Home
http://www.faz.net/-gqe-qe8g
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Mittwoch, 15. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Europäische Union EuGH billigt deutschen Mindestlohn

14.04.2005 ·  Die deutschen Behörden müssen bei der Berechnung des Mindestlohns im Baugewerbe nicht sämtliche Zulagen berücksichtigen, die ein Arbeitgeber aus einem anderen EU-Land seinen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern zahlt.

Artikel Lesermeinungen (0)

Die deutschen Behörden müssen bei der Berechnung des Mindestlohns im Baugewerbe nicht sämtliche Zulagen berücksichtigen, die ein Arbeitgeber aus einem anderen EU-Land seinen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern zahlt.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Wenn Zuschläge nicht einbezogen werden, müssen ausländische Arbeitgeber einen um so höheren Mindestlohn zahlen.

In der heutigen Fassung rechtmäßig

Die Europäische Kommission hatte gegen die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die deutschen Regelungen nach Brüsseler Ansicht gegen die EU-Entsenderichtlinie von 1996 verstoßen. Der Bundestag hatte im selben Jahr ein Arbeitnehmer-Entsendegesetz erlassen, nach dem für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz im Ausland gelten, wenn sie auf Baustellen in Deutschland eingesetzt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit gibt für Auslandsfirmen Merkblätter mit den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen heraus. Darauf waren bei Einreichung der Klage in Luxemburg noch Vorschriften verzeichnet, die der EuGH jetzt für unzulässig erklärt hat. In der heutigen Fassung seien die Vorschriften dagegen rechtmäßig. Berücksichtigt werden müssen neben dem Bauzuschlag Urlaubs- und Weihnachtsgeld, nicht aber Zuschläge für Überstunden und Nachtschichten sowie Qualitätsprämien und Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen (Az.: C-341/02).

Quelle: jja., F.A.Z., 15.04.2005, Nr. 87 / Seite 12
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Zu ausgeklügelt

Von Kerstin Schwenn

Das System des Mautbetreibers Toll Collect ist eine tolle deutsche Erfindung, aber leider nicht wirtschaftlich. Eine Maut lässt sich auch mit einem weniger ausgeklügelten System erheben. Mehr 5 8

15.02.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.757,94 +0,44%
 OK
Umfrage

Sollen Kinderlose einen „Solidarzuschlag" zahlen?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.

15.02.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.757,94 +0,44%
FAZ-INDEX 1.508,12 +0,49%
TecDAX 780,92 +0,91%
MDAX 10.353,00 +0,97%
SDAX 5.020,82 −0,06%
REX 421,24 −0,10%
Eurostoxx 50 2.493,96 +0,23%
F.A.Z. EURO INDEX 80,55 +0,36%
Dow Jones 12.765,80 −0,87%
Nasdaq 100 2.560,23 −0,58%
S&P500 1.350,50 −0,09%
Nikkei225 9.260,34 +2,30%
EUR/USD 1,3064 −0,47%
Rohöl Brent Crude 118,85 $ +1,11%
Gold 1.722,00 $ 0,00%
Bund Future 139,15 € +0,45%