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Am 7. September Karlsruhe entscheidet über Euro-Rettungsschirm

23.08.2011 ·  Dieses Urteil wird gespannt erwartet: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Milliardenhilfen für hochverschuldete Euroländer. Das Ergebnis wird am 7. September verkündet.

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Das Bundesverfassungsgericht wird am 7. September sein langerwartetes Urteil über die Milliardenhilfen für hochverschuldete Euro-Staaten verkünden. Das gab das Gericht am Dienstag in Karlsruhe bekannt. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Gruppe von Euro-Skeptikern hatten gegen die deutsche Beteiligung an den Hilfen für Griechenland und dem sogenannten Euro-Rettungsschirm geklagt (siehe Bild für Bild: Die Akteure der Verhandlung und K.A. Schachtschneider - „Euro-Gegner, voll und ganz“).

Die derzeit diskutierten weiteren Hilfsmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Klagen - dennoch dürfte die Entscheidung Bedeutung dafür haben, inwieweit beispielsweise eine europäische Wirtschaftsregierung oder gemeinsame europäische Anleihen aus deutscher Sicht verfassungsrechtlich zulässig sind. Schon in der Entscheidung zum EU-Vertrag von Lissabon hatten die Karlsruhe Richter der europäischen Integration Grenzen gesetzt.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli die Rettungspakete als notwendige Garanten für stabile Finanzmärkte verteidigt. Die Kläger sehen unter anderem das Grundrecht auf demokratische Legitimation verletzt (siehe Verfassungsrichter wollen „keine ökonomische Debatte“ und Verhandlung über Griechenland-Hilfe: Die Verpfändung der Kronjuwelen).

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte betont, es gehe in dem Verfahren nur um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Hilfen. „Die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise“ seien nicht Gegenstand des Verfahrens. Einige Richter schienen in der mündlichen Verhandlung allerdings Bedenken zu haben, ob die Milliardenverpflichtungen die Haushaltshoheit des Bundestags aushöhlen.

Az. 2 BvR 987/10 u.a.

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