15.03.2010 · Ein Europäischer Währungsfonds erforderte es, die EU-Verträge zu ändern. Das erwähnt Finanzminister Schäuble aber nur im Vorbeigehen. Er sagt auch nicht, was geändert werden müsste: jene „No bail out“-Klausel, die eine Haftung der EU oder anderer Mitgliedstaaten für die Schulden eines Euro-Staates ausschließt.
Von Werner MusslerAuch erbitterte Gegner dürften Wolfgang Schäuble noch nie vorgeworfen haben, er sei naiv. Die vordergründig einleuchtendste Erklärung für die Überlegungen des Finanzministers zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) – dass ihm gar nicht bewusst sei, was er damit anrichtet – scheidet daher von vornherein aus. Schäuble hat seine Überlegungen in der vergangenen Woche mit „Klarstellungen“ eingeleitet. Seine Ideen seien „in keiner Weise“ auf die Situation in Griechenland gemünzt, schrieb er in einem Zeitungsbeitrag. Sie bezögen sich auch nicht auf die aktuelle Diskussion über eine „Wirtschaftsregierung“ für eine Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der Gesamt-EU, über die die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen in zehn Tagen in Brüssel sprechen.
Daran stimmt: Offiziell besteht die Bundesregierung darauf, dass sich die Diskussion über eine „Wirtschaftsregierung“ auf alle 27 Mitgliedstaaten, nicht auf den Euro-Raum bezieht. Die Kanzlerin setzt darauf, dass ein Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur inhaltlich vagen „EU 2020“-Strategie der EU-Kommission hinreichend allgemein und damit folgenlos bleibt. Bezüge zur Währungsunion sollen vermieden werden. Merkel will die Diskussion über den Inhalt einer Wirtschaftsregierung dadurch ersticken, dass sie diese institutionell definiert: „Wir sind die Wirtschaftsregierung“, hat sie mehrfach gesagt. Gemeint ist damit: Wir, die Chefs, haben das Sagen. Und wir bekennen uns zu ein wenig Wachstum, ein wenig Umweltschutz, ein wenig Haushaltskonsolidierung. Die Gipfelbeschlüsse der kommenden Woche werden entsprechend nichtssagend sein.
Den Begriff Wirtschaftsregierung vermeidet Schäuble
Das Reizwort „Wirtschaftsregierung“ lässt sich damit indes nicht wegdefinieren – und schon gar nicht vom Euro-Raum fernhalten. Die französischen Urheber des Konzepts haben es logischerweise immer auf die Währungsunion bezogen, als Möglichkeit, zur Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) ein politisches Gegengewicht zu schaffen. Auch der aktuell bedeutendste Befürworter einer Wirtschaftsregierung bezieht seine Forderungen auf den Euro-Raum. Er heißt Jean-Claude Juncker und ist Chef der Euro-Gruppe. Jedes nationale „Vorpreschen“ müsse künftig dort auf seine Folgen geprüft und abgestimmt werden, hat er kürzlich gefordert. Er hat dies vor allem auf die (deutsche) Lohnpolitik bezogen und argumentiert, in Deutschland müsse die Binnennachfrage gestärkt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu reduzieren.
Schäuble sieht das offenbar genauso, auch wenn er den Begriff Wirtschaftsregierung tunlichst vermeidet. Die Euro-Staaten müssten sich „weitgehender koordinieren und sich wechselseitig in die Politik anderer Euro-Mitgliedstaaten einschalten“, meint er. Dem deutschen Publikum verkauft er diese Forderung als Stärkung des Stabilitätspakts. Die meisten seiner Detailvorschläge dazu sind freilich längst Bestandteil des Pakts. So gilt schon jetzt in Defizitverfahren die Regel, dass das jeweils betroffene Land nicht mitstimmen darf. Recht unscharf formuliert Schäuble den notwendigen Kern eines EWF. Dieser müsste vorsehen, dass ein in Not geratener Euro-Staat vom Fonds finanziell „herausgehauen“ würde. Der Minister erwähnt lediglich den finanziellen Beistand, den die Nicht-Euro-Staaten Ungarn, Rumänien und Lettland seit 2009 erhalten. Was er verschweigt: Diese Hilfe wirkt nur deshalb so gut, weil hinter ihr (auch) der Internationale Währungsfonds mit seinen Sanktionsinstrumenten steht.
Währungsfonds ist viel mehr als bilaterale Finanzhilfen
Nur im Vorbeigehen erwähnt der Minister, dass ein Währungsfonds eine Änderung der EU-Verträge erfordert. Er sagt nicht, was geändert werden müsste: jene „No bail out“-Klausel, die eine Haftung der EU oder anderer Mitgliedstaaten für die Schulden eines Euro-Staates ausschließt und die einst von deutscher Seite zu einer der Voraussetzungen für die Währungsunion gemacht wurde. Mit einem EWF wäre nicht nur diese Gemeinschaftshaftung institutionalisiert, sondern auch die Wirtschaftsregierung. Wie sich das mit den Vorgaben des Lissabon-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren lässt, ist eine spannende Frage.
Aktuell wichtiger ist die von Schäuble nicht ausgesprochene Implikation seiner EWF-Überlegungen. Ein Währungsfonds reichte viel weiter als die für den akuten Fall bislang diskutierten bilateralen Finanzhilfen für Griechenland. Das gilt zum einen rechtlich: Versierte Juristen wären wohl in der Lage, bilaterale Hilfen für vereinbar mit den Verträgen zu erklären, auch wenn diese dem Sinn der „No bail out“-Klausel diametral widersprächen. Für den Fonds wäre eine Vertragsänderung unausweichlich. Es gilt aber auch politisch: Mit dem EWF wären Hilfen – wie auch immer konditioniert – quasi automatisch möglich.
Wegen der nötigen Vertragsänderung wird ein EWF so schnell nicht beschlossen werden. Ganz anders sieht es mit den Griechenland-Hilfen aus. Die Gerüchte vom Wochenende lassen diese, trotz offiziell nicht vorhandener Nachfrage der Griechen, wieder ein Stück wahrscheinlicher werden. Sollte Schäuble mit seinem EWF-Vorstoß davon ablenken wollen, dürfte ihm dies kaum gelungen sein.
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