20.06.2011 · Die griechische Krise lässt leicht vergessen, dass die EU noch immer nach einer umfassenden Antwort auf die Wirtschafts- und Schuldenkrise sucht. Auf dem EU-Gipfel in Brüssel sollen viele Reformen in Gesetzesform gegossen werden.
Von Werner Mussler, LuxemburgDie Griechenland-Krise ist nicht der einzige Grund, warum diese Woche - wieder einmal - zur Woche der Entscheidungen wird. Viele Reformen, die Staats- und Regierungschefs auf ihrem vergangene Gipfeltreffen im März im Grundsatz beschlossen hatten, sind immer noch nicht in Gesetzesform gegossen. Als Stichtag ist der EU-Gipfel an diesem Donnerstag und Freitag in Brüssel vorgesehen. Doch längst nicht alles ist geklärt. Auf der Tagesordnung stehen die Verschärfung des Stabilitätspakts, die Beurteilung von Leistungsbilanzüberschüssen, die Ausweitung des Euro-Krisenfonds und die Beteiligung privater Investoren. Die EU-Finanzminister müssen sich deshalb an diesem Montag in Luxemburg nicht nur um Griechenland kümmern. Sie müssen auch versuchen, den Streit über die Gesetzgebung auszuräumen. Sollten die wichtigsten Regeln nicht bis Ende der Woche unter Dach und Fach sein, drohte der EU eine neue Debatte über ihre Fähigkeit, Lehren aus der Krise zu ziehen.
Wirtschaftspolitische Steuerung
Hinter diesem unscharfen Begriff stehen sechs Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission. Ihr Ziel besteht darin, die EU-Aufsicht über die Wirtschaftspolitik der Staaten auf einzelnen Feldern zu verstärken. So sollen Fehlentwicklungen früher erkannt und teilweise auch bestraft werden. Es geht um zweierlei: eine Verschärfung des EU-Stabilitätspakts und die Einführung eines Verfahrens bei „makroökonomischen Ungleichgewichten“.
Der Stabilitätspakt soll einen erweiterten Anwendungsbereich und neue Verfahrensregeln erhalten. Künftig soll nicht nur ein übermäßiges Staatsdefizit, sondern auch eine zu hohe Staatsschuld geahndet werden. Auch der Sanktionskatalog soll erweitert werden. Die Verfahrensänderung soll dafür sorgen, dass Sanktionen „automatischer“ verhängt werden können. Vorgesehen ist dafür die Regel einer umgekehrt qualifizierten Mehrheit: Der Ministerrat soll von der EU-Kommission vorgeschlagene Sanktionen nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit abwenden können. Diese Regel ist für den „korrektiven Teil“ des Paktes - wenn also ein Land per Sanktion zur Senkung eines bereits eingetretenen Defizits gebracht werden soll - nicht mehr strittig. Für den „präventiven Teil“ lehnen Deutschland und Frankreich die Regel der umgekehrten qualifizierten Mehrheit aber ab, die anderen Mitgliedstaaten haben sich ihnen zähneknirschend angeschlossen. Im „präventiven Teil“ ist festgelegt, dass ein Land gar kein oder nur ein geringes strukturelles, also konjunkturbereinigtes Haushaltsdefizit aufweisen darf.
Damit soll schon die Entstehung von Defiziten verhindert werden: Ein Staat soll bei guter Konjunktur Überschüsse erzielen. Tut er es nicht, kann die Kommission Sanktionen vorschlagen, auch wenn der Defizit-Referenzwert von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts noch nicht überschritten ist. Bisher kann dieser Vorschlag nur durch eine Zweidrittelmehrheit aktiviert werden. Wie die Kommission besteht auch die Parlamentsmehrheit auf der umgekehrt qualifizierten Mehrheit, im Ministerrat gilt dieser Punkt als nicht mehr verhandelbar - einer der beiden Konflikte zwischen Rat und Parlament, die noch auszuräumen sind.
