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Euro-Rettungsschirm Union und FDP einig über Parlamentsbeteiligung

 ·  Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, wie das Parlament an den Entscheidungen über die Erweiterung des Rettungsfonds EFSF beteiligt werden soll.

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Die Bundesregierung soll künftig keinen Hilfsmaßnahmen aus dem Hilfsfonds für hoch verschuldete Euro-Mitgliedstaaten zustimmen dürfen, wenn der Bundestag das vorher nicht ausdrücklich gebilligt hat. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen verständigt. „Wir haben eine umfassende Mitwirkung des Bundestages bei Maßnahmen des Rettungsschirmes vorgesehen, die weit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgeht“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Barthle.

Grundsätzlich gilt nach dem Koalitionsentwurf, dass der Vertreter der Bundesregierung im erweiterten Hilfsfonds EFSF einem Beschlussvorschlag, der die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berührt, nur zustimmen oder durch Enthaltung ermöglichen darf, wenn das Parlament hierzu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. „In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit werden die Beteiligungsrechte des Bundestages von Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages wahrgenommen, die der Haushaltsausschuss benennt“, heißt es in dem Entwurf.

„Die Anzahl der zu benennenden Mitglieder ist geringstmöglich, aber so hoch, dass jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden.“ Bei Notmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungsgefahren liege die besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit regelmäßig vor. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Steinmeier lobte den Kompromiss. In der CDU/CSU-Fraktion gab es hingegen erheblichen Widerstand. Unter anderem Bundestagspräsident Lammert machte deutlich, ihm reichten die Formulierungen zur Parlamentsbeteiligung nicht aus.

Im Extremfall kann sich das Risiko verdoppeln

Der Bundestag soll am 29. September die Ausweitung der EFSF beschließen. Der Garantierahmen soll auf 780 Milliarden Euro erhöht werden. Davon soll Deutschland bis zu 211 Milliarden Euro übernehmen; hinzu kommt ein Puffer von 20 Prozent. Mit der Refinanzierung verbundene Zinsverpflichtungen kommen hinzu, so dass sich das deutsche Risiko im Extremfall verdoppeln kann. Anders als bisher soll der Hilfsfonds Anleihen von Euro-Ländern direkt oder über die Märkte aufkaufen dürfen. Zudem soll er einem Land vorsorglich eine Kreditlinie bereitstellen können. Auch dürfen künftig Staaten Geld erhalten, um ihre Finanzinstitute zu stützen. Mit all dem will man Ansteckungsgefahren im Euro-Raum abwehren.

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