Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM und des europäischen Fiskalpakts durch Bundespräsident Joachim Gauck nur unter Auflagen erlaubt. Die Zahlungsverpflichtungen dürfen demnach nicht 190 Milliarden Euro übersteigen. Auch muss der Bundestag jeweils beteiligt werden. Das sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch morgen in Karlsruhe.
Das Gericht entschied damit über rund 37.000 Verfassungsbeschwerden des überparteilichen Vereins „Mehr Demokratie“ sowie des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linksfraktion im Bundestag. Geklagt hatte auch unter anderem eine „Professorengruppe“ von Wirtschafts- und Rechtswissenschaftlern. Noch am Wochenende hatte Gauweiler einen Eilantrag nachgeschoben, der sich gegen die Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB) richtete, unbegrenzt Anleihen von Krisenländern aufzukaufen. Diesen Antrag lehnte Voßkuhle jetzt ausdrücklich ab.
Streng genommen handelt es sich bei dem jetzt verkündeten Richterspruch nur um eine vorläufige Eilentscheidung. Da sich die Richter aber nach der mündlichen Verhandlung im Juli ungewöhnlich viel Zeit genommen haben, wird allgemein damit gerechnet, dass das in einigen Monaten erwartete endgültige Urteil nicht anders ausfallen, sondern lediglich einige Ergänzungen enthalten wird.
@Paul Rabe
Klaus Hundertmark (KlausHundertmark)
- 12.09.2012, 17:23 Uhr
Europa
Helmut Ruf (Pomena)
- 12.09.2012, 13:44 Uhr
Urteil
Helmut Ruf (Pomena)
- 12.09.2012, 13:38 Uhr
Mich wundert's , daß es so ruhig ist,
Dirk Stecher (dirkstecher)
- 12.09.2012, 12:33 Uhr
Wer hat denn von Juristen etwas anderes erwartet?
Uwe Bussenius (uwebus)
- 12.09.2012, 11:34 Uhr