10.05.2010 · Die Furcht vor spekulativen Angriffen auf die Gemeinschaftswährung wächst. Die EU-Mitgliedsstaaten opfern deshalb im Schnelldurchlauf zentrale Prinzipen der Währungsunion und beschließen einen Rettungsschirm.
Von Werner Mussler, BrüsselAus Furcht vor spekulativen Angriffen auf den Euro weicht die EU zentrale Regeln der Währungsunion im Schnelldurchgang auf und zieht die letzten Optionen, um deren Zusammenbruch zu verhindern. Die Finanzminister der 27 EU-Staaten wollten bei einem kurzfristig anberaumten Sondertreffen am Sonntag in Brüssel einen Rettungsschirm des Euro-Raums für hochverschuldete Mitglieder des Währungsraums beschließen, mit dem Spekulanten von weiteren Attacken auf die Einheitswährung abgeschreckt werden sollen.
Der schnelle Beschluss sollte bis zur Öffnung der asiatischen Märkte in der Nacht zum Montag vollzogen sein, der damit verknüpfte Rettungsmechanismus bei Bedarf sofort aktiviert werden. Dem Beschluss war in der Nacht zum Samstag ein Krisengipfel der Staats- und Regierungschefs des Euro-Raums vorausgegangen. Mehrere Teilnehmer beschworen dabei die Notwendigkeit, die „Stabilität des Euro-Raums als Ganzes“ durch Eilmaßnahmen zu schützen. Die Griechenland-Krise drohe sich zu einer „systemischen Krise“ der Währungsunion auszuweiten, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) danach.
Mehrere Modelle eines Schirms werden diskutiert
Das Treffen der Minister dauerte bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch an. Die zuständige EU-Kommission trat am Sonntagmittag zu einer Sondersitzung zusammen, um den formalen Vorschlag für die neue Regelung zu beschließen. Diesen legte EU-Währungskommissar Olli Rehn anschließend den Ministern vor. Zu Beginn des Treffens zeichneten sich vor allem Vorbehalte jener Staaten ab, die dem Euro-Raum nicht angehören. Zwar soll der Rettungsschirm nur von den Euro-Staaten getragen werden; der Beschluss über den bislang beispiellosen Rettungsschirm erfordert aber eine qualifizierte Mehrheit im EU-Ministerrat, dem alle 27 Staaten angehören.
Der Rettungsmechanismus, der zunächst vor allem Länder wie Portugal und Spanien betreffen könnte, soll offenbar nach dem Modell des auf dem Höhepunkt der Finanzkrise beschlossenen Rettungsschirms für die Banken funktionieren. Danach sagt die Euro-Gruppe eine weit gehende Haftung für in Not geratene Euro-Staaten zu und hofft, dass mögliche Spekulanten von dieser Garantie abgeschreckt werden. Vor Ende des Treffens waren mehrere Modelle über die genaue Ausgestaltung des Rettungsschirms in der Diskussion. Nach Angaben von Diplomaten galt es aber als wahrscheinlich, dass der Mechanismus auf mehreren Säulen aufbauen soll.
EU soll künftig Geld direkt am Markt aufnehmen können
Als erstes zentrales Element soll die Europäische Zentralbank (EZB) zusagen, künftig im Bedarfsfall - wie der amerikanische Federal Reserve Board und die Bank of England - auch direkt Anleihen hochverschuldeter Euro-Staaten aufzukaufen. Die EZB hatte sich gegen diese Möglichkeit bislang strikt gewehrt. EZB-Präsident Jean-Claude Trichet hatte erst am Donnerstag entsprechende Forderungen zurückgewiesen. Zweitens soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die EU künftig direkt Geld am Markt aufnehmen kann, um in Not geratene Euro-Staaten zu unterstützen.
Diese Möglichkeit hatte die Bundesregierung mit Blick auf die Griechenland-Hilfen bislang immer mit dem Argument ausgeschlossen, es handle sich um ein „Gemeinschaftsinstrument“, das zur Finanzierung von Euro-Staaten nicht herangezogen werden dürfe. Nicht zuletzt wegen dieser deutschen Einwände waren die bisherigen Hilfen an Griechenland als bilaterale Kredite einzelner Staaten und nicht als EU-Kredit organisiert worden. Allerdings sollen solche Kredite - unter Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) - nach dem Vorbild der Hilfen an Athen die dritte Säule des Rettungsschirms bilden.
