29.03.2007 · Neuer Anlauf nach dem Scheitern des europäischen Gemeinschaftspatents: EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy dringt nun darauf, zumindest eine einheitliche EU-Gerichtsbarkeit für Patente zu schaffen.
Nach dem vorläufigen Scheitern der Schaffung eines Gemeinschaftspatents dringt der zuständige Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy nun darauf, zumindest eine einheitliche EU-Gerichtsbarkeit für Patente zu schaffen. Das geht aus einen internen Entwurf für ein EU-Strategiepapier zur Patentpolitik hervor, welches der Kommissar an diesem Donnerstag in Grundzügen in Berlin vorstellen will. Darin regt McCreevy an, eine letzte Instanz für alle Streitfragen über europäische Patente zu schaffen, die eng an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angelehnt wäre. Dieses Gericht wäre zunächst nur für die vom Europäischen Patentamt in München vergebenen Patente zuständig, könnte aber - falls sich die EU-Staaten in Zukunft auf ein Gemeinschaftspatent einigen sollten - später auch dazu Recht sprechen. Die in den EU-Mitgliedstaaten bestehenden Gerichte für Patentstreitigkeiten könnten der neuen letzten Instanz vorgeschaltet werden.
Das Europäische Patentamt ist keine Institution der EU. Für die von ihm vergebenen sogenannten Bündelpatente gibt es bis dato kein oberstes europäisches Gericht. Jedes Patent muss somit zumindest theoretisch in jedem europäischen Land neu durchgesetzt werden. Das treibt die Patentkosten stark in die Höhe und benachteiligt nach Einschätzung der EU-Kommission vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Die Behörde hatte deshalb vorgeschlagen, ein neues EU-Gemeinschaftspatent zu schaffen, das überall in der EU automatisch gelten sollte und vor einem zentralen Gerichtshof in Luxemburg hätte durchgesetzt werden können. Damit wäre auch die derzeit nötige Übersetzung des europäischen Patents in die Sprachen der Länder, in denen es gelten soll, entfallen.
„Wenn es den nötigen politischen Willen gäbe“
McCreevy hatte zuletzt vorgeschlagen, ein Patent in voller Länge nur ins Englische zu übertragen. Das allein hätte die jährlichen Patentkosten von momentan rund 200 Millionen Euro für die Industrie um mehr als drei Viertel gesenkt. Die Staaten hatten sich jedoch nicht auf ein Sprachenregime einigen können. So wollte Frankreich kein Patent ohne französische Übersetzung akzeptieren.
McCreevy hat sich deswegen nun offenbar von dem Ziel verabschiedet, noch in seiner Amtszeit ein Gemeinschaftspatent schaffen zu können. Zwar heißt es in dem Papier, die Kommission glaube noch daran, „wenn es den nötigen politischen Willen gäbe“. Die Behörde werde deshalb weiter gemeinsam mit den Staaten nach einer Lösung für das Sprachenregime suchen.
Zwei Drittel bislang vor deutschen Gerichten
Darüber hinaus macht McCreevy aber keine Vorschläge zur Lösung des Streits über die Übersetzung der Patente. Stattdessen konzentriert sich das Strategiepapier darauf, wie ein Gerichtshof für Patentstreitigkeiten geschaffen werden kann. Bisher werden die meisten Verfahren zu Patentstreitigkeiten in vier EU-Staaten - Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden - ausgefochten. Zwei Drittel werden vor deutschen Gerichten verhandelt. Deshalb hat Deutschland immer darauf beharrt, dass die nationalen Patentgerichte bestehen bleiben müssten und es nicht nur eine Instanz in Luxemburg geben dürfe.
Der neue Vorschlag McCreevys nimmt darauf Rücksicht. Er baut auf dem sogenannten Europäischen Abkommen zu Patentprozessen (Epla) auf. Dabei handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag, dem sich auch Staaten anschließen können, die nicht der EU angehören. Das seit 1999 verhandelte Epla sieht die Einrichtung einer letzten Instanz für Streitigkeiten über das in München vergebene Europäische Patent vor. Ein von McCreevy im vergangenen Herbst erstmals vorgeschlagener Beitritt der gesamten EU zu Epla wird vor allem von Frankreich abgelehnt, da es sich dabei nicht um eine EU-Institution handelt. Deshalb schlägt der Kommissar nun unter anderem vor, in Kooperation mit dem Abkommen ein eigenes EU-Gericht zu schaffen. Nach Angaben der Kommission könnten dadurch die Kosten für Patente beträchtlich gesenkt werden.
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