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Bankenabgabe Steuerzahler bleibt als Retter mit im Boot

25.08.2010 ·  Die Bankenaufsicht soll größere Eingriffsrechte bekommen und notleidende Institute zerschlagen können. Das hat das Kabinett an diesem Mittwoch beschlossen. Der Steuerzahler wird aber auch künftig Retter in der Not sein.

Von Kerstin Schwenn, Berlin
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Knapp zwei Jahre nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers hat die Bundesregierung an diesem Mittwoch im Kabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Banken an den Risiken einer abermaligen Finanzkrise beteiligt. Kern des Entwurfs ist zum einen eine Bankenabgabe. Mit dieser Abgabe, die in einen Restrukturierungsfonds fließen soll, müssen die Banken künftig Vorsorge für den Fall treffen, dass wieder ein Institut in eine wirtschaftliche Schieflage gerät und saniert oder abgewickelt werden muss. Einzahlen sollen alle Arten von Instituten mit Hauptsitz in Deutschland, also auch Sparkassen und Förderbanken, aber nicht Versicherungen oder Hedge-Fonds. Mit ihrem Gesetzentwurf kommt die Koalition einer europäischen Lösung zur Einführung einer Bankenabgabe zuvor.

Ein weiterer Schwerpunkt des Restrukturierungsgesetzes ist die Abwicklung insolventer Banken. Bisher gibt es dafür kein spezielles Verfahren. Für eine geordnete Abwicklung eröffnet das Gesetz künftig ein zweistufiges Verfahren: Zum einen kann die Bank selbst ein Sanierungsverfahren initiieren und weitgehend in Eigenregie durchführen. Dieses Verfahren orientiert sich an dem in der Industrie gängigen Insolvenzplanverfahren; es sieht beispielsweise einen vom Gericht eingesetzten Sanierungsberater vor. Misslingt indes die Sanierung oder zweifelt die Bankenaufsicht am Erfolg dieses Verfahrens, kann sie künftig einen Sonderbeauftragten zur Kontrolle der Bank einsetzen und schon präventiv eigene Restrukturierungspläne und Aufspaltungsszenarien der Banken anfordern, um im Krisenfall schnell handeln zu können.

Die Regierung will nicht länger gezwungen sein, eine große Bank zu retten

Zudem kann sie noch tiefer in die Eigentumsrechte eingreifen und gegen den Willen von Vorstand und Aktionären ein Reorganisationsverfahren anordnen. Die Aufsicht kann eine Bank dann sogar zerschlagen. Dabei kann sie die für die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems relevanten Teile aus der betroffenen Bank herausschneiden und sie verkaufen oder einer staatlichen „Brückenbank“ übertragen. Welche Bank oder Bankenteile systemrelevant sind, entscheidet die Bankenaufsicht. Der Rest des jeweiligen Instituts ginge dann in die Insolvenz.

Damit will die Regierung sicherstellen, dass sie nicht länger zur Rettung eines großen, systemrelevanten Instituts gezwungen würde, nur weil dessen Konkurs die gesamte Branche destabilisierte. Die Kosten solcher Operationen soll der neue, durch die Bankenabgabe gespeiste Restrukturierungsfonds mittragen. Er wird durch die in der Finanzkrise gegründete Finanzmarkt-Stabilisierungs-Anstalt verwaltet, die auch den Bankenrettungsfonds Soffin kontrolliert. Die Höhe der Sonderabgabe richtet sich nach der Größe, den Geschäftsfeldern und der Vernetzung der jeweiligen Bank. Der Abgabentarif ist progressiv gestaffelt: Bis zu einer Grenze von 10 Milliarden Euro beträgt der Satz 0,02 Prozent, von 10 bis 100 Milliarden Euro 0,03 Prozent und darüber hinaus 0,04 Prozent im Jahr. Ferner wird das Nominalvolumen der außerbilanziellen Derivate, die als besonders risikobehaftete Wertpapiere gelten, mit einem Steuersatz von 0,00015 Prozent belastet.

Allerdings ist die Ausstattung des Fonds nicht sehr üppig

Der Bankgewinn spielt grundsätzlich keine Rolle, jedoch soll die Abgabe bei 15 Prozent des Gewinns gedeckelt werden. Einzahlen müssen auch Banken, die keine Gewinne erwirtschaften. Der Mindestbeitrag beläuft sich dann auf 5 Prozent der zu zahlenden Bankenabgabe. Investmentbanken mit hohem Geschäftsrisiko sollen dabei stärker belastet werden als konservativer agierende Sparkassen. Nach dem Willen des Finanzministeriums können die Banken die neue Abgabe nicht steuerlich geltend machen.

Mit der Beteiligung der Banken will die Regierung der unbefriedigenden Situation begegnen, dass allein der Steuerzahler mit Milliardenbeträgen eine angeschlagene Bank retten muss. Allerdings ist die Ausstattung des Fonds nicht sehr üppig: Nach einer Modellrechnung - die auf Basis des Vorkrisenjahres 2006 erstellt wurde - kann Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) damit rechnen, dass die in Deutschland ansässigen Institute im Jahr etwa 1,3 Milliarden Euro an den Fonds überweisen. Davon müssten die Privatbanken 690 Millionen Euro übernehmen, die Landesbanken 319 Millionen Euro, die Sparkassen 60 Millionen Euro, die Volks- und Raiffeisenbanken 27 Millionen Euro und die übrigen Institute (DZ Bank, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken) 268 Millionen Euro.

Manager sollen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können

Hingegen hat allein die Rettung der Hypo Real Estate den Bund bisher 7,9 Milliarden Euro gekostet, die der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin zur Verfügung gestellt hat. Hinzu kommen Garantien des Soffin über 103,5 Milliarden Euro. Um eine große Insolvenz abzuwenden, reicht die Abgabe also nicht aus. Deshalb muss der Steuerzahler auch künftig damit rechnen, im Ernstfall haften zu müssen. Der Bund kann dem Fonds bis zu 20 Milliarden Euro an Krediten gewähren. Außerdem kann der Fonds Garantien von bis zu 100 Milliarden Euro für Kredite anderer Banken abgeben. Dazu werden die Mittel des Soffin umgewidmet, der von 2011 an keine neuen Hilfsanträge mehr annimmt.

Das Restrukturierungsgesetz enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Haftung der Organe von Aktiengesellschaften. Manager sollen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können. Damit Ersatzansprüche im Fall von Managementfehlern in Ruhe aufgearbeitet werden können und nicht an zu kurzen Verjährungsfristen scheitern, wird diese Frist für börsennotierte Gesellschaften und Kreditinstitute auf 10 Jahre verlängert. Mit dem Gesetzentwurf, der bis Jahresende im Gesetzblatt stehen soll, macht die Bundesregierung abermals Druck in der EU, um in der Bankenkontrolle voranzukommen.

Die Bankenaufsicht soll künftig weit größere Eingriffsrechte bekommen und notleidende Institute auch zerschlagen können. Der Steuerzahler wird aber auch künftig als Retter
in der Not mit im Boot sein.

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