Zum anderen sollen Verfahren bei „makroökonomischen Ungleichgewichten“ eingeführt werden. Die Kommission soll künftig die Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten anhand verschiedener Indikatoren - vor allem Arbeitsproduktivität und Löhne - prüfen und in Einzelfällen auch Sanktionen verhängen können. Anders als von Deutschland gefordert, sieht der vorläufige Kompromiss von Rat und Parlament eine grundsätzlich „symmetrische“ Behandlung von Leistungsbilanzüberschüssen und -defiziten vor. Damit könnten theoretisch auch Exportüberschüsse Gegenstand von Beanstandungen sein, was Deutschland unbedingt verhindern will. Derzeit ist die symmetrische Behandlung nur vorgesehen, wenn sie „angemessen“ ist - was im Falle von Exportüberschüssen schwer vorstellbar ist. Die deutsche Seite will weiterhin eine rein asymmetrische Behandlung durchsetzen. In EU-Kreisen heißt es, angesichts der wichtigen Rolle Deutschlands auf anderen aktuellen Konfliktfeldern - Stichwort Griechenland - werde sich die deutsche Seite am Ende wohl auch durchsetzen. Damit konzentrierten sich die Ungleichgewichtsverfahren auf Staaten mit Defiziten in der Wettbewerbsfähigkeit - bis auf weiteres also die Südstaaten.
Europäisches Semester
Erstmals entscheiden die Minister über die Kommissionsberichte zur Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten im Rahmen des europäischen Semesters. Die EU-Behörde hat diese Berichte vor zwei Wochen vorgelegt und allen Ländern einige wirtschafts- und finanzpolitische Hausaufgaben aufgegeben. Deutschland wurde beispielsweise aufgefordert, die Sanierung und Verkleinerung der Landesbanken endlich voranzutreiben. Allzu verbindlich sollen die Beschlüsse indes nicht werden: Die Bundesregierung leitet daraus keine konkreten Handlungsanweisungen ab. Die für den EU-Gipfel vorgesehenen Beratungen der Verantwortlichen über ähnliche Themen im Rahmen des von Merkel initiierten „Euro-Plus-Pakts“ sollen ähnlich unverbindlich sein.
„Ertüchtigung“ des EFSF
Weil der Krisenfonds EFSF wegen notwendiger Übersicherungen nicht das komplette Volumen von 440 Milliarden Euro, sondern nur etwa 250 Milliarden Euro ausleihen kann, hatten die EU-Staats- und Regierungschefs im März beschlossen, den Fonds zu „ertüchtigen“, also die Kreditsumme auf 440 Milliarden Euro zu erhöhen. Dafür sind zusätzliche Garantien der Mitgliedstaaten erforderlich. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich aber geweigert, einer sofortigen Aufstockung zuzustimmen. Das Thema steht nun abermals auf der Tagesordnung. Der Druck wächst, die „Ertüchtigung“ zu beschließen: Es wird immer wahrscheinlicher, dass der EFSF für weitere Kredite an Griechenland bereitstehen muss. Zeitungsmeldungen vom Wochenende deuten darauf hin, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einer baldigen Erhöhung der Kreditsumme zustimmen könnte.
Vertragsänderung für den ESM
Verabredungsgemäß wird der Krisenfonds EFSF 2013 durch eine endgültige Maßnahme abgelöst, die Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) heißen soll. Merkel hat durchgesetzt, dass dafür die europäischen Verträge geändert werden. So will sie sicherstellen, dass der ESM nur in Anspruch genommen wird, wenn es im Sinne der Finanzstabilität des Euroraums nicht anders geht (“ultima ratio“). Streit gibt es nun über die von Merkel ebenfalls im Grundsatz durchgesetzte grundsätzliche Beteiligung privater Investoren. Er hat einen ähnlichen Hintergrund wie der aktuelle Streit über die Beteiligung Privater an neuen Griechenland-Hilfen. Anders als Deutschland wollen viele Mitgliedstaaten verhindern, dass die Beteiligung Privater direkt im Gesetzestext festgehalten wird.
"... - werde sich die deutsche Seite am Ende wohl auch durchsetzen."
Luc Lebras (Kurt-Horst)
- 20.06.2011, 13:18 Uhr
makroökonomische Ungleichgewichte...
mathias dumke (alfons01)
- 20.06.2011, 13:59 Uhr
Angst um Europa
Ron Schmitz (Ron777)
- 20.06.2011, 14:02 Uhr
Haha - Ahndung zu hoher Staatschulden
Pascal Perters (lepetitpuce)
- 20.06.2011, 14:12 Uhr
Europäische Union der Versager
Bernd Löhr (tholomaz)
- 20.06.2011, 14:24 Uhr