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Debatte über Parlamentsbeteiligung „EFSF muss handlungsfähig sein“

01.09.2011 ·  Im Streit über die Ausweitung des Euro-Rettungsschirms warnt Finanzminister Schäuble den Bundestag davor, zu hohe Mitbestimmungshürden zu errichten. Der Rettungsfonds EFSF müsse schnell reagieren können, das Parlament dürfe „spekulative Prozesse nicht anheizen.“

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Im Streit über die Reform des Euro-Rettungsschirms hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Bundestag davor gewarnt, zu hohe parlamentarische Mitbestimmungshürden zu errichten. Der Rettungsfonds EFSF müsse „handlungsfähig sein“ und schnell auf Entwicklungen an den Finanzmärkten reagieren können, sagte Schäuble am Mittwochabend in ARD und ZDF. „Bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Entscheidungen müssen wir darauf achten, dass wir spekulative Prozesse nicht anheizen.“

Abgeordneten, die eine Aushebelung ihrer Mitspracherechte durch die Bundesregierung befürchten, hielt er entgegen: „Das Haushaltsrecht (des Bundestages) steht überhaupt nicht zur Debatte.“ Zugleich zeigte er sich aber zuversichtlich: „Wir finden da eine der Sache angemessene Lösung.“

Das Kabinett hatte zuvor eine Änderung des sogenannten Stabilisierungs-Gesetzes beschlossen, die zur Reform des Euro-Rettungsfonds EFSF nötig ist. Die von der Opposition und Teilen der Koalition geforderte stärkere Beteiligung der Abgeordneten wurden ausgeklammert. Dabei wird ein Mittelweg diskutiert: Demnach bedürften gravierende Entscheidungen - etwa über Hilfen für ein Land - der Zustimmung des Plenums, andere, weniger gewichtige - etwa über Maßnahmen ohne Ausweitung des Finanzrahmens - die Billigung des Haushaltsausschusses.

„Königsrecht des Parlaments“

Bislang muss sich die Regierung bei Inanspruchnahme des bisherigen EFSF-Fonds nur um „Einvernehmen“ mit dem Haushaltsausschuss bemühen. „Das reicht uns nun nicht mehr aus“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle, der das Stufenmodell mit seinem FDP-Kollegen Otto Fricke entwickelt hat. „Das Königsrecht des Parlaments, das Haushaltsrecht, bleibt (damit) gewahrt.“ Das Thema wird an diesem Donnerstag auch Union, FDP und Grüne auf ihren Fraktionsklausuren beschäftigen.

Der EFSF soll künftig nicht nur Kredite an überschuldete Euro-Länder finanzieren, sondern auch Anleihen von Euro-Ländern aufkaufen, vorsorglich Kredite zusagen und Geld zur Bankenstützung bereitstellen können. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf, der den rechtlichen Rahmen dafür schafft.

Damit sich der EFSF künftig so günstig wie möglich 440 Milliarden Euro am Kapitalmarkt beschaffen kann, wird der Garantierahmen der Euro-Länder auf 780 Milliarden Euro erhöht. Die deutschen Bürgschaften sollen mit dem Gesetz von 123 Milliarden Euro auf maximal 211 Milliarden Euro steigen. Die Beteiligungsrechte des Bundestages sind in der vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe ausgeklammert worden. Der Bundesrat fordert, stärker in die Entscheidungen eingebunden zu werden.

Rösler: Haushaltspolitische Daumenschrauben weiter anziehen

Der SPD-Vorsitzende Gabriel kündigte an, seine Partei werde die Vergemeinschaftung von Schulden mittragen, weil es im Interesse der exportorientierten Bundesrepublik notwendig sei. Es müsse aber klar werden, dass die „Zeche“ auch durch den Finanzsektor mit bezahlt werde. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Trittin sagte: „Wir sind zu einem gemeinsamen Vorgehen zur Sicherung der Rechte des Bundestages bereit.“

Wirtschaftsminister Rösler (FDP) regte an, die „haushaltspolitischen Daumenschrauben“ weiter anzuziehen. Er könne sich vorstellen, die Maastricht-Defizitgrenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes mittelfristig abzusenken. Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Kauder, warnte vor überzogenen Vorstellungen, was die Beteiligung des Bundestages betrifft.

