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Europäische Union Tabakwerbung in Rundfunk, Presse und Internet bleibt verboten

12.12.2006 ·  Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Klage Deutschlands gegen die EU-Richtlinie zur Tabakwerbung abgewiesen. Damit ist der Kampf der Bundesregierung gegen die Vorgaben der EU endgültig gescheitert.

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Der Kampf der Bundesregierung gegen das EU-Tabakwerbeverbot ist endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Dienstag die Klage Deutschlands ab.

Die Niederlage hatte sich bereits im Sommer abgezeichnet, als der die Richter beratende Generalanwalt die Abweisung empfohlen hatte. Deutschland hatte sich gegen eine EU-Richtlinie gewehrt, die Tabakwerbung in der Presse, im Rundfunk und im Internet verbietet.

Behinderung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs

Berlin hatte argumentiert, keines der Verbote trage zum Abbau von Hürden für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt bei. Der Gerichtshof stellte hingegen fest, daß es zum Zeitpunkt des Richtlinienerlasses 2003 noch erhebliche Unterschiede zwischen den nationalen Regelungen für die Werbung für Tabakwaren in der Presse gab.

Diese unterschiedlichen Vorschriften hätten zwangsläufig zu einer Behinderung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs geführt. Gleiches gelte für die Verbreitung von Tabakwerbung in Hörfunksendungen und Internetangeboten.

Kaum noch praktische Bedeutung

Die Richtlinie ziele daher mit Recht darauf ab, voneinander abweichende nationale Regelungen anzugleichen, die erheblich zur Fragmentierung des EU-Binnenmarkts beigetragen hätten. Die Richter wiesen zudem das Argument der Bundesregierung zurück, die angefochtenen Verbote seien unverhältnismäßig.

Die Niederlage hat allerdings kaum noch praktische Bedeutung, weil der Bundestag bereits im November das Tabakwerbeverbot umgesetzt hatte.

Vor allem die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger hatten gegen das Verbot protestiert, weil sie um Werbeeinnahmen fürchteten. Kritik war auch von den Tabakeinzelhändlern gekommen. Das Verbot gilt auch für das Sponsoring bestimmter Großveranstaltungen wie etwa Formel-1-Rennen, die über nationale Grenzen hinaus wirken. Im Radio und Fernsehen ist Tabakwerbung in Deutschland bereits seit langem verboten. In Kinos und auf Plakatwänden darf dagegen auch weiter für Zigaretten geworben werden.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reuters, Dow Jones, AFP und dpa
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