ursprünglichen Ratsvorschlag durchgesetzt habe. Der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Jean-Claude Trichet, räumte ein, dass die EZB ursprünglich eine noch schärfere Haushaltsaufsicht gefordert habe. Wenn er aber die ursprünglichen Vorstellungen der Mitgliedstaaten betrachte, sei das jetzige Ergebnis ein Fortschritt. „Ich sage nicht, dass es perfekt ist, aber es ist eine deutliche Verbesserung“, sagte Trichet.
Strittig war zuletzt die Frage, unter welchen Bedingungen die EU-Kommission Haushaltssünder frühzeitig, also schon bei sich abzeichnendem haushaltspolitischem Fehlverhalten, mit einer Geldbuße von bis zu 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) belegen können soll. Im neuen, „präventiven“ Teil des Pakts ist vorgesehen, dass die Euro-Staaten nur noch ein geringes strukturelles, also konjunkturbereinigtes Staatsdefizit haben dürfen. Die Kommission kann in diesem Fall auch schon vor Überschreiten des Maastrichter Referenzwerts von 3 Prozent des BIP Sanktionen verhängen. Die Mitgliedstaaten hatten gefordert, dass der Ministerrat im Einzelfall einen entsprechenden Kommissionsvorschlag mit qualifizierter Mehrheit billigen muss; das Parlament hatte das umgekehrte Quorum vorgeschlagen und gefordert, dass der Ministerrat den Kommissionsvorschlag nur mit qualifizierter Mehrheit ablehnen kann.
Der jetzt gefundene Kompromiss sieht ein zweistufiges Verfahren vor, von dem es im Parlament heißt, es sichere immer noch „quasiautomatische“ Sanktionen. In der ersten Phase braucht die Kommission für einen Sanktionsvorschlag eine qualifizierte Mehrheit im Rat. Erreicht sie diese nicht, kann sie diesen nach einer einmonatigen Pause abermals zur Abstimmung vorlegen. Dann ist nur noch eine einfache Mehrheit zur Billigung des Vorschlags notwendig.
Schon länger nicht mehr strittig war ein strengeres Aufsichtsverfahren im „korrektiven“ Teil des Stabilitätspakts, also im klassischen Defizitverfahren, das angewendet wird, wenn das (nominale) Staatsdefizit den Drei-Prozent-Wert schon überschritten hat. In diesem Teil des Pakts kann der Ministerrat Sanktionsvorschläge der Kommission grundsätzlich nur noch mit qualifizierter Mehrheit abwehren. In den ebenfalls neuen Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten sollen prinzipiell nicht nur Staaten mit „exzessiven“ Leistungsbilanzdefiziten, sondern auch mit „exzessiven“ Überschüssen Gegenstand eines Verfahrens werden und aufgefordert werden können, die Überschüsse abzubauen. Sanktionen werde es aber gegen Überschussländer wie Deutschland keine geben, hieß es am Rande des Breslauer Ministertreffens. Ob dies der noch nicht veröffentlichte Kompromisstext explizit ausschließt, blieb aber offen.
EU streitet wieder über Finanztransaktionssteuer
Die EU-Staaten sind weiter uneins in der Frage, ob Europa eine Steuer auf Finanzmarktgeschäfte einführen soll. Auf dem informellen Treffen der EU-Finanzminister am Wochenende in Breslau warben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein französischer Amtskollege François Baroin für die Einführung einer solchen Steuer, möglichst in allen 27 Mitgliedstaaten. Großbritannien, Italien und Schweden lehnten die Steuer ab. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier räumte ein, es gebe in der EU keine einheitliche Position. Die Kommission werde aber in den kommenden Wochen einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Zur Verwirklichung der Steuer ist eine einstimmige Entscheidung notwendig. Schäuble sagte, er wolle zunächst den Kommissionsvorschlag für alle 27 Länder abwarten. Außerdem müsse koalitionsintern die Position der Bundesregierung abgestimmt werden. Notfalls solle die Steuer aber auch „nur“ in allen 17 Euro-Staaten eingeführt werden. Er wolle die Steuer nicht nur wegen der Einnahmen, sondern auch, um die Finanzmärkte zu entschleunigen. Freilich zeichnet sich auch in der Währungsunion keine einstimmige Zustimmung ab. Neben Italien sind auch die Slowakei und Estland gegen die Steuer.
wmu.
Die spinnen, die Eurokraten
Jürgen Gerdes (JuergenGerdes)
- 19.09.2011, 09:58 Uhr
Dieser Schwachsinn mit dem völlig gescheiterten EURO und ...
Rüdiger Noll (krn)
- 19.09.2011, 04:43 Uhr
"Dadurch KÖNNEN Haushaltssünder früher bestraft werden"
K. Peter Luecke (microplan2002)
- 19.09.2011, 00:53 Uhr
Verschärfung des Stabilitätspaktes? Da lachen die Hühner und weinen die Bürger!
Jörg Addicks (JADH)
- 19.09.2011, 00:48 Uhr
Alter Wein in neuen Schläuchen
Werner Augustin (werneraugustin)
- 19.09.2011, 00:28 Uhr