Zwar sei klar, dass der Bundestag an den Entscheidungen beteiligt werden müsse. „Aber es muss auch die Umsetzung eines solchen Rettungsschirmes operativ möglich sein, ohne dass große öffentliche Diskussionen im Bundestag stattfinden“, sagte Kauder. Der CDU-Politiker kündigte an, dass sich die Regierungsfraktionen mit den Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen auf Leitlinien zur möglichen Beteiligung des Bundestags verständigen wollten. Das werde auch im Lichte der nächste Woche erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geschehen.

Entwurf trägt eher die Handschrift der Union

Bisher muss sich die Regierung vor neuen Hilfen nur um ein „Einvernehmen“ mit dem Haushaltsausschuss bemühen. Im Extremfall kann sie selbst bei einem ablehnenden Votum dieses Gremiums einer Maßnahme zustimmen. Barthle wirbt für abgestufte Mitwirkungsrechte des Bundestags.

Hilfskrediten für angeschlagene Euro-Staaten, die Rekapitalisierung von Finanzinstituten und Anleihenaufkäufen am Primär- und Sekundärmarkt soll der deutsche Vertreter im EFSF-Gouverneursrat nur zustimmen, wenn der Bundestag dies vorher gebilligt hat. „Stimmt der Deutsche Bundestag nicht zu, hat der deutsche Vertreter mit Nein zu stimmen“, heißt es in einem Entwurf für das Konzept.

Die vorgesehenen Leitlinien für die operative Ausgestaltung der Anwendung der neuen Instrumente sollen vom Haushaltsausschuss gebilligt werden müssen, bevor der deutsche Vertreter im Gremium der EFSF diesen zustimmen kann. Der Haushaltsausschuss soll zudem gefragt werden, wenn die Bedingungen für bereits genehmigte Notmaßnahmen nachträglich geändert werden, aber der genehmigte Gewährleistungsrahmen für das jeweilige Programm unverändert bleibt. Er soll auch „zeitnah und umfassend“ informiert werden, wenn Tranchen eines Kreditpakets ausgezahlt werden. Der Entwurf trägt eher die Handschrift der Union als die der FDP.

Länder wollen in Beratungen einbezogen werden

Auch die Länder fordern eine stärkere Beteiligung. „Bisher hat die Bundesregierung den Bundesrat zum neuen EFSF in keinster Weise einbezogen“, sagte Baden-Württembergs Europaminister Friedrich (SPD) dieser Zeitung. Der Wunsch der Kanzlerin nach einer Sondersitzung des Bundesrates am 30. September werde die übliche Beratungsfrist von drei Wochen faktisch auf einen Tag verkürzen. „Entsprechend wichtig ist es, dass die Länder vorher in die Beratung einbezogen werden.“

Es gehe um Größenordnungen, die die Länder nicht ungeschoren ließen, wenn doch etwas schief gehen sollte. Nicht jede einzelne Maßnahme müsse durch den Bundesrat bestätigt werden. Aber bei wesentlichen Entscheidungen der EFSF müsse der Bundesrat beteiligt werden. „Das sei die Position aller 16 Länder.“

Die Länder müssten über die einzelnen Maßnahmen informiert werden und die Möglichkeit erhalten, Stellung zu beziehen. „Wir sind bereit zu helfen, aber der Bundesrat kann nicht aus einer Notsituation seine Rechte aufgeben. Bisher hat der Bundesrat keine Maßnahme in der Eurostaaten-Schuldenkrise gebremst oder blockiert. Wer das erhalten will, der sollte uns mehr Aufmerksamkeit schenken“, mahnte Friedrich. Hessens Justizminister Hahn (FDP) drohte mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses, wenn der Bund die Forderungen der Länder ignoriert.

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31.05.2012 11:05 Uhr
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