Überschuldung bislang kein Grund für Hilfen
Das Gemeinschaftsinstrument soll nach dem Vorbild der Zahlungsbilanzhilfen funktionieren, die die EU bislang Nicht-Euro-Staaten gewähren kann, allerdings nur, wenn diese in Zahlungsbilanzschwierigkeiten geraten. Jüngst haben Ungarn, Lettland und Rumänien von dieser Art Hilfe profitiert. Das Geld dafür nimmt die Kommission dafür Mittel zu günstigen Bedingungen am Kapitalmarkt auf und stellt sie den bedürftigen Staaten zur Verfügung. Überschuldung gilt bislang allerdings ausdrücklich nicht als Grundlage dieser Hilfen.
Offen blieb am Sonntag, wie sich der Rettungsschirm mit mehreren Regelungen der Europäischen Verträge vereinbaren lässt. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU) verbietet in Artikel 123 ausdrücklich den unmittelbaren Erwerb öffentlicher Schuldtitel durch die EZB. Zudem gilt Artikel 125 AEUV, der den Euro-Staaten die Haftung für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten verbietet (no bail out), erst recht für die Union als Ganzes.
Rechtsgrundlage für Sarkozy nicht entscheidend
Als juristische Rechtfertigung für ihr Vorgehen will die EU offenbar Artikel 122 AEUV heranziehen. Dieser erlaubt es, dass die EU einem Mitgliedstaat, der aufgrund von „außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von ernsthaften Schwierigkeiten bedroht ist“, unter bestimmten Bedingungen einen „finanziellen Beistand“ gewährt. Diese Bestimmung war mit Blick auf Griechenland ausdrücklich ausgeschlossen, weil das Land für seine Überschuldung selbst verantwortlich ist.
Mit Blick auf die Verschuldung weiterer Staaten wird das jetzt offenbar nicht so gesehen, weil spekulative Attacken als „nicht selbstverschuldet“ gelten. Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hatte nach dem Krisengipfel am frühen Samstagmorgen gesagt, die Frage der Rechtsgrundlage für den Rettungsschirm sei nicht entscheidend, da die Märkte diese Frage nicht interessiere. Entscheidend sei, dass der Mechanismus bei Marktöffnung zum Wochenbeginn funktioniere.
Trichet warnt vor „systemischer Krise“
Der Krisengipfel in der Nacht zum Samstag war ursprünglich nur dafür gedacht gewesen, den Anteil der Euro-Staaten am Sparpaket für Griechenland endgültig zu beschließen und einen ersten Meinungsaustausch zur Reform des EU-Stabilitätspakts zu führen. Dem Vernehmen nach drangen aber mehrere Staatschefs, vor allem Sarkozy, auf einen schnellen, weitergehenden Beschluss. Zuvor hatte es Gerüchte über abgesprochene Attacken amerikanischer und asiatischer Fonds auf den Euro gegeben, die Risikoaufschläge für portugiesische und spanische Staatsanleihen waren am Freitagnachmittag deutlich gestiegen.
Diplomaten berichteten, vor allem Warnungen des Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Jean-Claude Trichet, hätten die Staats- und Regierungschefs zu schnellen Beschlüssen veranlasst. Trichet habe gesagt, die Griechenland-Krise lasse sich angesichts der spekulativen Attacken auf die Einheitswährung nicht mehr isolieren, es drohe vielmehr eine „systemische Krise“ des Euro. Sarkozy, der vor dem Gipfeltreffen zahlreiche bilaterale Gespräche geführt, den Chef der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, aber nicht konsultiert hatte, beanspruchte in der Nacht zum Samstag die Urheberschaft auf die Gipfelbeschlüsse für sich. Diese gingen „zu 95 Prozent“ auf französische Vorstellungen zurück. Der Beschluss der „Chefs“ des Euro-Raums bedeute, dass „wir endlich eine veritable Wirtschaftsregierung haben“, sagte Sarkozy nach dem Treffen.
Völliger Irrsinn
Terrence Troesch (twt89)
- 10.05.2010, 10:09 Uhr