Herr Zeitler, die Europäische Bankenaufsicht (EBA) will in den laufenden Stresstests Zähne zeigen. Die Märkte befürchten jedoch abermals zu weiche Krisenszenarien.
In der öffentlichen Wahrnehmung ist bislang nicht angekommen, wie hart die neuen Stresstests sind. In Deutschland wird in den Jahren 2011 und 2012 ein Wachstumseinbruch von 4,6 Prozent unterstellt. Gleichzeitig wird ein Anstieg der Zinsen über die gesamte Zinskurve hinweg angenommen, obwohl typischerweise in einem solchen Konjunktureinbruch die Geld- und Kapitalmarktzinsen sinken. Darüber hinaus werden in Deutschland Institute in den Test einbezogen, deren Anteil an der gesamten Bilanzsumme des Bankensektors weniger als 2 Prozent beträgt. In anderen Ländern liegt diese Grenze deutlich höher.
Was unterscheidet die stillen Einlagen der Commerzbank von denen der Helaba? Warum werden die einen als hartes Kernkapital anerkannt, die anderen aber nicht?
Ich kann mich nicht zu einzelnen Instituten äußern. Wir hätten es aber begrüßt, wenn die Stresstests auf geltendem Recht basiert hätten, also auf der ja erst Ende 2010 in Kraft getretenen neuen EU-Kapitalrichtlinie. Die Festlegung oder Änderung von Rechtsgrundlagen sollte nicht durch die Exekutive, sondern durch den demokratischen Gesetzgeber erfolgen. Nach der EU-Kapitalrichtlinie sind die stillen Einlagen als Kernkapital anzuerkennen. Für die künftige Anerkennung als hartes Kernkapital nach Basel III gibt es die bekannten Übergangsfristen. Unabhängig davon ist es zu begrüßen, wenn einzelne Institute pragmatisch handeln und die später ohnehin anstehende Härtung der stillen Einlagen vorziehen. Dies erleichtert nicht nur das Bestehen des Stresstests, sondern schafft auch zusätzliches Marktvertrauen.
Warum bleibt in den Stresstests das Bankbuch und damit die Umschuldung eines Eurolandes außen vor?
Das Bankbuch wird durchaus in den Stress einbezogen, zum Beispiel bei der Kreditmigration, also einer Verschlechterung der Qualität von Unternehmenskrediten. Auch Staatsanleihen im Handelsbuch werden gestresst, also dort, wo sich Marktwertveränderungen direkt ertragswirksam niederschlagen. Außerdem beziehen die Stresstests Auswirkungen veränderter Staatenbonität auf die Refinanzierungskosten der Banken ein. Damit geht der europäische Stresstest über die amerikanischen Tests hinaus, was in der Öffentlichkeit kaum beachtet wird.
Aber europäische Staatsanleihen, die bis zur Endfälligkeit und damit im Bankbuch gehalten werden, bleiben außen vor. Die Märkte erwarten aber die Umschuldung Griechenlands.
Für das gewählte Vorgehen spricht die Konsistenz des von den europäischen Regierungschefs vor kurzem beschlossenen Rettungsmechanismus mit dem beeindruckenden Volumen von 750 Milliarden Euro. Außerdem sind die Forderungen deutscher Institute gegenüber Griechenland über die BIZ-Statistiken ohnehin transparent. Sie dürften brutto bei etwa 30 Milliarden Euro liegen, davon etwa 17 Milliarden Euro gegenüber dem griechischen Staat. Bei Berücksichtigung von Sicherheiten dürften es insgesamt etwa 12 bis 15 Milliarden Euro sein. Zum Vergleich: Das Kernkapital der deutschen Institute beträgt rund 340 Milliarden Euro.
Aber der Anstieg der Risikoaufschläge für griechische Staatsanleihen zeigt, dass der Markt von den Sparanstrengungen Griechenlands nicht überzeugt ist.
Markterwartungen sind volatil. Die Erfahrung zeigt, dass die Märkte ein vertrauensbildendes Konsolidierungs- und Reformprogramm anerkennen, wenn es verlässlich umgesetzt wird. Griechenland hat sein Programm erst kürzlich durch umfangreiche Privatisierungszusagen deutlich nachgebessert. Die Chance für eine umfassende Reform der Finanzstruktur Griechenlands sollte genutzt werden.
Die neuen Eigenkapitalregeln nach Basel III sind noch unvollständig. Welche Rolle werden Staatsanleihen im Liquiditätspuffer spielen?
Der Liquiditätspuffer ist eine der noch offenen Fragen. Wir haben bei den bisherigen Beratungen in Basel erreicht, dass der Liquiditätspuffer nicht nur ausschließlich aus Staatsanleihen gebildet werden muss. Bis zu 40 Prozent können auch private Wertpapiere wie etwa Pfandbriefe oder qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen berücksichtigt werden. Im Jahr 2013 wird es zu einer Überprüfung kommen. Auf Basis der dann vorliegenden Daten ist anzustreben, die 40-Prozent-Grenze für private Schuldtitel anzuheben. Damit wäre auch das Problem der Staaten gelöst, die aufgrund niedriger Staatsverschuldung gar nicht so viele öffentliche Schuldtitel haben, wie sie die Banken dort zur Liquiditätsvorsorge benötigen. Gerade aus den Erfahrungen des letzten Jahres sollten die Aufseher Lehren ziehen und keine Regeln schaffen, die eine Schlagseite zugunsten öffentlicher Verschuldung schaffen.
Warum bleiben Staatsanleihen von der Unterlegung mit Eigenkapital befreit?
Sie spielen damit auf die europäische Kapitaladäquanzrichtlinie an, die für Staatsanleihen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum eine Nullgewichtung vorsieht. Aus dem Blickwinkel der Aufsicht bergen solche Nullgewichtungen immer die Gefahr von Fehlanreizen. Man muss aber auch die Probleme von Alternativen bedenken: So lassen die Baseler Regeln alternativ auch eine Kapitalunterlegung von Staatsanleihen nach dem jeweiligen Rating zu. Dies würde aber den Einfluss der Ratingagenturen und damit die Gefahr der Prozyklik erhöhen, was ebenfalls nicht erwünscht ist.
Wie definieren Sie die Systemrelevanz einer Bank?
Die vier in Basel herausgearbeiteten Kriterien geben eine gute Orientierung: die Größe einer Bank, ihre Verflechtung mit anderen Instituten, ihre Komplexität und die Ersetzbarkeit der von ihr erbrachten Dienstleistungen bei einem Marktaustritt. Nach diesen Kriterien lässt sich mit einiger Sicherheit für einen überschaubaren Kreis von 15 bis 20 Instituten auf der Welt die Systemrelevanz feststellen.
Werden auch Auflagen zum Bilanzabbau berücksichtigt? So muss etwa die Commerzbank ihre Tochtergesellschaft Eurohypo bis Ende 2014 verkaufen.
Ein rechtlich vorgegebener Abbau von Bilanzpositionen sollte beim Kriterium der Größe eines Instituts berücksichtigt werden. Der Kreis der systemrelevanten Institute darf daher auch nicht statisch sein, sondern muss auf Veränderungen reagieren können.
Welche Regeln erachten Sie für systemrelevante Institute als erforderlich?
Nach der Zielvorgabe der G 20 müssen sie eine höhere Verlusttragfähigkeit aufweisen. Dies bedeutet eine über Basel III hinausgehende Kapitalausstattung, die nach unserer Auffassung auch über sogenanntes bedingtes Kapital erbracht werden kann. Damit würde man im Nebeneffekt ein antizyklisches Element erhalten: In guten Zeiten ist bedingtes Kapital ja Fremdkapital und kann nicht zum Aufbau von Bilanzpositionen genutzt werden. In schlechten Zeiten dagegen, wenn die Eigenkapitalausstattung unter einen Mindestwert fällt, würde es in echtes Eigenkapital gewandelt und kann somit die Kreditvergabe stützen.
Diese Pflichtwandelanleihen lösen aber nicht das Problem der Verflechtung.
Dazu haben wir in Basel internationale Großkreditregeln zwischen Finanzinstituten vorgeschlagen, wie wir sie von der EU her kennen. Bislang ist die Resonanz der Aufseher aus anderen Regionen aber zurückhaltend. Im Übrigen sind gerade für den Kreis der großen systemrelevanten Institute internationale einheitliche Regeln wichtig: Nationale Abgaben, wie die ursprünglich als „Obama-Tax“ bekannt gewordene Bankenabgabe, die jetzt in Deutschland, Großbritannien und anderen europäischen Staaten umgesetzt wird, sind deshalb zu berücksichtigen.
Befürchten Sie eine Überregulierung, und wie wollen Sie diese vermeiden?
Nach den Erfahrungen der Krise brauchen wir einen internationalen Ordnungsrahmen, der den Grundsatz der Nachhaltigkeit verlässlich auf den Finanzsektor überträgt. Gerade um der Glaubwürdigkeit und Effizienz dieser Regeln willen ist aber Zurückhaltung bei interventionistischen Detailregeln geboten, die sich nicht am Kriterium der Nachhaltigkeit und Vertrauensbildung orientieren.
90 europäische Banken im Stresstest
Mit ihren Stresstests will die Europäische Bankenaufsicht (EBA) die Belastbarkeit von 90 europäischen, darunter 13 deutschen Banken im Fall einer Krise prüfen. Die Banken haben vor Ostern die Ergebnisse ihrer Krisensimulationen bei den nationalen Aufsehern eingereicht. Die EBA prüft die Resultate und will sie bis Ende Juni veröffentlichen. Dadurch soll mehr Vertrauen in die Banken geschaffen werden. Die Institute müssen auch im schwersten Krisenszenario eine harte Kernkapitalquote von 5 Prozent erreichen. Diese Kennziffer bezeichnet das Verhältnis von bei Verlusten sofort haftendem Eigenkapital - also Stammkapital (zum Beispiel Aktien) und Gewinnrücklagen - zu Risikoaktiva (Kredite und Wertpapiere).
Auch akzeptiert die EBA die stillen Einlagen, die der Bund zum Beispiel in der Finanzkrise der Commerzbank gewährt hat, als hartes Kernkapital. Dagegen werden die stillen Einlagen der Bundesländer Niedersachsen und Hessen bei der Nord LB und der Helaba nicht anerkannt. Deshalb mussten diese stillen Einlagen entsprechend umgewandelt werden, damit die beiden Landesbanken die Stresstests bestehen werden.
Kritik hatte der nun zweite Stresstest hervorgerufen, weil darin nicht die Umschuldung eines Eurolandes simuliert wird. Die Anleihen, die Banken bis zur Endfälligkeit halten, ordnen sie dem Bankbuch zu. Dort wird eine Verschärfung der europäischen Schuldenkrise aber nicht durchgespielt, sondern nur im Handelsbuch. Diesem ordnen die Banken Schuldtitel zu, die sie vor Fälligkeit verkaufen wollen.
maf.
Globalisierung & Weltgerichtshof für Kapitalverbrechen im Finanzsektor
Franz Muller (fmuller)
- 27.04.2011, 12:29 Uhr
Diese "Stresstests" sind eine Verhöhnung der Bürger
Bryan Hayes (bhayes)
- 27.04.2011, 13:17 Uhr
Meiner ist aber größer, grüner, besser....
Jürgen Gerdes (JuergenGerdes)
- 27.04.2011, 13:45 Uhr
Banken sind NICHT systemrelevant!
Benji Prell (Geisterhoernchen)
- 27.04.2011, 14:10 Uhr
@Hayes: Mindestens 95% der Bürger wissen gar nicht was mit Stresstests gemeint
Pieter Kruger (OhmKruger)
- 27.04.2011, 14:43 Uhr